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IGNORED

Selbstschutzbereich faktisch nicht mehr vorhanden!


Colt-1911

Empfohlene Beiträge

Geschrieben
Gar nichts! Ein braver, gesetzestreuer Bürger hat sich nicht zu verteidigen. Er hat die 110 zu wählen und den Angriff in Ruhe zu ertragen, bis die unterbesetzte und immer weiter reduzierte Polizei eintrifft.

Aber ganz im Ernst: das einzige, was mir noch einfällt ist CS-Gas/Pfefferspray. Aber da kommt bestimmt auch noch was...

Ist schon da :http://de.wikipedia.org/wiki/Pfefferspray

Gott sei Dank hab ich nen Hund

Nebenbei bemerkt: immer mehr gewaltbereite Jugendliche nehmen Tilidin. Da geht dann mit CS/Pep auch nix mehr.

Bleibt wegrennen oder beten!

Geschrieben

guten morgen,

da ich nicht auf dem laufendem bin frag ich jetzt mal nach.

ist das tragen von messern jetzt ganz verboten oder nur ab einer bestimmten länge???

wo kann ich das nachlesen was verboten ist oder was nicht???

liebe grüße

ralph

Geschrieben
Und wie siehts aus, wenn man sich wien Handwerker anzieht und dem, der Dir nen großen Wackerstein aufn Schädel schlagen will, den großen Schlitzschraubenzieher in den Ranzen rennst?

Nennt man das dann.............. ja wie denn nun?

Da wird man um ein Verbot von Anscheinshandwerkern wohl nicht herumkommen. <_<

Mal sehen, dieses Machwerk hat ja was von anerkanntem Grund als Ausnahme vom Fuehrverbot stehen. Notwehr IST ein anerkannter Grund, er leitet sich ab von den verfassungsmaessigen Grundrechten auf koerperliche Unversehrtheit und Leben.

Vielleicht alles gar nicht so schlimm, man wird sehen..

Geschrieben

Naja, das mit den Socken und den Kettensägen ist ja eigentlich entbehrlich, schließlich darf ich ja ein Messer mit feststehender Klinge mit max. 12cm führen, ist zwar dann etwas unbequem und trägt etwas auf unterm Sacko, aber bitte...

Darf ich euch meinen neuen Freund vorstellenpost-19797-1203756994_thumb.jpg

Geschrieben

...

Es ist verboten

1. Anscheinwaffen

2. Hieb- und Stoßwaffen nach Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2

Nr. 1.1. oder

3. Messer mit....

WaffG Anage 1, Abschnitt 1, Unterabschnitt 2

1.1.

Hieb- und Stoßwaffen (Gegenstände, die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, unter unmittelbarer Ausnutzung der Muskelkraft durch Hieb, Stoß, Stich, Schlag oder Wurf Verletzungen beizubringen),

noch weitere Fragen?

Wie sieht es dann mit einem Ami-Klappspaten aus? Den haeng ich mir an den Guertel, bin ja schliesslich passionierter Kleingaertner und brauch auch ne Schaufel fuer den Hundekot. Damit laesst sich auch prima drauf kloppen .... gibt aber auch noch den schoenen Pickel mit Guertelhalter. Sind doch beides keine Angriffswaffen ....oder???? Notfalls muss doch wieder ein Bullterrier her........ und wenn gar nichts geht nehm ich halt meine Frau mit. Die quatscht die Kerle mit Bibelzitaten tot........ Da haben die keine Chancen mehr.

Geschrieben

Nun, da tendenziell auf lange Sicht ohnehin alles verboten wird was den Anschein erweckt potentiell gefährlich zu sein, muss man heute eben ein wenig kreativer werden um sich selbst zu verteidigen. Die effektivste Methode des Legalwaffenbesitzers, der ja bekanntermaßen nicht dazu berechtigt ist seine Waffe zu führen, ist die Wahl eines Kugelschreibers und eines Buches. Die werden garantiert nicht verboten und sollte es zum schlimmsten Fall kommen kann man diese durchaus effektiv einsetzen. Das ein Kugelschreiber weh tun kann ist sicherlich einfach nachzuvollziehen. Ein Buch, mein Favorit ist die DTV Ausgabe des Bürgerlichen Gesetzbuches, ordentlich mit Daumen unten und Fingern oben unter Spannung gebracht, ist nahezu so hart wie eine Tischkante. Noch dazu kommt so etwas für den Angreifen recht unerwartet.

Siehe hierzu:

Zudem fällt danach die Begründung der Notwehr deutlich leichter als nach der Anwendung von Messern, Tränengas (was ja nur zur Verteidigung gegen Tiere zugelassen ist) oder brutalen Schlagstöcken.

Geschrieben

JA...

ich steht drin:

Neu aufgenommen wurde in das Gesetz auch das Verbot, Kampfmesser und Messer mit einer feststehenden Klinge von mehr als 12 Zentimetern Klingenlänge in der Öffentlichkeit zu führen. Die 2003 in Kraft getretene Änderung des Waffengesetzes hatte bereits Butterflymesser verboten. Mit der neuerlichen Verschärfung reagiert das Gesetz darauf, dass Straftäter immer häufiger Messer einsetzen.

siehe: http://www.ftd.de/politik/deutschland/321559.html

also soll heißen ich darf messer unter 12cm mit nicht feststehender klinge tragen???

Geschrieben

In den Medien liest man über den Bereich Selbstschutz überhaupt nichts. Ich bin mir nicht einmal sicher ob den verehrten Politikern überhaupt bewusst ist, was sie hier verabschiedet haben.

Brauchen jetzt alle privaten Sicherheitskräfte zum Führen eines Abwehrstockes eine Ausnahmegenehmigung.

Ich fühle mich durch dieses Verbot zutiefst in meiner Handlungsfreiheit eingeschränkt. Jeder gesetzestreue Bürger sollte das Recht haben zumindest einen Abwehrstock zu führen.

Mein Zustand ist nach wie vor: sprachlos und resignierend :confused::traurig_16:

Geschrieben

Da mein Thema sich jetzt im Bereich Waffenlobby-FWR befindet, möchte ich dazu auch noch etwas sagen.

Spätestens jetzt sollte jedem bewusst sein dass die Geheimdiplomatie des FWR komplett fehlgeschlagen ist. Überhaupt finde ich es traurig dass der FWR sich bis jetzt noch kein einziges Mal zu Wort gemeldet hat.

Vielleicht will er den aktuellen Entwurf noch als Erfolg verkaufen. Ohne die Geheimdiplomatie wäre es wahrscheinlich noch schlimmer gekommen. Ich lach micht tot :eclipsee_gold_cup:

Ein radikaler Richtungswechsel muss her. Öffentlichkeitsarbeit, Öffentlichkeitsarbeit !!!!

Wir brauchen eine starke Lobby, den nur genügend Mitglieder werden Druck ausüben können.

Diese Verhandlungen im stillen Hinterzimmer mit den Politikern bringen überhaupt nichts.

Geschrieben
He He, ist ja putzig ;)

Aber mal was grundsätzliches zur eigentlichen Fragestellung hier. DER SELBSTSCHUTZ IST IMMER GEGEBEN! Alles was mir die Regierung verbietet ersetze ich durch etwas anderes. Ich werde nie waffenlos sein und auch nie ein weiches Ziel. :bud:

Rostfreie AUS-6-Klinge, glasfaserverstärkter Kunststoff-Griff und Zytel-Scheide machen dieses Messer zu einem unentbehrlichen Begleiter. Gesamtlänge 14,5 cm. Klinge 5 cm. Gewicht 88 g.

Geschrieben

Kinders, bei allem Verständnis über Euren Unmut und über ein recht dussliges Gesetz, wer will mich allen ernstes glauben machen, dass man sich mit solch Spielzeugen ernsthaft schützen kann? Die Jungs vom Kayberpass usw müssen nur einen Satz in Deutsch lernen: "Du Kollegga... lassen fallen, ich hab besser"!

Geschrieben
Da mein Thema sich jetzt im Bereich Waffenlobby-FWR befindet, möchte ich dazu auch noch etwas sagen.

Spätestens jetzt sollte jedem bewusst sein dass die Geheimdiplomatie des FWR komplett fehlgeschlagen ist. Überhaupt finde ich es traurig dass der FWR sich bis jetzt noch kein einziges Mal zu Wort gemeldet hat.

Vielleicht will er den aktuellen Entwurf noch als Erfolg verkaufen. Ohne die Geheimdiplomatie wäre es wahrscheinlich noch schlimmer gekommen. Ich lach micht tot :eclipsee_gold_cup:

Ein radikaler Richtungswechsel muss her. Öffentlichkeitsarbeit, Öffentlichkeitsarbeit !!!!

Wir brauchen eine starke Lobby, den nur genügend Mitglieder werden Druck ausüben können.

Diese Verhandlungen im stillen Hinterzimmer mit den Politikern bringen überhaupt nichts.

In dem Zusammenhang stelle ich mir die Frage:"Wo ist die Industrie?" Welcher Stahlwarenhersteller kann so ein Gesetz hinnehmen.

Schau dir mal die aktuellen Kataloge von Böker, Herbertz und Eickhorn an und dann streichst du mal das heraus was verboten wird...

Mir einem Federstrich wird hier die angebliche Arbeitsmarktpolitik der Regierung ad absurdum geführt. Eine Stadt wie Solingen findet es bestimmt klasse wenn sie noch ein paar Arbeitslose hinzubekommt. Was ich von diesen sog. Volksvertretern halte schreibe ich besser nicht, das ist nämlich ehrenrührig!

Oder besser noch mit einem Zitat:" Ich kann gar nicht so viel essen, wie ich K****n muss!"

Geschrieben

Ich hab es. Eigentlich ist die Lösung ganz einfach.

Wir schlagen die Angreifer mit der Härte des Gesetzes!!

Ich lasse mir das Waffengesetz in einen Stahleinband binden. Das ich dann den bösen Buben um die Ohren schlagen!

Wie anders, als mit dem Gesetz in der Hand können wir denn dem Gesetz genüge tun?

Geschrieben

Wie siehtds eigentlich mit Gaspistole und kl. Waffenschein aus?

Wird das auch abgeschafft? Hab ich die 50 € für den Schein und die 100 e für die Wumme umsonst ausgegeben?

Scheisse, ich brauch n Waffenschein. Tipps?

Geschrieben
Da mein Thema sich jetzt im Bereich Waffenlobby-FWR befindet, möchte ich dazu auch noch etwas sagen.

Spätestens jetzt sollte jedem bewusst sein dass die Geheimdiplomatie des FWR komplett fehlgeschlagen ist. Überhaupt finde ich es traurig dass der FWR sich bis jetzt noch kein einziges Mal zu Wort gemeldet hat.

Vielleicht will er den aktuellen Entwurf noch als Erfolg verkaufen. Ohne die Geheimdiplomatie wäre es wahrscheinlich noch schlimmer gekommen. Ich lach micht tot :eclipsee_gold_cup:

Ein radikaler Richtungswechsel muss her. Öffentlichkeitsarbeit, Öffentlichkeitsarbeit !!!!

Wir brauchen eine starke Lobby, den nur genügend Mitglieder werden Druck ausüben können.

Diese Verhandlungen im stillen Hinterzimmer mit den Politikern bringen überhaupt nichts.

Hmm! ich weiss jetzt tatsächlich nicht an was es mich erinnert?!? Sollten wir uns schon mal begegnet sein?

Fühlst du dich jetzt von unkomptetenten Menschen überstimmt?

Dann weist du ja wie es mir so geht.

Totlachen wär nicht schlecht (....nur genügend Mitglieder werden Druck ausüben können)

noch mehr solche Sätze und mir kommts hoch.....

Geschrieben
Wie siehtds eigentlich mit Gaspistole und kl. Waffenschein aus?

Wird das auch abgeschafft? Hab ich die 50 € für den Schein und die 100 e für die Wumme umsonst ausgegeben?

Scheisse, ich brauch n Waffenschein. Tipps?

Danke, genau DAS war auch meine Frage, die sich mir aufdrängt.

Habe ich, gesetz dem Fall, dass der kl. Waffsch. jetzt dann obsolet ist, ein Recht auf eine "Sonderkündigung" und anteilsmäßige Rückzahlung der geleisteten Beiträge?! ;-)

Aber im Ernst mal, was da dann wirklich bleibt ist ja nur noch der "große" Waffenschein.

Hat mir der Senat in Berlin auch schon geschrieben, ich könne ja einen Waffenschein beantragen...sofern ich meiner örtlichen Behörde glaubhaft machen kann, dass für meine Person ein erhöhtes Risikopotential besteht.

Also mal kurz zum Verständnis:

Nach einem sehr schweren Verkehrsunfall bin ich quasi Behindert (und den Schwerbehinderten gleichgestellt).

Weglaufen KANN ich nicht, selbst wenn ich es wollte, da das ein Titanbolzen verhindert, der an der Stelle sitzt, an der mal mein linker Oberschenkelknochen war.

Zuschlagen und mich wehren ist auch nicht wirklich empfehlenswert, da der Knochen, (oder das was davon noch übrig war) meines rechtes Oberarm verplattet und verschraubt ist.

Klingt zwar auf den ersten Blick gut, isses aber nicht wirklich, da der Knochen bis heute nich wieder verwachsen ist.

Will heissen, ein falscher Schlag und der Arm ist komplett "unbrauchbar"...als Rechtshänder keine prickelnde Vorstellung...

Ergo meine Frage:

Reichen diese Fakten wohl aus, damit mir der Schein genehmigt wird? Wohl kaum, oder?

Vielleicht muss ich noch anführen, dass ich in einer Gegend wohne, in der man in den letzten 9 Monaten 4 Mal versucht hat mir das Navi aus dem Auto zu klauen?

Aber auch das wird wohl leider nicht ausreichen, oder?! *g*

Geschrieben
Ergo meine Frage:

Reichen diese Fakten wohl aus, damit mir der Schein genehmigt wird? Wohl kaum, oder?

Du hast als rechtstreuer Bürger gefälligst Orte und Plätze zu meiden, an denen Du in Gefahr geraten könntest.

Geschrieben
Du hast als rechtstreuer Bürger gefälligst Orte und Plätze zu meiden, an denen Du in Gefahr geraten könntest.

versuche ich ja schon, aber ich kann meinen Hund ja schlecht in die Fußgängerzone sch***en lassen :lol:

und da dieser Hund mehr Schiss als Vaterlansliebe hat, im Zweifelsfall also auch keine wirkliche Hilfe ist, aber auch gern nochmal nachts raus muss und ein schönes ruhiges, abgelegenes Feld hinten an liegt, einer dieser Orte an denen für gewöhnlich gilt "hier hört Dich keiner Schreien"... *gg*

aber vielleicht versuche ich es mal auf die "wirtschaftliche" Tour.

Ich bin als Außendienstmitarbeiter für ein deutsches Unternehmen an dem der Staat gut profitiert, viel unterwegs, komme daher auch leider oftmals auf meinen Wegen in der Dunkelheit durch abgelegene Gegenden...und wenn mir DA mal der Wagen verreckt...hmmm

nee, nee...aber ich glaub ich sollte mich beeilen, denn wenn Frau Ypsilanti hier im schönen Hessen demnächst zur Hochform aufläuft und mit den Linken paktiert, DANN ist eh alles viel zu spät.

Dann gibt es warscheinlich eh "staatlich verordnete Überfälle"...sozialistische Marktwirtschaft halt :bud:

Geschrieben

hey, na da hab ich doch ein Schlupfloch gefunden:

Laut Zeit heißt es:

"Ausnahmen gelten für das "Führen von Messern bei berechtigtem Interesse", also zur Sport- oder Berufsausübung, zur Brauchtumspflege oder zu einem allgemein anerkannten Zweck."

ZUR BRAUCHTUMSPFLEGE...

so wie Ali, Murat, Viktor, Igor und wie sie nicht alle heißen darauf pochen werden, dass es BRAUCH in ihrem Land ist Schafe zu schächten und Überfälle mit dem Messer zu begehen, so kann unsereins einfach schlicht darauf pochen, dass es BRAUCHTUM ist, mit dem Messer dem althergebrachten "Notwehrbrauch" genüge zu tun... :gutidee: oder?

Man verzeihe mir bitte den Sarkasmus...aber ich find es wieder einmal nur noch pervers faszinierend, dass der Täterschutz mal wieder höher im Kurs steht als der Opferschutz, respektive die Prävention hierfür

Geschrieben

Grüß Gott miteinander,

unter uns gibt es doch bestimmt ein paar Waffenscheinbesitzer, was sind denn präzise Argumente für den Schein?

Oder kann man(n) auch eine Bodyguard-Ich-AG gründen?

Schönes Wochenende wünscht

Johnny

Geschrieben

Guten Tag,

auch mir als eifriger Leser Ihres Forums brennt die Frage ob der "kleine Waffenschein" weiterhin seine Gültigkeit besitzt unter den Nägeln.

Habe den Schein vor ca. 2 Jahren bekommen und brauche ihn nur zu Silvester.

Muss ich jetzt wieder auf Boller und Raketen umsteigen?

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