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Dekopatronen


freerider

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Geschrieben

Hallo,möchte auf egun dekopatronen in 223 rem anbieten,dh abgeschlagene zh und Hülse mit neuem Geschoss versetzt.Frei von Gefahrstoffen

Gibt es da irgenwelche Sachen zu beachten?Wie oft darf ich verkaufen?Wegen Handel usw,möchte mir da sicher sein.

Geschrieben
Gibt es da irgenwelche Sachen zu beachten?Wie oft darf ich verkaufen?Wegen Handel usw,möchte mir da sicher sein.

Nach dem BKA sind Dekopatronen mit einer Bohrung versehen. Es gibt aber auch eine Auffassung, dass die Bohrung nicht notwendig ist.

http://www.bka.de/profil/faq/waffenrecht/f...treibladung.pdf

Weiterhin bietest Du das sicher mit einer Gewinnabsicht an, also musst Du bei der Gemeinde einen Gewerbeschein beantragen.

Dann kommt die:

Gemeinde = Müllgebühr + 50% für Gewerbebetrieb,

GEZ Auto mit Radio für Gewerbenutzung

Pflichtmitgliedschaft bei Berufsgenossenschaft

dto bei der Innung

Erklärung des Betriebes beim Finanzamt

ohne Steuerberater ist's meist auch schlecht

...

Geschrieben

Moment, nicht so schnell!

Die Diskussion mit der Bohrung in der Hälse hatten wir schonmal: die Bohrung wird nicht gefordert, ist aber sinnvoll, wenn man mal einen Polizisten erwischt der sich nicht mit der Materie auskennt. Wahlweise einfach das ZH weglassen, sieht besser aus als eine Bohrung quer durch. Auf den ersten Blick merkt das eh keiner.

Auch bei Gewinnabsichten muß nicht zwingend ein Gewerbe angemeldet werden und man wird auch nicht zwingend wie ein Betrieb behandelt. Allerdings gilt dies auch andersrum: Selbst ohne Gewinnabsichten, ohne Gewerbeschein und ohne eingetragenen Betrieb kann man durchaus gewerbesteuerpflichtig werden. Hierzu fragt man aber besser in einem eBay-Forum nochmal nach, dort haben sie sicher mehr Erfahrung mit sowas. Oder bei der Behörde nachfragen.

Geschrieben

Richtig, dann aber Freiberuflich. Ich bin da nicht so ganz informiert, aber ich denke der Handel von Waren kann nicht freiberuflich geschehen, wie bestimmte Tätigkeiten nicht über Gewerbeschein laufen können.

Letzteres hat man mir beim FA gesagt, als ich nach Dozententätigkeit gefragt hatte. Diese sei grundsätzlich freiberuflich und kann nicht über ein Gewerbe angemeldet werden. So habe ich das noch in den grauen Windungen. Ist aber schon ein paar Jahre her. Daher bestehe ich nicht auf diese Aussage.

Aber ich sage bestimmt nichts Falsches: Generell muss aber jedes Einkommen angegeben und ggf. versteuert werden.

Und sicher ist auch: Das FA liest in den einschlägigen Auktionshäusern mit und lässt sich von den Betreibern schon mal die Daten eines Verkäufers geben, der anscheinend gewerblich Sachen verkauft. So ist auch der Bericht in der neuesten DWJ zu diesem Thema interessant, wo ggf. auch Sammlungsauflösungen steuerpflichtig werden können.

Dennoch. Wer wiederkehrend Waren anbietet, sollte sich da mal schlau machen, ob das vielleicht noch andere interessieren könnte.

Geschrieben

Zu Dekopatronen

Du darfst Dekopatronen verkaufen, so lange sie aus freiverkäuflichen Bestandteile bestehen!

Das ist im Klartext: Geschoss, Hülse, Scharfes/Abgeschlagenes Zündhütchen. :00000733:

So bald aber ein Treibmittel hinzu kommt, ist die Patrone wie eine "echte" zu behandeln!

Gruß Tiger

Geschrieben
Hallo,möchte auf egun dekopatronen in 223 rem anbieten,dh abgeschlagene zh und Hülse mit neuem Geschoss versetzt.Frei von Gefahrstoffen

Gibt es da irgenwelche Sachen zu beachten?Wie oft darf ich verkaufen?Wegen Handel usw,möchte mir da sicher sein.

Mit der Definition von Dekopatronen hat Tiger vollkommen Recht.

Zur Gewerbeanmeldungspflicht heißt es sinngemäß "wenn ein nachhaltige Verkaufstätigkeit mit Gewinnabsicht ausgeführt wird." Das Gegenteil von nachhaltig ist dann gelegentlich.

Was jetzt nachhaltig und gelegentlich ist, beurteilt das Finanzamt selbst.

Jedenfalls habe ich auch schon gehört, daß bei eBay und eGun Verkäufer herausgefiltert werden, die eine bestimmte Bewertungszahl haben.

Der Hammer war ein Jäger, der über eGun häufig mal eine Waffe gekauft, dann wieder verkauft, Munition die dann nicht mehr gebraucht wurde verkauft hat, und so eine ordentliche Punktezahl durch die Bewertungen hatte.

Der hatte dann einen recht unerfreulichen Besuch vom LKA.

Vorwurf und Anzeige wegen illegalem Waffenhandel. (Eine Waffenhandelserlaubnis hatte er natürlich nicht.)

Dabei war alles in seinen WBK´s eingetragen.

Hausdurchsuchung. Alle Waffen beschlagnahmt, wie er schrieb die Waffen wie Brennholz in den Kofferraum geworfen, und ab.

Was dann daraus geworden ist, weiß ich leider nicht.

Sicher ist aber: "Feind hört mit."

Gruß

Rainer

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