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IGNORED

Bekommen wir das Geld für eine Verfassungsklage zusammen?


Gast Nightingale

Empfohlene Beiträge

Liebe Leute,

will in diesem Kontex nochmals an das Unding erinnern:

Laufen draußen aggressive Hunde herum, darf ich zur Sicherheit nicht mal einen Besenstil mitnehmen. Im Idealfall würde ich da am allerliebsten meinen Preuß. Officiersdegen mitnehmen. Aber man darf nicht mal einen einfachen Holzprügel haben. Es ist wie damals, bei den Frühchristen, wo man sich wehrlos schlachten ließ.

Es geht also nicht um die gute alte Gewohnheit des Taschenmessertragens, sondern auch um das Recht auf Unversehrtheit. Ein Mensch ohne Knüppel ist so hilflos wie die Frühmenschen vor Endeckung des Werkzeugs.

Das ist nicht menschengerecht, gegen die menschliche Natur gerichtet und damit inhuman.

Kann man so etwas dem Verfassungsgericht nicht auch ohne Anwalt klagen?

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Naja, ich hatte hier soviel geredet, bis ich keine Kraft mehr hatte. Irgendwie scheinen hier alle aneinander vorbei zu reden. Aber lassen wir das.

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  • 4 Wochen später...
Kann man so etwas dem Verfassungsgericht nicht auch ohne Anwalt klagen?

Ja, kann man. Aber meine Argumentation ist mir noch nicht wasserdicht genug. Ich muß auch erst sehen, inwieweit das Recht auf Unversehrtheit interpretierbar sei ... - Wenn den Richtern eine scheinbar heile Welt vorschwebt, wo der Mensch nur noch Handy und Kugelschreiber braucht und für den Rest wäre ja die Polizei da, argumentiert man gegen eine Granitwand. - Das ist das Problem. Gestern habe ich mir die Homepage des Bundesverfassungsgerichtes angesehen. Da findet man alles, was man für eine Verfassungsbeschwerde unbedingt beachten muß. Das kostet in der Tat nichts (es sei denn man mißbraucht das Gericht, was aber ja nicht der Fall ist) - man hat also nichts zu verlieren.

Allerdings würde ich für einen einfachen Holzprügel streiten. Ich glaube nicht, daß die Verfassungsrichter Sinn für Stich und Schußwaffen hätten.

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