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IGNORED

Luftgewehr mit abgeknibbeltem <F>


RobertNRW

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo Sportsfreunde!

Ein Freund hat mir ein Luftgewehr zum Kauf angeboten. Ich weiß nicht, um welches Modell es sich handelt und in welchem Zustand es sich befindet. Ich werde es mir in den nächsten Tagen mal anschauen.

Aber:

Er sagte, daß er vor einigen Jahren sämtliche aufgebrachten Kennzeichnungen "abgeknibbelt" hat, also auch das "F im Fünfeck". :s82:

Stellt sowas ein Problem dar? Ist das LG dadurch illegal und mal läßt besser die Hände davon (wenn es überhaupt interessant ist)?

Mit sportlichen Grüßen!

Geschrieben

Er solls zu nem Buema bringen, der nen "F"-Stempel hat. So besitzt er eine WBK-pflichtige Waffe ohne WBK, es sei denn das Ding ist aelter als 1970, bzw 1990, wenns ein Ostzonenprodukt ist.

Nur dann waere ja kein F draufgewesen zum wegknibbeln. Mannmannmann, Leute gibts.

Knibbelt er auch die Tuevplakette von seinem Kennzeichen ab?

Geschrieben

Ohne F im Fünfeck, ist das LG WBK-Pflichtige. Wie Schaffer schon schrieb, soll er zum Büma und sich den Stempel holen. Ob der Büma das dann so ohne weiteres macht ist die andere Frage.

Gruß Christian

Geschrieben

Ich würde erst einmal selbst nachschauen, ob er das "F" tatsächlich "abgeknibbelt" hat. Normalerweise ist das nämlich eingraviert oder gelasert, da es fest angebracht sein muß - das ist also eigentlich kein Aufkleber oder so etwas Vergängliches...

Ist tatsächlich kein F drauf, ist es unabhängig von der tatsächlichen Energieleistung (unter 7,5 Joule ist das Limit für freie Luftgewehre) eine erwerbsscheinpflichtige Waffe (für die dein Kumpel keine Erlaubnis hat!). Und ob ein Büchsenmacher das "nach-efft", ist die Frage. Seit Juli 2006 ist das eigentlich wieder Sache der Beschußämter (Änderung Beschußgesetz).

Ich würde die Finger davon lassen. Es lohnt sich nicht, F-Kosten gegenüber dem geschätzten Restwert des ollen Schätzchens.

Geschrieben
Seit Juli 2006 ist das eigentlich wieder Sache der Beschußämter (Änderung Beschußgesetz).

So sieht es aus, siehe:

http://217.160.60.235/BGBL/bgbl1f/bgbl106s1474.pdf

Dort: §11 (6) BeschussV auf S. 1478 (rechts unten), die Vorschrift über Einzelabnahmen „…können von einem Beschussamt auf Antrag…“ (das kann ich hier nicht direkt reinkopieren, weil das PDF gegen Textentnahme geschützt ist).

Fakt ist also, dass der BüMa bereits mit Inkraftreten der Beschussverordnung vom 13.06.2006 nichts mehr selbst bestempeln darf - das muss über ein Beschussamt abgewickelt werden.

Die Kosten hierfür belaufen sich auf ca. 120 Euronen.

Ich würde erst einmal selbst nachschauen, ob er das "F" tatsächlich "abgeknibbelt" hat. Normalerweise ist das nämlich eingraviert oder gelasert, da es fest angebracht sein muß - das ist also eigentlich kein Aufkleber oder so etwas Vergängliches...

Naja, es gibt auch Hersteller, die bringen das "F im Fünfeck" tatsächlich mit einem simplen Aufkleber auf. Teilweise ist es auch lediglich "aufgedruckt", kann also grundsätzlich schon sein.

Geschrieben
Naja, es gibt auch Hersteller, die bringen das "F im Fünfeck" tatsächlich mit einem simplen Aufkleber auf. Teilweise ist es auch lediglich "aufgedruckt", kann also grundsätzlich schon sein.

Wenn das so ist, eine Frechheit. Denn einer Reinigung und Ölung der Waffe wird ein Aufkleber kaum überstehen.

Geschrieben

Ausser an fernoestlichen Softairs ist mir aber noch nie ein Aufkleber vorgekommen.

Und die oelt man ja eher nicht ein.

Ansonsten sind die Fs eingeschlagen, eingelasert, aufgepraegt, bzw iaufgegossen, also ziemlich dauerhaft an, bzw in dem System dran.

Geschrieben
Ausser an fernoestlichen Softairs ist mir aber noch nie ein Aufkleber vorgekommen.

Zumindest bei einem Match-LG von Anschütz (konkretes Modell kann ich aus dem Gedächtnis nicht benennen) war/ist das F nur in Form eines Aufklebers vorhanden.

Bei qualitativ hochwertigen Airsofts ist das F eingelasert oder eingeschlagen - wobei das auch vom Importeur abhängig ist, denn dieser darf nach der Baumusterabnahme durch die PTB das F selbst aufbringen (unbeschadet der Tatschae, dass für Einzelabnahmen ein Beschussamt zuständig ist).

Geschrieben
Er solls zu nem Buema bringen, der nen "F"-Stempel hat. So besitzt er eine WBK-pflichtige Waffe ohne WBK, es sei denn das Ding ist aelter als 1970, bzw 1990, wenns ein Ostzonenprodukt ist.

Nur dann waere ja kein F draufgewesen zum wegknibbeln. Mannmannmann, Leute gibts.

Knibbelt er auch die Tuevplakette von seinem Kennzeichen ab?

Seit Juli 2006 ist das eigentlich wieder Sache der Beschußämter (Änderung Beschußgesetz).

:chrisgrinst::chrisgrinst::chrisgrinst:

Geschrieben

Nee, das war es nicht!

Den Ratschlag "Er solls zu nem Buema bringen, der nen "F"-Stempel hat" hätte ich von einem alten Hasen nicht erwartet. Es lohnt sich halt, VISIER-Abonnent und VISIER-Leser der ersten Stunde zu sein.

Geschrieben

Erst mal Danke an Uli, das hatte ich so gar nicht bedacht, dass sich das BeschG ja auch neulich aenderte.

Na, spaetetstens der Buema haette es dem Stempelanfrager ja dann gesagt, oder ? ;-)

Geschrieben

Mein Papa seligen Angedenkens meinte in solchen Fällen immer: "Hoffen und Harren macht manchen zum Narren..."

Tatsächlich ist auch dort der Wissensstand zur Rechtslage nicht immer aktuell; abgesehen davon geben wir ja hier auch keine Rechtsauskünfte, sondern plaudern gemütlich vor uns hin. Oder so.

@ ruestow: Tja, die Smileys waren schwer (und falsch) zu deuten, sorry...

Was ist während der Fachsimpelei eigentlich aus dem Stein des Anstoßes, dem weggeefften LG geworden? :rolleyes:

Geschrieben
Was ist während der Fachsimpelei eigentlich aus dem Stein des Anstoßes, dem weggeefften LG geworden? :rolleyes:

Na ja...

Ich habe es mir jetzt angeschaut...

Wir hatten da wohl ein wenig aneinandern vorbei geredet.

Es handelt sich um kein LG sondern um einen Paintball-Markierer. Sowas kann ich allerdings gar nicht gebrauchen.

Das <F> war auf dem Gerät aber tatsächlich aufgedruckt und konnte somit tatsächlich mit den Fingernägeln abgeschabt werden... :o

Danke für die vielen sachkundigen Antworten :-:

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