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IGNORED

Waffen von Erben übernehmen


Hackelberry

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Geschrieben

Hallo zusammen,

mein Problem ist folgendes : Ein Bekannter von mir hat von seinem verstorbenen Vater einen kleinkaliber Karabiner und eine kleinkaliber Pistole geerbet. Diese sind vom Anfang der 60er Jahre und auch auf einer entsprechenden WBK eingetragen. Da die KPB nun mal wieder anfragt möchte er diese gerne loswerden.

Zum verschrotten sind diese Dinger aber eigentlich zu schade. Nun wurde ich gefragt ob ich die beiden "Schätzchen" nicht übernehmen könnte.

Ich bin selber Jäger und da ist der Karabiner ja kein Problem, nur die Kurzwaffe macht mir Kopfzerbrechen, da ich schon einen 357er und eine 9mm Para auf meiner grünen WBK stehen habe und für nen KK werde ich davon nichts löschen. Hat jemand mit sowas schon Erfahrungen gemacht ?

Gruß

Hackl

Geschrieben

In manchen Bundesländern bekommst Du einen 22er zusätzlich als Jäger noch als Dritten eingetragen. Stichwort: Fallenjagd. Manche verlangen dafür aber den Nachweis, daß ein Fallenjagd-Lehrgang absolviert wurde. In NRW wird man da besonders "entgegenkommend" sein. :lol:

Geschrieben
In manchen Bundesländern bekommst Du einen 22er zusätzlich als Jäger noch als Dritten eingetragen. Stichwort: Fallenjagd. Manche verlangen dafür aber den Nachweis, daß ein Fallenjagd-Lehrgang absolviert wurde. In NRW wird man da besonders "entgegenkommend" sein. :lol:

Kann man denn wirklich Fallen mit .22 lfB erlegen oder gibt´s auch 22mm Revolver :confused:

Geschrieben
In manchen Bundesländern bekommst Du einen 22er zusätzlich als Jäger noch als Dritten eingetragen. Stichwort: Fallenjagd. Manche verlangen dafür aber den Nachweis, daß ein Fallenjagd-Lehrgang absolviert wurde.

Ein weiteres mögliches Stichwort wäre jagdsportliches KW-Schießen nach DJV-Regeln.

Geschrieben

Ich hatte schon mal überlegt dem KK Schützenclub meines Hegeringes beizutreten. Diese sind als e.V. anerkannt und schießen nach den DJV regeln. Das ist mir aber eigentlich zuviel "Vereinsmeierei" und ich schieße auch viel lieber Flinte. Aber ich frage Montag einfach mal bei meiner Sachbearbeiterin nach, dann weiß ich mehr. Mein Dealer hat mir angeboten die Waffe solange bei sich zwischenzulagern bis die Formalitäten geregelt sind.

Danke für die Anregungen...

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