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IGNORED

Langwaffen aus Kanada


mephisto0815

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Eine Frage habe ich noch...

ich saß vor einiger Zeit an einem Jägerstammtisch, es ging um folgendes Thema:

Einer der Herren erzählte, er kennt jemand (die klassische Eröffnung), dem ein

Bekannter einen UHR im Kal. .357 aus Kanada als "Gastgeschenk" mitgebracht hat.

Der "Mitbringer" muss wohl auch Deutscher sein, lebt aber offensichtlich in Kanada.

Gekostet hat das Stück anscheinend um die 300 Kan.$, der Import ist wohl problemlos...

Kann das wahr sein? Oder gehört die Story ins Reich der Fabeln?

Wer weiß bescheid? Der Preis schain interesant, oder?

mephisto0815

Geschrieben

Erlaubnis nach §29.1 muß bei der Einfuhr beim Zoll vom Empfänger vorgelegt werden. Darin enthalten sein muß: Anzahl/Art, Fabrikat, Kaliber, Model und die Herstellungsnummer.

Dann gibt es auch keine Probleme mehr. Die Waffe, sollte sie kein in D gültiges Beschußzeichen haben, muß jetzt natürlich noch zum Beschußamt.

Die Waffen sind in Kanada schon um einiges günstiger als in D.

Allerdings kann man nach diesen Aktionen wohl kaum noch von einem "Geschenk" reden.

Gruß

Geschrieben

Und macht es nicht wahr ;-)

Anerkannt sind nur die Beschußzeichen dieser Staaten:

Belgien

Chile

Finnland

Frankreich

Großbritannien

Italien

Österreich

Rußland

Slowakische Republik

Spanien

Tschechische Republik

Ungarn

Und da Kanada, obwohl als Staatsoberhaupt die Queen amtiert, kein Teil des Königreiches von Großbritannien und Nordirland ist, wird auch eine Kanada-Rifle noch einmal zum deutschen Beschuß müssen.

Geschrieben
Geht's ein bisschen ausführlicher?

Ja :)

Die aus dem Ausland importierte Waffe (ohne einen gültigen Beschuss) muss solange nicht beschossen werden, wie sie nicht geschossen, oder weiterverkauft wird.

IMI

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