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IGNORED

Handhabung unbrauchbar gemachter, eingetragener Waffen


Heiko Jacobi

Empfohlene Beiträge

Hallo zusammen.

Folgender Fall:

Mein Bekannter hat die Waffen seines Vaters in Gewahrsam, da dieser inzwischen leider Demenzkrank ist.

Die Waffen sind alle auf der WBK des Vaters eingetragen. Wie sich nun heraus stellte sind nahe zu alle Waffen durch verschiedene Maßnahmen schussunfähig gemacht, so wie es aussieht allerdings vom Vater selbst.

Nun zur Frage:

Müssen diese unbrauchbar gemachten Waffen ausgetragen werden und wenn ja, wie geht das Praktisch von statten. Wo müssen die Waffen vorgeführt werden (Waffenbehörde, Beschussamt) oder wird die Unbrauchbarkeit von einem Büchsenmacher bescheinigt?

Vielen Dank schon mal für eure Antworten

Heiko

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Hallo zusammen.

Müssen diese unbrauchbar gemachten Waffen ausgetragen werden und wenn ja, wie geht das Praktisch von statten. Wo müssen die Waffen vorgeführt werden (Waffenbehörde, Beschussamt) oder wird die Unbrauchbarkeit von einem Büchsenmacher bescheinigt?

Nur eine Rückfrage beim zuständigen Amt bringt Dir hier Klarheit.

Karl

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Hallo zusammen.

Folgender Fall:

Mein Bekannter hat die Waffen seines Vaters in Gewahrsam, da dieser inzwischen leider Demenzkrank ist.

Die Waffen sind alle auf der WBK des Vaters eingetragen. Wie sich nun heraus stellte sind nahe zu alle Waffen durch verschiedene Maßnahmen schussunfähig gemacht, so wie es aussieht allerdings vom Vater selbst.

Nun zur Frage:

Müssen diese unbrauchbar gemachten Waffen ausgetragen werden und wenn ja, wie geht das Praktisch von statten. Wo müssen die Waffen vorgeführt werden (Waffenbehörde, Beschussamt) oder wird die Unbrauchbarkeit von einem Büchsenmacher bescheinigt?

Vielen Dank schon mal für eure Antworten

Heiko

Heiko,

natürlich ist der Weg über den Büma machbar. Der verlangt aber auch seinen Obulus.

Eine Waffe unbrauchbar machen, darf aber jeder selbst.

Hierzu sind alle wesentlichen Waffenteile dauerhaft unbrauchbar zu machen.

Lauf: Kurzwaffe mind. 3, bei Langwaffen 6 kalibergroße Bohrungen, oder Längsschlitz mit 4 mm Breite.

Geht mit ner normalen Flex-Trennscheibe für Metall.

Patronenlager: Längsschlitz wie beim Lauf.

Revolvertrommel: dto. alle Kammern.

Verschluß: im 45° Winkel abschleifen.

Griffstück bei Kurzwaffen mit der Flex in mehrere Stücke schneiden.

Das Ganze dem SB mit der WBK vorgelegt dürfte zur Austragung ausreichen.

Ich würde das aber vorher terminlich mit dem SB absprechen.

Der ist bestimmt nicht sonderlich erbaut, wenn Du in seinem Büro erscheinst und ihm ohne Vorwarnung

einen Haufen Schrott auf den Schreibtisch legst. ;)

Gruß

Rainer

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Eine Waffe unbrauchbar machen, darf aber jeder selbst.

Hierzu sind alle wesentlichen Waffenteile dauerhaft unbrauchbar zu machen.

Lauf: Kurzwaffe mind. 3, bei Langwaffen 6 kalibergroße Bohrungen, oder Längsschlitz mit 4 mm Breite.

Geht mit ner normalen Flex-Trennscheibe für Metall.

Patronenlager: Längsschlitz wie beim Lauf.

Revolvertrommel: dto. alle Kammern.

Verschluß: im 45° Winkel abschleifen.

Griffstück bei Kurzwaffen mit der Flex in mehrere Stücke schneiden.

Also ehrlich, so etwas zu lesen, schmerzt richtig!

Ist ungefähr so, wie wenn man seinen Hund selber einschläfern muß! :traurig_16:

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Ja, sowas tut weh. Aber letztlich wird ihm nichts anderes übrig bleiben. Wenn er die Waffen aber weitehin bzw. dann nach den Amutationen als Deko behalten möchte so wird er wohl doch nicht um den Büma herum kommmen. Ich denke der wird noch andere Möglichkeiten haben um die Teile nicht völlig unansehnlich zu machen.

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