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IGNORED

Sportschützen, Jäger, Magazinbegernzung und ...


Piotr

Empfohlene Beiträge

Ist ja schön, ...... ausschließlich sportlich schießen darf (definitionsgemäß wäre das "das Schießen streng nach dem Regelwerk einer vom BVA genehmigten Sportordnung", was in der Praxis nur bei Wettkämpfen überhaupt gegeben bzw. gewährleistet sein kann).

Nur davon sprachen wir...

Und ich habe nur auf das, so http://forum.waffen-online.de/index.php?s=...st&p=856000 geantwortet.

Wenn er die Waffe zum Sportlichen Schiessen beantragt. Dann muss die Waffe für die beantragte Disziplin geeignet sein. Und ein schiesssportliches Ereigniss findet eigentlich immer im Rahmen eines Regelwerkes statt, selbst ein Training. Sonst wäre es ja keines, sonder eben Spassschiessen. Was man aber natürlich auch, mit diesen Waffen, auf zugelassenen Schiessständen tun kann.

http://de.wikipedia.org/wiki/Training_%28Sport%29

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habe ich also verstanden, dass mit auf Jagdschein gekauften Halbautomaten, darf ich auf jeden Fall sowohl sportlich trainieren, als auch in zB. BDS Wettbewerben teilnehmen und 10 Patronen Magazine dabei benutzen. Richtig?

piotr

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Jetzt weißt Du endlich, warum Du nicht triffst! :heuldoch:

(Das war jetzt nur ein Versuch Dich aufzustacheln, damit Du zum nächsten WO-Nord-Treffen kommst!) :gutidee:

Wenn ich das zeitlich hinkriege und nicht wieder was dazwischenkommt .... :s75:

Und ich hatte mich (für meine Verhältnisse) ja schon hochgearbeitet:

341 43 40 40 40 43 50 42 43

war ich ganz schön stolz auf meine erste 50. Danach hab ich dann am Abzug gedreht :traurig_16:

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