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IGNORED

Waffengesetz in Polen


Gast

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo,

kann mir jemand was zum Waffengesetz in Polen sagen? Ich habe dort einen Interessenten für einen K98 in 8x57 IS Einzellader und würde gern mal wissen, was es dort für Regeln bzgl. des Waffenerwerbs gibt.

Was für Dokumente muss man sich den zeigen lassen? Nach Aussage des Interessenten hat er eine Waffenhandelslizenz. Wie sieht denn so ein Teil aus? Wie sieht eine normale WBK für einen solchen Erwerb in Polen aus?

Weil, egal was er mir schickt, ich werde es ja nicht wirklich lesen können.

Hoffe ihr könnt helfen.

Viele Grüße

Blacksmith

Geschrieben
das wäre mir zu riskant....

dann lieber gar nicht verkaufen, oder du fragst deine behörde!

Nachdem Polynesien, äh Polen jetzt EU-Mitglied ist, gelten die gleichen Vorschriften wie für alle anderen EU-Länder auch. Also -egal was Dein Hansel in Polen ist- eine vorherige Zustimmung der dortuigen Behörden auf EU-Vordruck -die alle baugleich im Aussehen sind und auch bei Schreib-und Leseschwäche verglichen werden können :-))- und dann als "Ausfuhrpapier" die Verbringungsgenehmigung des Amtes des Wohnsitzes des Überlassers, welche ja die Richtigkeit des polnischen Papiers zu prüfen hat (und nicht der Verkäufer...) Der muss nur die Papiere dort vorlegen. Meldung etc. ans BKA macht im Falle des Verkäufers als Privatmann das zuständige Amt.

Ist der Verkäufer ein Händler, muss er die BKA-Meldung machen..

Kosten: ca.13Euro

GF

Muni

Geschrieben
Hoffe ihr könnt helfen.

ich helf Dir mal mit diesem link offiziellste Infostelle ;-)

Bei anderen Staaten innerhalb und ausserhalb EU hab ich bei der entsprechenden Vertretung immer kompetente und hilfsbereite Leute gefunden, die teils wenn sie nicht helfen konnten nachfragten und sich wieder meldeten.

Geschrieben
Hallo,

kann mir jemand was zum Waffengesetz in Polen sagen? Ich habe dort einen Interessenten für einen K98 in 8x57 IS Einzellader und würde gern mal wissen, was es dort für Regeln bzgl. des Waffenerwerbs gibt.

Was für Dokumente muss man sich den zeigen lassen? Nach Aussage des Interessenten hat er eine Waffenhandelslizenz. Wie sieht denn so ein Teil aus? Wie sieht eine normale WBK für einen solchen Erwerb in Polen aus?

Weil, egal was er mir schickt, ich werde es ja nicht wirklich lesen können.

Hoffe ihr könnt helfen.

Viele Grüße

Blacksmith

Blacksmith,

Mumi hat im Großen und Ganzen schon recht.

Das polnische WaffG kann Dir in diesem Fall ziemlich egal sein.

Der Käufer aus Polen (egal ob Händler oder Privatmann) muß Dir eine Einfuhrgenehmigung der polnischen Behörden bringen.

Dazu mußt Du ihm natürlich vorher die Waffendaten (Art, Kaliber, Waffennummer) und Deinen Namen und Adresse geben.

Die Texte der Formulare (Polen hatte ich zwar noch nicht, aber z.B. Slowenien und Ungarn) sind zwar nicht zu lesen,

aber die Waffe und die Waffennummer, sowie Empfänger und Versender schon.

Mit dieser Einfuhrgenehmigung bekommst Du bei Deiner Behörde eine Exportgenehmigung und die Waffe aus Deiner WBK ausgetragen. (Entfällt natürlich, wenn Du Händler bist)

Ein- und Ausfuhrgenehmigung dem Paket beilegen, (vorher Kopie machen) und ab geht die Post.

Die Meldung ans BKA macht normalerweise die Waffenbehörde. Auch wenn Du selbst Händler bist.

Die ist sogar dazu verpflichtet.

Ausnahme ist nur wenn Du selbst Händler bist und eine allgemeine Erlaubnis zum Verbringen von Waffen und Munition nach § 31 Abs. 2 hast.

Wenn Du dann an einen Händler im EU-Ausland verkaufst, brauchst Du die Exportgenehmigung nicht einzuholen, mußt aber mit Deiner allgemeinen Genehmigung, der Importgenehmigung und Meldeformular Anlage 4 (das dann mit BKA-Stempel zurückkommt und als Exportgenehmigung gilt) die ganze Sache mit dem BKA selbst abwickeln.

Die Exportgenehmigung kostet je nach Bundesland/Behörde zwischen 10 und 15 €

Gruß

Rainer

Geschrieben

Danke für die Tips.

Habe mich schlau gemacht und mit der Behörde gesprochen. Denke mal, die Sache ist jetzt klar.

Viele Grüße

Blacksmith

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