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IGNORED

Vorderladerpistolen


immortal

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Grüß euch!

Ich wollte mal fragen wie die rechtliche Grundlage für Vorderladerpistolen mit Perkusionszündung ausschaut.

Für Steinschlosspistolen wird keine WBK benötigt,wie schaut es mit einschüssigen Perkusionspistolen aus??

Ich möchte mir gerne eine Perkusionsvorderladerpistole zulegen,möchte aber keinen Freien Platz dafür hergeben.

Mehrschüssige Vorderladerpistolen und Revolver sind meines wissens nach Wbk Pflichtig.

Wer kann mir da weiterhelfen??

Geschrieben

Ein Bekannter hat eine sog. Weinbergpistole gefunden, wie sieht es mit soetwas aus? Darf man das haben und besser gefragt, darf man soetwas finden?

  • 2 Monate später...
Geschrieben
Sorry, aber die besetzen einen Platz auf deiner WBK.

Seit wann?

Anlage 1 (zu § 1 Abs. 4) Abschnitt 2 Unterabschnitt 2: Erlaubnisfreier Erwerb und Besitz - 1.7.: einläufige Einzelladewaffen mit Zündhütchenzündung (Perkussionswaffen), deren Modell vor dem 1. Januar 1871 entwickelt worden ist.

Geschrieben
Seit wann?

Anlage 1 (zu § 1 Abs. 4) Abschnitt 2 Unterabschnitt 2: Erlaubnisfreier Erwerb und Besitz - 1.7.: einläufige Einzelladewaffen mit Zündhütchenzündung (Perkussionswaffen), deren Modell vor dem 1. Januar 1871 entwickelt worden ist.

Das "entwickelt" kann ich nirgendwo finden. Es ist in allen Gesetzestexten von "erzeugt" die Rede.

Siehe auch: http://iwoe.org/bbforum/viewtopic.php?t=46...;highlight=1871

Die Hersteller von Replikas würden sich freuen, wenn dem so wäre.

Geschrieben

frei sind nur originalkurzwaffen (keine replikas) bis 1871 und (auch replikas) waffen mit stein, lunten oder radschlosszündung.

alle anderen belegen devinitiv einen wbk platz.

ist leider so.

Geschrieben

Genau so habe ich es auch in Erinnerung. Perkussionszündung muss ein Originalstück vor 1871 produziert sein, sonst belegt es einen WBK-Platz.

Leider. Hätte gern so ein freies Teil, aber Steinschlosszündung und wie sie alle heißen, sind mir zu kompliziert zu handhaben.

zero1

  • 1 Monat später...
Geschrieben
frei sind nur originalkurzwaffen (keine replikas) bis 1871 und (auch replikas) waffen mit stein, lunten oder radschlosszündung.

alle anderen belegen devinitiv einen wbk platz.

ist leider so.

Nochmal aus persönlichen Interesse.

Demnach ist die "Weinbergpistole" nicht in die WBK einzutragen. Da diese ja (?immer? zumindest) in dem mir bekannten Fall eine Steinschloss-Zündung hat.

Ist diese aber Meldepflichtig? Oder kann ich die einfach zu Hause liegen lassen und naja was auch immer damit machen?

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