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IGNORED

Abgeordnetenwatch


Thomas74

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo Leute,

hier mal eine Reaktion von Herrn Dr. Wiefelspütz ... immerhin von der SPD als "Experte" in Sachen Innere Sicherheit gehandelt:

Sehr geehrter Herr Dr. Wiefelspütz,

die aktuelle Novellierung des Waffengesetzes (WaffG) versucht, mit gesetzgeberischen Restriktionen das Fehlverhalten Einzelner zu Lasten der Rechte Aller zu vermeiden.

Schon im WaffG von 1976, das unter dem Eindruck des RAF-Terrorismus entstand, war dies der Fall.

Nun liegt es in der Natur von Gesetzesbrecher, Gesetze zu brechen. Logischerweise wird man Verbrecher mit verschärften Gesetzen nicht von ihrem Tun abhalten, sondern allenfalls durch konsequente Bestrafung.

Das WaffG 1976 war aber im Bezug auf das ursprüngliche Problem völlig wirkungslos, da nicht ein einziger Terrorist wegen Verstößen gegen das WaffG verurteilt worden ist.

Auch mit der aktuellen Verschärfung werden bislang gesetzestreue Bürger kriminalisiert (Einhandmesser-Verbot), ohne dass dies den allseits bekannten Täterkreisen Einhalt gebieten wird.

Zudem werden Schießsport und Jagdausübung erschwert und grundgesetzlich geschützte Rechte (Eigentum / Erbe, Unverletzlichkeit der Wohnung) beschnitten.

Zudem ist das WaffG von 2002 sowie die aktuelle Änderung inhaltlich unübersichtlich, oft unklar, Mangels Verwaltungsvorschriften uneindeutig und oft in der Durchsetzung Ländersache, d.h. uneinheitlich.

Selbst in den zuständigen Ministerien herrscht Unklarheit über sich aus der Novellierung ergebenden Detailfragen, so dass der Bürger bei konkreten Fragen ohne Antwort bleibt (so ist es mir leider ergangen).

Meine Frage an Sie:

Gehen Sie wirklich davon aus, dass die aktuelle Novellierung des WaffG

1. Die Sicherheit der Bürger verbessert?

2. Die berechtigten Interessen der Allgemeinheit berücksichtigt?

3. In der Rechtspraxis eine höhere Rechtssicherheit bietet?

4. Straftäter wirklich abschreckt?

Mit freundlichen Grüßen,

28.03.2008

Antwort von

Dr. Dieter Wiefelspütz

Sehr geehrter Herr ,

Ihre Fragen beantworte im mit Ja.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Dieter Wiefelspütz, MdB

Hier wird deutlich, daß ein ideologisch Verblendeter sich nicht von Sachargumenten beeinflussen läßt. Nach dem Motto: "Ich habe meine Ideologie - kommen Sie mir nicht mit der Realität!" wird der Steuerzahler und Wähler in arroganter Weise belehrt und abgekanzelt. Hier zeigt sich deutlich das Selbstverständnis unserer "Volksvertreter".

Mehr gibt es nicht zu sagen ...

Gruß, glockero

Geschrieben

Irgendwie habe ich auch das Gefühl, das unseren Politikern das Wahlvolk lästig ist.

Ich hab in Abgeordnetenwatch die folgende Frage gestellt:

Sehr geehrter Herr Prof. Weisskirchen,

Ich hätte eine Frage zur Änderung des Waffenrechts zum 01.04.2008 bezüglich der Führenverbotes von Einhandmessern:

Im §42 a (3) heißt es:

"Ein berechtigtes Interesse nach Absatz 2 Nr. 3 liegt insbesondere vor, wenn das Führen der Gegenstände im Zusammenhang mit der Berufsausübung erfolgt, der Brauchtumspflege, dem Sport oder einem allgemein anerkannten Zweck dient."

Leider ist der Passus "einem allgemein anerkannten Zweck dient" sehr wage und gibt keine Rechtssicherheit beim Führen solcher Messer, da letztendlich der Polizeibeamte entscheiden kann, ob der genannte Zweck nun anerkannt ist oder nicht.

Ich trage ein Einhandmesser immer in einer Gürtelscheide bei mir und nutze es häufig in der Mittagspause zum Schneiden von Brötchen, oder während der Arbeit zum öffnen von Briefen oder Paketen. Sicher wäre das auch mit einem Schweizer Messer möglich, dieses lässt sich aber nicht feststellen (was ein Verletzungsrisiko darstellt) und wirkt am Gürtel auch weitaus aufdringlicher und aggressiver als japanisches Gentleman´s Knife, was es mir als Produktentwickler eines bekannten Konzerns schwierig macht ein solches zu tragen, ohne dass mir daraus Nachteile entstehen.

Ist der von mir angegebene Zweck bereits ein "allgemein anerkannten Zweck", oder muss ich zukünftig auf mein Messer verzichten?

Es ist auch so, dass Einhandmesser heute der Stand der Technik bei feststellbaren Messern sind und man nur noch sehr schwer (dezente) feststellbare Messer bekommt, die keine Einhandmesser sind. Außerdem ist es auch schwer, einen Grund für das mitführen eines Messers zu nennen, da das Messer ein Werkzeug für alltägliche Aufgaben ist, die man nicht vorhersehen kann.

mfg

und das als Antwort erhalten:

herzlich danke ich für Ihren Kommentar, die Änderung des Waffenrechts betreffend. Ihre Meinung teile ich allerdings nicht. Auch feststehende Messer fallen künftig, wie ich meine zu Recht, unter die Kategorie dieses Gesetzes. Der von Ihnen zitierte §42 a (3) beschreibt das "berechtigte Interesse" das dann vorliegt, wenn das "Führen der Gegenstände ... (unter anderem, G.W.) einem allgemein anerkannten Zweck dient." Ich sehe in dieser Formulierung keine Diskriminierung, sondern eine Klarstellung, was der Gesetzgeber den Beteiligten an unserer Rechtsgemeinschaft deutlich machen will.

Sollte Sie dieses Argument nicht überzeugen, steht Ihnen der Weg frei, diese Klarstellung gerichtlich überprüfen zu lassen.

Mit freundlichem Gruß

Gert Weisskirchen

Jetzt sagt mir mal, was das mit meiner Frage zu tun hat und warum der Herr Abgeordnete so aggressiv reagiert?

Geschrieben
schaut euch mal den letzten absatz der antwort auf die aktuellste frage an:

"nun ist gut, und halt's maul !" :peinlich:

Eine Nachfrage zu diesem Absatz wurde von der Moderation als "Massenmail" abgelehnt.

PS. In der "Sache Tölle" gibt es eine Antwort vom Ausschussvorsitzenden.

Geschrieben
In der "Sache Tölle" gibt es eine Antwort vom Ausschussvorsitzenden.

Bezeichnend ist dabei die Schlussaussage des Herrn Edathy, dass es die Parlamentarier gar nicht interessiert, was die Mehrheit der Sachverständigen vorträgt.

Wieder ein Indiz mehr dafür, dass die ganze Expertenanhörung eine reine Alibifunktion hat und keinen Einfluss auf die gesetzgeberische Meinungsbildung oder Entscheidungsfindung hat.

CM :angry2:

Geschrieben

Hallo Leute,

hier mal eine Reaktion von Herrn Dr. Wiefelspütz ... immerhin von der SPD als "Experte" in Sachen Innere Sicherheit gehandelt:

Hallo

Herr Wiefelspütz hat mit Demokratie nicht viel am Hut.

2002 antwortete er mir am Telefon bezgl. dem neuen Waffenrecht: Euch werden wir es jetzt mal zeigen.

Vor dem Mann ist nur zu warnen.

Steven

Geschrieben
Bezeichnend ist dabei die Schlussaussage des Herrn Edathy, dass es die Parlamentarier gar nicht interessiert, was die Mehrheit der Sachverständigen vorträgt.

Demokratie heisst dann wohl auch, dass man in Zukunft nicht notwendig denjenigen Kandidaten zum Abgeordneten/Kanzler/etc. bestimmt, der die meisten Stimmen bekommen hat, sondern den, dessen Meinung am besten in das persönliche Weltbild passt.

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