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Mitgliedschaft im Verband bzw Verein für Sachkunde?


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Hallo,

habe jemanden aus meinem Bekanntenkreis der sich für den Schießen interessiert,

zur Zeit wird in seiner Umgebung ein Sachkundelehrgang angeboten.

Muß man Mitglied in einem Verband und einem Verein sein um die Sachkunde ablegen zu können?

Danke

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Muß man Mitglied in einem Verband und einem Verein sein um die Sachkunde ablegen zu können?

Nein. Die Waffensachkunde selbst hat mit einer Verbandszugehörigkeit nichts zu tun.

Allerdings kann es sein, dass ein bestimmter Verband bzw. Verein nur für seine eigenen Mitglieder eine Sachkunde anbietet.

D.H. das man entsprechend dem Verein / Verband zugehören muss.

Es gibt aber einige Institutionen, die die Waffensachkunde für jederman anbieten.

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Hallo,

habe jemanden aus meinem Bekanntenkreis der sich für den Schießen interessiert,

zur Zeit wird in seiner Umgebung ein Sachkundelehrgang angeboten.

Muß man Mitglied in einem Verband und einem Verein sein um die Sachkunde ablegen zu können?

Danke

Ja, sofern du mit dem angebotenen Sachkundelehrgang einen Lehrgang in einem Schützenverein meinst, entspr. §3 Absatz 5 AWaffV:

"Schießsportliche Vereine, die einem nach § 15 Abs. 3 des Waffengesetzes anerkannten Schießsportverband angehören, können Sachkundeprüfungen für ihre Mitglieder abnehmen. Absatz 2, zweiter Halbsatz und die Absätze 3 und 4 finden hierfür entsprechende Anwendung. Zur Durchführung der Prüfung bilden die schießsportlichen Vereine eigene Prüfungsausschüsse."

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Verbände dürfen NUR ihre Mitglieder ausbilden und Sachkundeprüfungen abnehmen.

Das ist die Antwort des BVA auf diese Frage.

Es sein denn, der Schützenverein hat die staatliche anerkennung die WKS bundesweit abzunehmen.

Dazu bedart es einer gesonderten Genehmigung der entsprechend zuständigen Behörde.

wurde im WO schon behandelt.

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Verbände dürfen NUR ihre Mitglieder ausbilden und Sachkundeprüfungen abnehmen.

Das ist die Antwort des BVA auf diese Frage.

Es sein denn, der Schützenverein hat die staatliche anerkennung die WKS bundesweit abzunehmen.

Dazu bedart es einer gesonderten Genehmigung der entsprechend zuständigen Behörde.

wurde im WO schon behandelt.

Wobei ja noch wegen der Überprüfbarkeit der gesetzlichen Vorgaben die Frage im Raum steht, ob ein "Verien"/Firma" überhaupt die Anerkennung erhalten kann oder nur eine Einzelperson. Hier wurde es bisher auf die Einzelperson beschränkt. Macht irgendwo ja auch Sinn. Wer im Verein/Verband darf denn wenn dann bescheinigen/unterschreiben? Der Schützenmeister, der Präsi, der Sportleiter oder die Putzfrau?

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