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IGNORED

Was heißt "Regelmäßig"?


Gunmen67

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo Jungs (und Mädels?!)

Nachdem ihr mir so toll geholfen habt wg. meines Perussionsrevolvers, möchte ich noch eine Frage, diesmal aber zu einem andern Thema nachlegen.

Wir hatte gestern in unserem Verein das Thema "regelmäßig" versucht auszudiskutieren. Wie Ihr es bestimmt aus eigener Erfahrung kennt, 4 Mann, 5 Meinungen!

Wie definiert man "regelmäßig"? Die Gelehrten sagen mindestens 18 x im Jahr. Wenn dem so sein sollte, wo steht das? (Quelle) Verstehten die Verbände darunter etwas anderes als der Gesetzgeber?

Was heißt ganz konkret " regelmäßige Teilnahme am Schießtraining".

Gruß

Gunmen67

Geschrieben
Wie definiert man "regelmäßig"?

moin, im sinne des § 14 wird regelmäßig mit 18, gleichmäíg über das jahr verteilten schießnachweisen betrachtet.

wo steht das? (Quelle)

im gesetz nicht. leider - hier wäre eine legaldefinition eines gummibegriffes angezeigt gewesen.

"innerbetrieblich" hat man sich in im pkt. 14.2.1 der WaffVWV darauf geeinigt.

anmerkung: neben dem geschriebenen gesetz hat auch die rechtssprechung weisenden charakter. die zahl 18 ist mehrfach in gerichtlichen entscheidungen bestätigt worden,

Verstehten die Verbände darunter etwas anderes als der Gesetzgeber?

nein! die verbände waren im gesetzgebungsverfahren sowie im verwaltungsverfahren beteiligt.

grüße

Geschrieben

Regelmäßig ist nicht eindeutig definiert und kann z.B. bei der Überprüfung nach 3 Jahren auch mit weniger Einheiten erzielt werden. Einfach die verantwortlichen Leute ansprechen. Das hilft mir auch immer.

Gruß, Willi

Geschrieben
Wie definiert man "regelmäßig"? Die Gelehrten sagen mindestens 18 x im Jahr. Wenn dem so sein sollte, wo steht das? (Quelle) Verstehten die Verbände darunter etwas anderes als der Gesetzgeber?

Was heißt ganz konkret " regelmäßige Teilnahme am Schießtraining".

Wie @runnerpok bereits geschrieben hat, steht dazu nichts im WaffG. Allerdings steht z.B. in der Sportordnung des BDMP bzgl. Befürwortung eines waffenrechtlichen Bedürfnisses, dass hierzu eine regelmäßige Teilnahme von 18 Terminen übers Jahr oder mindestens 1 mal im Monat erfolgen muss.

Interessant wäre es, ob diesbzgl. andere Verbände soetwas ebenfalls mit in ihrer Sportordnung mit aufgenommen haben bzw. da ja vor einer waffenrechtlichen Befürwortung eine regelmäßige Teilnahme erforderlich ist und die Schießnachweise ja im Verband verbleiben. Daher müsste ja auch in den anderen Sportordnungen klar definiert sein, was "regelmäßig" bedeutet. Vieleicht kann ja jemand aus anderen Verbänden darüber mehr berichten.

Geschrieben

Mein SB sagt zweimal monatlich ist regelmäßig = 24*. Dann gibt es abzug 4 Wochen Urlaub, Feiertage, Familienfeste usw. also möchte er bei uns zwischen 12 + 18 mal die Trainingsnachweise ( Wettkämpfe inbegriffen ) sehen.

Geschrieben
...also möchte er bei uns zwischen 12 + 18 mal die Trainingsnachweise ( Wettkämpfe inbegriffen ) sehen.

So, so. Möchte er das?

Was seinen Wunsch aber noch lange nicht zum Gesetz macht!

Geschrieben
Beim BSSB ist regelmäßig entweder 18 mal im Jahr, wobei maximal nur 2 Termine pro Monat zählen; oder jeden Monat über 1 Jahr.

Wo steht das bitte mit den 2 x pro Monat?

Ich hatte teilweise 4 Termine in einem Monat und da szählte auch (beim BSSB).

Geschrieben

Hallo nochmal zusammen

Soweit waren wir bei unserer gestrigen Diskussion auch. Wer kann schriflich dargelegte Quellen aus den Verbänden benennen, oder evtl. einen Gesetzestext zitieren?

Grund: Wir haben einige Mitglieder in unserem Verein, die durch jahrelanes "Fernbleiben" glänzen. Man sieht sich, wenn überhaupt" mal bei einer Jahreshauptversammlung oder Vereinsinternen Festivität. Dann ist wieder gegenseitiges Bekanntmachen angesagt.

Ich glaube jeder von uns kennt derartige "Härtefälle". Solange diese Grundeinstellung diverser Kameraden nicht überhand nimmt, wird das mehr oder weniger toleriert.

Wir möchten uns aber gegenüber derartigem im Vorstand absichern, damit man uns daraus nicht irgendwann einmal einen Strick drehen kann. Ihr versteht was ich meine! Generell vertrauen wir auf die Selbstbereinigung.

Wie habt ihr derartiges gemanagt?

Gruß

Gunmen67

Geschrieben

Ich kenne auch nur die Regelung:

Regelmäßigkeit alle 14 Tage = 26 schießen pro Jahr. Minus zugebilligter Jahresurlaub und angenommener Krankheitsausfall.

Geschrieben

Dann ist es bei mir jetzt unregelmäßig. Unsere Stände werden umgebaut und sind ca. 2 Monate nicht zu nutzen. Trotzdem befürchte ich deshalb keine Probleme. Besonders wenn wir tatsächlich in diesem Jahr so etwas ähnliches wie einen Sommer bekommen, es also ausnahmsweise nicht regnet, stürmt oder schneit, und man dann auch mal wieder im Freien schießen kann, werde ich wohl ausreichend Termine zusammen bekommen.

Geschrieben
Mein SB sagt zweimal monatlich ist regelmäßig = 24*. Dann gibt es abzug 4 Wochen Urlaub, Feiertage, Familienfeste usw. also möchte er bei uns zwischen 12 + 18 mal die Trainingsnachweise ( Wettkämpfe inbegriffen ) sehen.

Ich kenne keinen SB, der Trainingsnachweise sehen will.

Die SBs die ich kenne wollen die Bedürfnisbescheinigungen vom jeweiligen (Landes-)Verband. Und diese wollen für die Anerkennung des Bedürfnisses 18 Termine, einigermaßen gleichmäßig über ein Jahr verteilt sehen.

Im Gesetz steht das so nirgendwo, hat sich aber so eingebürgert.

Z.B. hat das Formular des BSSB 18 freie Plätze für die Termine...

Geschrieben
Wir möchten uns aber gegenüber derartigem im Vorstand absichern, damit man uns daraus nicht irgendwann einmal einen Strick drehen kann. Ihr versteht was ich meine! Generell vertrauen wir auf die Selbstbereinigung.

Leute , der Vorstand eines Vereins im anerkannten Verband sollte etwas mehr Ahnung haben , sorry :rolleyes:

Solange jemand seine WBK länger als drei Jahre hat und keine Waffe beantragt , geht es weder Vorstand noch Behörde was an , wie selten einer kommt.

Es zählt die Mitgliedschaft und sonst gar nichts zur Aufrechterhaltung des waffenrechtlichen Bedürfnises.

Erst der Austritt ist meldepflichtig ! .

All das wurde aber über Verbandsnachrichten hinlänglich bekanntgemacht , sogar Leuten , die nicht in WO sind .

GSG

Geschrieben
Grund: Wir haben einige Mitglieder in unserem Verein, die durch jahrelanes "Fernbleiben" glänzen. Man sieht sich, wenn überhaupt" mal bei einer Jahreshauptversammlung oder Vereinsinternen Festivität. Dann ist wieder gegenseitiges Bekanntmachen angesagt.

Ich glaube jeder von uns kennt derartige "Härtefälle". Solange diese Grundeinstellung diverser Kameraden nicht überhand nimmt, wird das mehr oder weniger toleriert.

Es ist immer wieder faszinierend zu lesen, dass sich in Deutschland die Behörden scheinbar nichtmal um bescheuerte Regeln kümmern müssen, das machen die braven Untertanen ganz von selbst.

Freut euch dass diese Mitglieder nicht kommen und die Anlage nutzen, sie zahlen Beiträge ohne euch den Platz zum Schießen wegzunehmen. Ohne solche Mitglieder würde kein Fitness-Center der Welt funktionieren.

Geschrieben
Es ist immer wieder faszinierend zu lesen, dass sich in Deutschland die Behörden scheinbar nichtmal um bescheuerte Regeln kümmern müssen, das machen die braven Untertanen ganz von selbst.

Freut euch dass diese Mitglieder nicht kommen und die Anlage nutzen, sie zahlen Beiträge ohne euch den Platz zum Schießen wegzunehmen. Ohne solche Mitglieder würde kein Fitness-Center der Welt funktionieren.

Hallo Christian

Da gebe ich dir recht. Ich sehe die Sache genauso! Meine (unsere) Frage bezog sich lediglich auf eine Diskussion im Verein.

Gruß

Gunmen67

Geschrieben
So, so. Möchte er das?

Was seinen Wunsch aber noch lange nicht zum Gesetz macht!

Nochmals der Hinweis auf das Schreiben von runnerpok: So wie beschrieben ist es. Diskussionen wie das Gesetz auszulegen ist, haben Null Sinn, da diese ZAhl 18 wie gesagt in der VwV festgelegt und durch diverse Gerichtsurteile zum Standart geworden ist. Wenn dein SB was anderes akzeptiert - um so besser. Aber was du oder ich vom Gesetz halten bzw. hinein interpretieren ist Makulatur. Entscheidend ist, was die Verwaltungsbehörde und die Gerichte daraus gemacht haben.

Über Fakte lässt sich viel labern, aber dadurch ändern sie sich nicht!

Geschrieben
Dann ist es bei mir jetzt unregelmäßig. Unsere Stände werden umgebaut und sind ca. 2 Monate nicht zu nutzen. Trotzdem befürchte ich deshalb keine Probleme. Besonders wenn wir tatsächlich in diesem Jahr so etwas ähnliches wie einen Sommer bekommen, es also ausnahmsweise nicht regnet, stürmt oder schneit, und man dann auch mal wieder im Freien schießen kann, werde ich wohl ausreichend Termine zusammen bekommen.

Das ist etwas anderes, hier kann der SB wegen der Umbaumaßnahmen eine ausnahme machen. Aber wer es nachlesen will: WaffVwV zu Wochendlektüre. Wird wohl manche Überraschungen bringen

Geschrieben
Beim BSSB ist regelmäßig entweder 18 mal im Monat, wobei maximal nur 2 Termine pro Monat zählen; oder jeden Monat über 1 Jahr.

18 mal im Monat.................. Respekt :00000733: Die Bayern eben :eclipsee_gold_cup:

Geschrieben
Leute , der Vorstand eines Vereins im anerkannten Verband sollte etwas mehr Ahnung haben , sorry :rolleyes:

Solange jemand seine WBK länger als drei Jahre hat und keine Waffe beantragt , geht es weder Vorstand noch Behörde was an , wie selten einer kommt.

Es zählt die Mitgliedschaft und sonst gar nichts zur Aufrechterhaltung des waffenrechtlichen Bedürfnises.

Erst der Austritt ist meldepflichtig ! .

All das wurde aber über Verbandsnachrichten hinlänglich bekanntgemacht , sogar Leuten , die nicht in WO sind .

GSG

Wenn des nicht um eine Neubeantragung geht - absolut korrekt!

Geschrieben
innerbetrieblich" hat man sich in im pkt. 14.2.1 der WaffVWV darauf geeinigt.

Sorry, aber kannst Du mir evtl einen Link reinstellen? Also ich habe in der Allg. WaffVwV keinen § 14.2.1 gefunden. Da gehts nur um die Ausnahme der Kennzeichnungspflicht. Oder was habe ich falsch gemacht?

...die zahl 18 ist mehrfach in gerichtlichen Entscheidungen bestätigt worden,...

und die Aussage: "oder mindestens 1 x im Monat", ist diese dann falsch?

Geschrieben

So etz ist es richtig:

Innerhalb des DSB/BSSB gilt: Grundsätzlich sind alle schießsportlichen Aktivitäten des Mitglieds zu berücksichtigen. D.h. neben den Trainingseinheiten gem. Sportordnung zählt dazu auch die Teilnahme an Wettkämpfen. Der Nachweis erfolgt über das persönliche Schießbuch des Mitglieds, das in Kopie dem Antrag beizule-gen ist (Kopie der letzten 12 Monaten). Sollte eine längere Unterbrechung bedingt durch Krankheit usw. Vorliegen ist dieses zu begründen. Fehlende Monate sind anzuhängen. Als Mindestzahl werden im Regelfall 18 „Aktivitätseinheiten“ innerhalb der letzten 12 Monate ge-fordert, wobei mindestens 12 davon im befürwortenden Verein erfolgt sein müssen.

... aus der Richtlinie des BSSB

Geschrieben

Hallo,

bei uns im Verein / Verband ist da Schießbuch für 1 Jahr vorzulegen und dann benötigst DU mindest 18 Schießtermine, aber mindestens 1 pro Monat. Aber das sollte doch eigentlich kein Problem sein.....( dabei ist es egal ob KW, LW, KK oder GK oder Lupi...., nur regelmäßig halt....) <_<

Gruss mauserfan1908

Archiviert

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