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IGNORED

Der WBK-Inhaber ist berechtigt zum Besitz von Munition die nach dem BJagdG nicht verboten ist.


IMI

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

"Der WBK-Inhaber ist berechtigt zum Besitz von Munition die nach dem BJagdG nicht verboten ist."

So stehts auf meiner WBK...

Nun kam das Gespräch schon mal in einem anderen Fred darauf, wurde jedoch leider nicht vertieft :rolleyes:

Was bedeutet dieser Satz in der Praxis für mich?

Kurzwaffenkaliber, zu welchen ich keine Munitionserwerbsberechtigung in meiner WBK eingatragen habe, darf ich zwar nicht im Geschäft kaufen, wohl aber am Schießstand!

Darf ich diese dann am Schießstand kaufen und auch behalten? Schließlich ist ja keine normale KW-Munition laut BJagdG verboten.

IMI

Geschrieben
Schließlich ist ja keine normale KW-Munition laut BJagdG verboten.

IMI

eben! Und deshalb darfst Du sie auch besitzen. D.h. Du darfst Munition, die Du außerhalb vom Schießstand nicht kaufen darfst besitzen; sprich: nicht verschossene Munition vom Schießstand mit nach Hause nehmen.

Harlekin

Geschrieben
Darf ich diese dann am Schießstand kaufen und auch behalten? Schließlich ist ja keine normale KW-Munition laut BJagdG verboten.

Meines Wissens darfst Du die Munition zum sofortigen Verbrauch erwerben, nicht jedoch erwerben und mit nach Hause nehmen, außer Du hast eine Waffe in dem Kaliber in Deinen WBK´s stehen.

Der Satz "Der WBK-Inhaber ist berechtigt zum Besitz von Munition die nach dem BJagdG nicht verboten ist." soll nur die Art der Munition/des Geschosses einschränken, die Du in Deinem Kaliber kaufen/besitzen darfst.

Anders verhält es sich bei Wiederladern. Diese dürfen ohne Weiteres Munition "basteln" für die sie keine Waffe in ihren WBK´s stehen haben.

Stephan

Geschrieben
eben! Und deshalb darfst Du sie auch besitzen. D.h. Du darfst Munition, die Du außerhalb vom Schießstand nicht kaufen darfst besitzen; sprich: nicht verschossene Munition vom Schießstand mit nach Hause nehmen.

Harlekin

Da hast Du jetzt aber die Ironie-Smileys vergessen, oder? Einen dämlicheren Tipp bezüglich Munitions-Erwerb und -Besitz kann man eigentlich kaum geben. Auf dem Stand kann ich für den sofortigen Verbrauch JEDE Munition erwerben, den von Dir beschriebenen "Besitz" würde ich mir schwer verkneifen, es gibt wohl nur wenige so problemlose Möglichkeiten, seine Zuverlässigkeit loszuwerden.

mfg

Ralf

Archiviert

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