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IGNORED

Eingetragener Wechsellauf "ohne Nummer"


Gast

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Hab in einer WBK einen 1911er Wechsellauf "ohne Nummer" eingetragen.

Muss ich den jetzt vor dem 1.4. noch mit einer Zahl versehen lassen ?

Bin gerade leicht verwirrt. :confused:

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Meinung des BMI vom 13. 03. 2008:

"Wesentliche Teile erlaubnispflichtiger Schusswaffen sind nur dann gesondert mit einer Seriennummer zu kennzeichnen und in Waffenbüchern zu erfassen, wenn sie einzeln gehandelt werden. Komplettwaffen sind nur auf dem Lauf (Langwaffen) bzw. auf dem Griffstück (Kurzwaffen) zu markieren."

http://www.bmi.bund.de/cln_012/nn_122688/I...affenrecht.html

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Hm, dieser wohl aus § 9 BeschussG entnommene sonderbare Bezug von unbrauchbar zu machenden Waffen mit wesentlichen Teilen zur Kennzeichnung erschließt sich mir nicht.

Ausgenommen von der sonst bestehenden Kennzeichnungspflicht mit fortlaufender Nummer sind ja (neben den nach §§ 7 oder 8 BeschussG in der Bauart zugelassenen Schusswaffen) gerade die der Anzeigepflicht nach § 9 BeschussG unterliegenden Schusswaffen.

Deshalb bedarf es keiner weiteren Unterscheidungen mehr. <_<

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