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IGNORED

vererbte waffen


heiev

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Geschrieben
Ich besitze zur Zeit 10 Kurzwaffen, von denen ich 7 geerbt habe. Bis jetzt habe ich sie auch fast alle benutzt, sei es zur Jagd, zum Sportschiessen oder einfach zum Spaß haben auf dem Schiessstand.

Darf ich das jetzt nicht mehr?

Wie will man das kontrollieren, ob das geerbte Waffen sind, wenn nichts davon in der WBK steht?

---

Tom

Das passiert z.B. wenn Dich jemand verpfeift... Im Behördenregister ist die Herkunft der Waffen vermerkt. Eine Unterwegs-Kontrolle mit WBK-Einsicht und elektronischem Abgleich zeigt Erbwaffe... Dann beginnt die Erklärungsnot mit folgendem Ärger: Da Du nur eine Besitzerlaubnis für die geerbten Waffen hast kannst Du sie auch nicht mitführen, da Du weder sportlich noch jagdlich damit schiessen, sie auch nicht zu Sammlertreffen mitnehmen dürftest, etc., ja nicht einmal probehalber damit schiessen darfst, denn du hast ja dafür gar keinen Munitionserwerb. Der Besitz dieser Munition, der durch den Besitz anderer gleichkalibriger Waffen, die durch ein Bedürfnis als Jäger oder Sportschütze gedeckt sind, schafft allein keine Berechtigung die Waffen zu nutzen... Streng genommen ist das so als würde sich jemand die Muni für diese Waffen schwarz besorgen... :D

Geschrieben
denn du hast ja dafür gar keinen Munitionserwerb.

Nicht ganz richtig!

Ich habe mir den Munitionserwerb für einige der geerbten Waffen nachträglich eintragen lassen, mit der Begründung , dass ich sie zur Jagd und zum Sportschießen benutzen will.

War völlig problemlos!

Und nun?

Bin ich jetzt nach 14 Jahren zum Verbrecher mutiert? :angry2:

Muss ich mir jetzt zwei, für die Jagd geeeignte Kurzwaffen kaufen, obwohl ich schon welche geerbt habe? :gaga:

---

Tom

Geschrieben
Nicht ganz richtig!

Ich habe mir den Munitionserwerb für einige der geerbten Waffen nachträglich eintragen lassen, mit der Begründung , dass ich sie zur Jagd und zum Sportschießen benutzen will.

War völlig problemlos!

Und nun?

Bin ich jetzt nach 14 Jahren zum Verbrecher mutiert? :angry2:

Muss ich mir jetzt zwei, für die Jagd geeeignte Kurzwaffen kaufen, obwohl ich schon welche geerbt habe? :gaga:

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Tom

Ich hoffe doch nicht... aber wichtig wäre ein kleines Dokument in Deinen Händen, welches die Absprache von vor 14 Jahren beweist. Manchmal wechseln die Beamten, 14 Jahre sind schliesslich eine lange Zeit. Sollte jener Beamte nicht mehr da sein und Du hast keinen Zettel auf dem das steht oder irgendeinen sonstigen für andere Leute nachvollziehbaren Beleg, ist die Sache schon komplizierter.

Geschrieben
Du hast keinen Zettel auf dem das steht oder irgendeinen sonstigen für andere Leute nachvollziehbaren Beleg, ist die Sache schon komplizierter.

Ich habe tatsächlich nichts, außer den Eintragen in den WBKs. Die Behörde hat es eingetragen, das war 14 Jahre lang ausreichend. Warum soll ich jetzt beweisen, dass es rechtens war?

Vor 14 Jahren hätte weder ich und noch nicht mal der schärfte SB es sich träumen lassen, dass ein so idiotsiches Gesetz erlassen wird!

---

Tom

Geschrieben
Nutzungsverbot?

Steht wo?!

Wo steht denn nun was vom Nutzungsverbot der geerbten Waffen?

So wenig Waffen wie möglich unters Volk?

In meinem Fall siehts dann so aus:

Momentan leihe ich öfters meiner Freundin einen geerbten Revolver.

Wenn dies nicht mehr erlaubt ist, muss sie sich einen eigenen, zusätzlichen Revolver kaufen.

Macht unterm Strich eine Waffe mehr in unserem Tresor - und das ist der Wille der Regierung. Ich kann nix dafür!

IMI

Geschrieben
Macht unterm Strich eine Waffe mehr in unserem Tresor - und das ist der Wille der Regierung. Ich kann nix dafür!

Bei mir wären es mindestens drei KW!

2 GK KW für die Jagd :s82:

1 KK-Pistole

Dazu ein neuer Repetierer und eine neue Flinte. :s75:

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Tom

Geschrieben
Ich habe tatsächlich nichts, außer den Eintragen in den WBKs. Die Behörde hat es eingetragen, das war 14 Jahre lang ausreichend. Warum soll ich jetzt beweisen, dass es rechtens war?

Vor 14 Jahren hätte weder ich und noch nicht mal der schärfte SB es sich träumen lassen, dass ein so idiotsiches Gesetz erlassen wird!

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Tom

So ist das leider im Leben in solchen Zeiten - Phantasie alleine reicht heute nicht mehr, um sich auch nur das nächste Jahr richtig vorstellen zu können - Vielleicht ist dann Weihnachten plötzlich laut Beschluss der EU-Kommission schon im Oktober, weil es da noch etwas länger hell ist, im Dezember dagegen stets zu viele Kerzen verbraucht werden... Wer weiss, wer weiss??... :rolleyes:

Geschrieben
Wo steht denn nun was vom Nutzungsverbot der geerbten Waffen?

So wenig Waffen wie möglich unters Volk?

In meinem Fall siehts dann so aus:

Momentan leihe ich öfters meiner Freundin einen geerbten Revolver.

Wenn dies nicht mehr erlaubt ist, muss sie sich einen eigenen, zusätzlichen Revolver kaufen.

Macht unterm Strich eine Waffe mehr in unserem Tresor - und das ist der Wille der Regierung. Ich kann nix dafür!

IMI

Schau z.B. mal bei Google unter << mit geerbten Waffen schiessen << 2. Link. Jäger und Sportschützen dürfen geerbte Waffe/en nur mit entsprechendem Bedürfnis für die jeweilige Waffe/en nutzen. Der Vorteil ist lediglich der teure Erwerb von Waffen, der dann immerhin wegfällt - keinerlei Vorteil bringt der Erbfall jedoch in waffenrechtlicher Hinsicht.

Geschrieben

Aber das Bedürfnis ist doch personenbezogen und nicht waffenbezogen!-

In meiner Person als Jäger, Erbe und Schütze darf ich meine Waffen (Jagd-, Sport- und Erbwaffen) zum Jagen und Sportschießen verwenden.

IMI

Geschrieben
Aber das Bedürfnis ist doch personenbezogen und nicht waffenbezogen!-

In meiner Person als Jäger, Erbe und Schütze darf ich meine Waffen (Jagd-, Sport- und Erbwaffen) zum Jagen und Sportschießen verwenden.

IMI

Das Bedürfnis bezieht sich immer auf eine Waffe, zu deren Kauf z.B. der Sportschütze berechtigt wird. Wenn er dann eine zweite Waffe dazuerbt hat er zwar zwei Waffen, aber nur für eine ein Bedürfnis, d.h., für die geerbte Waffe tritt nicht automatisch eine angleichende Bedürfnisebene ein, sondern er muss für diese dann ein weiteres Bedürfnis nachweisen, um sie offiziell auch sportlich nutzen zu können, sonst darf er sie lediglich besitzen.

Das

für heut :)

Geschrieben
Das Bedürfnis bezieht sich immer auf eine Waffe, zu deren Kauf z.B. der Sportschütze berechtigt wird. Wenn er dann eine zweite Waffe dazuerbt hat er zwar zwei Waffen, aber nur für eine ein Bedürfnis, d.h., für die geerbte Waffe tritt nicht automatisch eine angleichende Bedürfnisebene ein, sondern er muss für diese dann ein weiteres Bedürfnis nachweisen, um sie offiziell auch sportlich nutzen zu können, sonst darf er sie lediglich besitzen.

Das

für heut :)

Bisher zumindest war das nicht so. Geerbte Waffen durften verwendet werden!

Als ich einen Revolver in .44Mag. für die Jagd kaufen wollte, wurde mir gesagt ich hätte ja schon einen Revolver in .357Mag geerbt und warum ich den nicht benutzte. Nun der SB sah ein, dass ein .44er doch besser auf Sauen wirkt als ein .357Mag.

Dafür benutze ich einen geerbten Repetierer und eine geerbte Flinte, die ich mir neu schäften ließ, weil sie mir nicht gepasst hat.

Das alles soll ich nun nicht mehr verwenden dürfen?

Es würde mich wirklich interessieren wo das steht und ob das tatsächlich so beabsichtigt ist.

Ich sehe das so, dass ich als Jäger generell ein Bedürfnis habe Waffen zu verwenden. Diese Bedürfnis erlaubt mir auch die entsprechenden Waffen zu erwerben. Ob ich sie kaufe, geschenkt bekomme oder erbe spielt dabei keine Rolle, da Bedürfnis vorhanden.

Man könnte sogar argumentieren, dass jemand, der Waffen geerbt hat, die für sein Bedürfnis geeignet sind, kein Bedürfnis hat, noch weitere zu kaufen.

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Tom

Geschrieben

Ich kann es mir nach wie vor nicht vorstellen, daß das so gehandhabt wird. Es ist absolut nicht nachvollziehbar, daß man als WBK-Inhaber geerbte Waffen nicht verwenden dürfen soll, sich aber ein- und dieselbe Waffe von jemand anderem bis zu vier Wochen leihen könnte. Und wie ich weiter oben schrieb, müßte man seine geerbten Waffen ja auch verleihen dürfen.

Logisch wäre, daß WBK-Inhaber geerbte Waffen zum von ihrem Bedürfnis (welches ganz klar personenbezogen ist) erfaßten Zweck verwenden dürfen, alles andere ist doch Nonsens!

Geschrieben

damit waere man wieder da, dass jaeger eine sportwaffe nicht fuer die jagd verwenden duerften... :gaga:

ICH habe ein (oder mehrere) beduerfnisse (sport, jagd, ...), und darf (sonstige gegebenheiten wie beschuss etc., sowie 'geeignetheit' wie mindestenergie wg. fangschuss vorausgesetzt) meine ...-waffen fuer meine ...-beduerfnisse einsetzen.

Geschrieben
Ich kann es mir nach wie vor nicht vorstellen, daß das so gehandhabt wird. Es ist absolut nicht nachvollziehbar, daß man als WBK-Inhaber geerbte Waffen nicht verwenden dürfen soll, sich aber ein- und dieselbe Waffe von jemand anderem bis zu vier Wochen leihen könnte. Und wie ich weiter oben schrieb, müßte man seine geerbten Waffen ja auch verleihen dürfen.

Logisch wäre, daß WBK-Inhaber geerbte Waffen zum von ihrem Bedürfnis (welches ganz klar personenbezogen ist) erfaßten Zweck verwenden dürfen, alles andere ist doch Nonsens!

Es kommt nicht auf das ganz persönliche Bedürfnis an, eine Sache machen zu wollen/müssen..., sondern ein Bedürfnis im waffenrechtlichen Sinne für den Erwerb einer Waffe ergibt sich aus der Notwendigkeit heraus eine Waffe haben zu MÜSSEN, weil der Jäger sonst nicht jagen- und der Sportschütze keinen Wettkampf bestreiten kann. Das Bedürfnis bezieht sich also nur auf einen bestimmten Umstand, wie z.B. qualifizierter Sportschütze braucht nun Waffe, um wettkämpfen zu können. Diese allein wird ihm dann bei nachgewiesenem Bedürfnis genehmigt, aber keine zweite und keine dritte auf das gleiche Bedürfnis (schon gar nicht auf sein persönliches...) er braucht immer ein nachgewiesenes neues, wenn er weitere Waffen genehmigt haben will. Erben ist ein kompletter Sonderfall, der dem Ritual der strengen Bedüfnisprüfung nicht unterliegt und deshalb auch nicht mit gleichen Rechten und Pflichten eines "normalen" Besitzes verglichen werden kann/darf. So neu ist das mit den geerbten Waffen nicht, mir ist da seit vielen Jahren bekannt. Ein Sportschütze hätte dann, z.B., wenn er noch 10 Waffen im Kal. 9 mm erbt, ein kleines Arsenal zur Verfügung obwohl er vielleicht nur eine einzige Waffe per nachgewiesenem Bedürfnis als Sportwaffe besitzt... :D

Geschrieben
... Ein Sportschütze hätte dann, z.B., wenn er noch 10 Waffen im Kal. 9 mm erbt, ein kleines Arsenal zur Verfügung obwohl er vielleicht nur eine einzige Waffe per nachgewiesenem Bedürfnis als Sportwaffe besitzt... :D

Ja, und? Was stört Dich nun daran?

So ist das nunmal.

Auch ein Erbe darf seine Erbwaffe einpacken, auf den Schießstand fahren, DORT Munition kaufen und schießen! Und das ganze ohne irgendeine langwierige Bedürfnisprüfung, oder Sachkunde.

IMI

Geschrieben
Ja, und? Was stört Dich nun daran?

So ist das nunmal.

Auch ein Erbe darf seine Erbwaffe einpacken, auf den Schießstand fahren, DORT Munition kaufen und schießen! Und das ganze ohne irgendeine langwierige Bedürfnisprüfung, oder Sachkunde.

IMI

eben - so ist das.

und falls ich (zufaellig, aus dem besitz einer gleichkalibrigen waffe resultierend) auch die passende muni besitze(n darf), ist das ganze noch unproblematischer, ob es nun manchem hier passt oder nicht.

Geschrieben
Ein Sportschütze hätte dann, z.B., wenn er noch 10 Waffen im Kal. 9 mm erbt, ein kleines Arsenal zur Verfügung obwohl er vielleicht nur eine einzige Waffe per nachgewiesenem Bedürfnis als Sportwaffe besitzt...

Das ist richtig. Aber es gibt keinen objektiven Grund, ihm die Benutzung der von ihm besessenen Waffen zu untersagen -bisher zumindest.

Er hat sie ja schon, muß sie also nicht zusätzlich anschaffen.

Die Sache würde dann auch so aussehen, daß er zwar 10 Waffen in 9mm Para besitzt, von denen aber nur eine sportlich benutzt werden darf. Wie hier schon angeklungen ist, müßte er bei Bedarf einer weiteren Waffe für eine weitere Disziplin -auch wenn sie als Erbwaffe schon vorhanden ist- sie nochmal beantragen und entweder komplett neu kaufen oder aber gnädigerweise die Nutzungsgenehmigung für sein vorhandenes Eigentum bekommen.

Tut mir leid, das kann ich nicht nachvollziehen und ich glaube auch nicht, daß das so angedacht ist und gehandhabt wird.

Daß Waffenrecht und Logik nicht zusammenpassen ist in vielen Fällen klar, aber so verwundene Überlegungen traue ich nichtmal unserem Gesetzgeber zu.

Geschrieben
Ich hoffe doch nicht... aber wichtig wäre ein kleines Dokument in Deinen Händen, welches die Absprache von vor 14 Jahren beweist. Manchmal wechseln die Beamten, 14 Jahre sind schliesslich eine lange Zeit. Sollte jener Beamte nicht mehr da sein und Du hast keinen Zettel auf dem das steht oder irgendeinen sonstigen für andere Leute nachvollziehbaren Beleg, ist die Sache schon komplizierter.

wer dachte schon vor 14 jahren daran, dass irgendwann mal vom gesetzgeber so ein quatsch produziert wird. :peinlich:

Geschrieben
Das ist richtig. Aber es gibt keinen objektiven Grund, ihm die Benutzung der von ihm besessenen Waffen zu untersagen -bisher zumindest.

...

Und warum sollte sich dies in Zukunft ändern?

Geschrieben
Ich hoffe doch nicht... aber wichtig wäre ein kleines Dokument in Deinen Händen, welches die Absprache von vor 14 Jahren beweist. Manchmal wechseln die Beamten, 14 Jahre sind schliesslich eine lange Zeit. Sollte jener Beamte nicht mehr da sein und Du hast keinen Zettel auf dem das steht oder irgendeinen sonstigen für andere Leute nachvollziehbaren Beleg, ist die Sache schon komplizierter.

Der "Zettel" ist doch die WBK.

Und in der WBK ist die Waffe eingetragen.

Gesetzeskonformer geht ja nun wohl wirklich nicht mehr.

Dass ich eine Waffe nutzen darf, die in meiner WBK eingetragen ist, steht ja wohl ausser Frage, oder?

Geschrieben
Auch ein Erbe darf seine Erbwaffe einpacken, auf den Schießstand fahren, DORT Munition kaufen und schießen! Und das ganze ohne irgendeine langwierige Bedürfnisprüfung, oder Sachkunde.

IMI

da hast du aber bei der anhörung dem bka redner nicht richtig zugehört. ich habe das problem mit einem, von meinem vater 1983 verstorben, geerbtem drilling. diesbezüglich habe ich vergangene woche eine anfrage and den vorsitzenden des innenausschusses gehalten. leider noch keine antwort!

Geschrieben
Weil er WAS sagte?

dass vererbte waffen von erlaubnisinhabern besesen, nicht blockiert werden müssen, aber nicht damit geschossen werden darf. ermachte auch keinen unterschied zwischen lang - oder kurzwaffen. explizit nannt er das beispiel, dass die verwendung einer kurzwaffe nur dann zuläsig wäre, wen die erbwaffe die zweite kurzwaffe wäre, da ja jägern zwei kurzwaffen zugestanden werden.

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