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IGNORED

Probleme mit Gelber WBK


Surfjunk

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo Forum, das ist mein erster Beitrag hier bei Euch deswegen will ich mich kurz vorstellen.

Ich bin 31 Jahre alt und komme aus OWL.

Ich bin Verheiratet habe einen kleinen Jungen, und bin Selbständiger Finanz - und Versicherungsmakler.

Seit 2004 schiesse ich Field Target in Dorsten und habe auch seit dem meinen gelbe WBK.

Meines erachtens ist das die neue gelbe WBK.

Zu meinen Problem:

Ich habe über Egun einen Maverick M88, also einen Pumpe, erworben. Laut aussage des Verkäufers der von mir meine WBK im Orginal zugesand haben wollte bin ich nicht berechtig diese zu erwerben.

Ist diese Aussage richtig?

Ich darf Repetier Langwaffen erwerben, tehoretisch sogar einen 50 BMG, aber keine Schrotgewehr?

Was machen?

Des Weiteren wollte ich mir noch eine Doppelbockflinte zulegen für Skeet und Trap, kommen da jetzt auch solche Probleme auf mich zu?

Ich warte gespannt auf Eure Meinungen.

Gruß, Surf

Geschrieben

Surfjunk,

der Verkäufer hat recht. Ich empfehle den §14 WaffG aufmerksam zu lesen:

§ 14 Erwerb und Besitz von Schusswaffen und Munition durch Sportschützen

(1) 1Die Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Schusswaffen und Munition zum Zweck des sportlichen Schießens wird abweichend von § 4 Abs. 1 Nr. 1 nur erteilt, wenn der Antragsteller das 21. Lebensjahr vollendet hat. 2Satz 1 gilt nicht für den Erwerb und Besitz von Schusswaffen bis zu einem Kaliber von 5,6 mm lfB (.22 l.r.) für Munition mit Randfeuerzündung, wenn die Mündungsenergie der Geschosse höchstens 200 Joule (J) beträgt, und Einzellader-Langwaffen mit glatten Läufen mit Kaliber 12 oder kleiner, sofern das sportliche Schießen mit solchen Waffen durch die genehmigte Sportordnung eines Schießsportverbandes zugelassen ist.

(2) 1Ein Bedürfnis für den Erwerb und Besitz von Schusswaffen und der dafür bestimmten Munition wird bei Mitgliedern eines Schießsportvereins anerkannt, der einem nach § 15 Abs. 1 anerkannten Schießsportverband angehört. 2Durch eine Bescheinigung des Schießsportverbandes oder eines ihm angegliederten Teilverbandes ist glaubhaft zu machen, dass

1.das Mitglied seit mindestens zwölf Monaten den Schießsport in einem Verein regelmäßig als Sportschütze betreibt und

2.die zu erwerbende Waffe für eine Sportdisziplin nach der Sportordnung des Schießsportverbandes zugelassen und erforderlich ist.

3Innerhalb von sechs Monaten dürfen in der Regel nicht mehr als zwei Schusswaffen erworben werden.

(3) Ein Bedürfnis von Sportschützen nach Absatz 2 für den Erwerb und Besitz von mehr als drei halbautomatischen Langwaffen und mehr als zwei mehrschüssigen Kurzwaffen für Patronenmunition sowie der hierfür erforderlichen Munition wird durch Vorlage einer Bescheinigung des Schießsportverbandes des Antragstellers glaubhaft gemacht, wonach die weitere Waffe

1.von ihm zur Ausübung weiterer Sportdisziplinen benötigt wird oder

2.zur Ausübung des Wettkampfsports erforderlich ist.

(4) 1Sportschützen nach Absatz 2 wird abweichend von § 10 Abs. 1 Satz 3 eine unbefristete Erlaubnis erteilt, die zum Erwerb von Einzellader-Langwaffen mit glatten und gezogenen Läufen, von Repetier-Langwaffen mit gezogenen Läufen sowie von einläufigen Einzellader-Kurzwaffen für Patronenmunition und von mehrschüssigen Kurz- und Langwaffen mit Zündhütchenzündung (Perkussionswaffen) berechtigt. 2Die Eintragung von Waffen, die auf Grund dieser unbefristeten Erlaubnis erworben wurden, in die Waffenbesitzkarte ist durch den Erwerber binnen zwei Wochen zu beantragen.

Geschrieben
Surfjunk,

der Verkäufer hat recht. Ich empfehle den §14 WaffG aufmerksam zu lesen:

§ 14 Erwerb und Besitz von Schusswaffen und Munition durch Sportschützen

(1) 1Die Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Schusswaffen und Munition zum Zweck des sportlichen Schießens wird abweichend von § 4 Abs. 1 Nr. 1 nur erteilt, wenn der Antragsteller das 21. Lebensjahr vollendet hat. 2Satz 1 gilt nicht für den Erwerb und Besitz von Schusswaffen bis zu einem Kaliber von 5,6 mm lfB (.22 l.r.) für Munition mit Randfeuerzündung, wenn die Mündungsenergie der Geschosse höchstens 200 Joule (J) beträgt, und Einzellader-Langwaffen mit glatten Läufen mit Kaliber 12 oder kleiner, sofern das sportliche Schießen mit solchen Waffen durch die genehmigte Sportordnung eines Schießsportverbandes zugelassen ist.

(2) 1Ein Bedürfnis für den Erwerb und Besitz von Schusswaffen und der dafür bestimmten Munition wird bei Mitgliedern eines Schießsportvereins anerkannt, der einem nach § 15 Abs. 1 anerkannten Schießsportverband angehört. 2Durch eine Bescheinigung des Schießsportverbandes oder eines ihm angegliederten Teilverbandes ist glaubhaft zu machen, dass

1.das Mitglied seit mindestens zwölf Monaten den Schießsport in einem Verein regelmäßig als Sportschütze betreibt und

2.die zu erwerbende Waffe für eine Sportdisziplin nach der Sportordnung des Schießsportverbandes zugelassen und erforderlich ist.

3Innerhalb von sechs Monaten dürfen in der Regel nicht mehr als zwei Schusswaffen erworben werden.

(3) Ein Bedürfnis von Sportschützen nach Absatz 2 für den Erwerb und Besitz von mehr als drei halbautomatischen Langwaffen und mehr als zwei mehrschüssigen Kurzwaffen für Patronenmunition sowie der hierfür erforderlichen Munition wird durch Vorlage einer Bescheinigung des Schießsportverbandes des Antragstellers glaubhaft gemacht, wonach die weitere Waffe

1.von ihm zur Ausübung weiterer Sportdisziplinen benötigt wird oder

2.zur Ausübung des Wettkampfsports erforderlich ist.

(4) 1Sportschützen nach Absatz 2 wird abweichend von § 10 Abs. 1 Satz 3 eine unbefristete Erlaubnis erteilt, die zum Erwerb von Einzellader-Langwaffen mit glatten und gezogenen Läufen, von Repetier-Langwaffen mit gezogenen Läufen sowie von einläufigen Einzellader-Kurzwaffen für Patronenmunition und von mehrschüssigen Kurz- und Langwaffen mit Zündhütchenzündung (Perkussionswaffen) berechtigt. 2Die Eintragung von Waffen, die auf Grund dieser unbefristeten Erlaubnis erworben wurden, in die Waffenbesitzkarte ist durch den Erwerber binnen zwei Wochen zu beantragen.

Was verstehe ich den jetzt an Absatz 4 falsch?

Da ist doch die rede von"Repetier-Langwaffen"

Die M88 ist doch einen Repetier Langwaffe.

Geschrieben
Die M88 ist doch einen Repetier Langwaffe.

Achtung: das gilt nur für Waffen mit gezogenen Läufen.

Surfjunk, wenn Du einen gewillten Händler kennst, lasse die Pumpe bei diesem bis zum Vorliegen der EWB (grün mit Voreintrag) verwahren.

Für den Fall, dass Du genau diese Waffe willst oder Schadensersatz wegen zu vertretender Unmöglichkeit/Nichterfüllung droht.

Geschrieben

die m88 hat einen glatten lauf (flinte).

auf gelb gehen repetierwaffen nur wenn sie einen gezogenen lauf haben wie die meisten unterhebelrepetierer (nennt man dann büchsen).

Geschrieben

Alles klar habe ich jetzt geblockt. Der Haken liegt also am glatten Lauf.

Ich komme doch nur an eine grüne WBK wenn ich Pistole schiesse, richtig?

Oder geht das auch über einen Langwaffen Diziplin?

Bin im BDS.

Bin nicht so der Freund von Kurzwaffen und mir nur für die Karte eine anzuschaffen, naja...

Geschrieben

Das sind Büchsen (gezogene Läufe, konventionelles Büchsenkaliber .223 Rem.) und einen Pistolengriff (wie er übrigens nur für Vorderschaftrepetierflinten verboten ist, nicht z.B. für eine Lever-Action-Flinte - auch wenn er wenig Sinn machen würde) im Sinne des VFR-Pistolengriffverbots hat auch keine von denen - da ist jeweils ein konventioneller Anschlagschaft integriert.

Praktisch ist, dass man gängige AR15-Magazine nutzen kann. Dann sogar mit unlimitierter Kapazität.

Langwaffe : Selbstlader !

Wie meinen?

Gast Michael222
Geschrieben
Hallo Forum, das ist mein erster Beitrag hier bei Euch deswegen will ich mich kurz vorstellen.

Ich bin 31 Jahre alt und komme aus OWL.

Ich bin Verheiratet habe einen kleinen Jungen, und bin Selbständiger Finanz - und Versicherungsmakler.

Seit 2004 schiesse ich Field Target in Dorsten und habe auch seit dem meinen gelbe WBK.

Meines erachtens ist das die neue gelbe WBK.

Zu meinen Problem:

Ich habe über Egun einen Maverick M88, also einen Pumpe, erworben. Laut aussage des Verkäufers der von mir meine WBK im Orginal zugesand haben wollte bin ich nicht berechtig diese zu erwerben.

Ist diese Aussage richtig?

Ich darf Repetier Langwaffen erwerben, tehoretisch sogar einen 50 BMG, aber keine Schrotgewehr?

Was machen?

Des Weiteren wollte ich mir noch eine Doppelbockflinte zulegen für Skeet und Trap, kommen da jetzt auch solche Probleme auf mich zu?

Ich warte gespannt auf Eure Meinungen.

Gruß, Surf

Halllo Surf,

wichtig ist nur, dass du über 25 Jahre alt bist......zuerst einmal....Kind, Familie, Beruf etc. sind für das WaffG. unerheblich !!!

Somit bist du berechtigt, die tatsächliche Gewalt über GKW auszuüben.

VSRF werden auf eine grüne WBK genehmigt !!

Bockdoppelflinten werden auf die gelbe Waffenbesitzkarte genehmigt.

Deine WBK gelb ist die "Neue". Siehe Änderung WaffG. ab 2003.

.50 BMG ja, ab April 2008, neues WaffG. abgespecktes Bedürfnis...

MfG

M.222

Geschrieben

Ich sehe schon das wird nicht mit meinen Ambition in richtung IPSC Flinten schiessen.

Dann muß ich also doch erstmal Skeet und Trap schiessen.

Ein frage noch:

Was kann ich den im BDS mit einer Selbstladeflinte schiessen?

Hat da jemand Info oder Ansprechpartner im Raum OWL/NRW?

Ps. Tolles Forum, schnelle und vor allem gute Antworten.

Geschrieben
Halllo Surf,

......zuerst einmal....Kind, Familie, Beruf etc. sind für das WaffG. unerheblich !!!

Ist mir auch klar :-) wollte damit eigentlich nur zeigen das ich im Leben stehe und mir nicht ne "Pump-Action" zulegen möchte um irgenwo Taliban oder sonstiges zu spielen.

Gast Michael222
Geschrieben
Ist mir auch klar :-) wollte damit eigentlich nur zeigen das ich im Leben stehe und mir nicht ne "Pump-Action" zulegen möchte um irgenwo Taliban oder sonstiges zu spielen.

Sorry !!!!

Wollte dir nicht zu nahe treten... aber was hast du in deiner Sachkunde gelernt, wurde dir das nicht übermittelt ???

MfG

M.222

Geschrieben
Sorry !!!!

Wollte dir nicht zu nahe treten... aber was hast du in deiner Sachkunde gelernt, wurde dir das nicht übermittelt ???

MfG

M.222

Doch schon. Ich hatte nur den Satz mit den gezogenen Läufen vergessen.

Da ich bis jetzt auch nur FT geschossen habe und nur ein paar mal bei Pistole/Skeet und Trap reingeschnuppert habe fehlt mir da auch noch der Durchblick was das Thema heise Gas betrifft.

Jetzt wollte ich mal IPSC Flinte ausprobieren, und dafür brauch man ja nun mal ne Pumpe, und schon klappts nicht mehr mit der Karte.

Naja was nicht ist kann ja noch werden, so verknallt bin ich nun auch nicht in die Knispel das ich mir dafür Ärger an den Hals holen will.

Also wird jetzt ein schöner Doppelbock gekauft da sollte es ja keine Probleme mit geben.

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