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IGNORED

Neue Gelbe neu beantragen wenn alte Gelbe voll ist?


BlueFace

Empfohlene Beiträge

Geschrieben
Die Prüfung für Wiederladen verfällt NICHT !

Hallo

doch, die verfällt. Ich weis jetzt nicht die genaue Dauer, ich denke mal es ist ein Jahr, danach mußt du vorm Beantragen einer Erlaubnis nach § 27 eine erneute Prüfung machen.

Steven

Geschrieben
Die verfallen nicht, sondern wenn du innerhalb der 5 Jahre kein Pulver erwirbst,

DANN verfällt die Erlaubnis. Sonst passiert da rein gar nix!

Wobei du allerdings nach 5 Jahren die Überprüfung (Amt für Arbeitsschut) und

meines Wissens auch den Artzatest neu organisieren musst...

Die Prüfung für Wiederladen verfällt NICHT !

Arztatest???

SprengG:

§ 11 Erlöschen der Erlaubnis

Die Erlaubnis erlischt, wenn der Erlaubnisinhaber die Tätigkeit nicht innerhalb eines

Jahres nach Erteilung der Erlaubnis begonnen oder zwei Jahre lang nicht ausgeübt

hat. Die Fristen können von der zuständigen Behörde aus besonderen Gründen verlängert

werden.

Geschrieben
Fährst Du schritttempo wenn ein Bus an der Haltestelle steht?

Fährst Du immer so daß Du in jedem Fall auf einen Vorausfahrenden reagieren kannst?

In der Regel ja.

Durch die Schrittkrabbelei entsteht doch ein Rückstau, selbst wenn nur 1m schrittempo gefahren wird.

Hab ich so noch nie beobachtet, da im Gegensatz zur tierischen Schlange das A.... bei einer Autoschlange vorne ist. :rotfl2:

Kein Mensch auf diesem Planeten kann in so einer Situation noch reagieren

Hängt wieder mal davon ab, mit welchem Tempo er gerade fährt. :rolleyes:

Ich würde drauf wetten, daß es am laufenden Band zu Auffahrunfällen kommen würde, wenn plötzlich Jeder schrittempo fahren würde wenn ein Bus an der Haltestelle steht.

Mach das lieber nicht. :)

Hallo

doch, die verfällt. Ich weis jetzt nicht die genaue Dauer, ich denke mal es ist ein Jahr, danach mußt du vorm Beantragen einer Erlaubnis nach § 27 eine erneute Prüfung machen.

Steven

Aber na ! Die Unbedenklichkeitsbescheinigung, die zur Teilnahme an der Prüfung berechtigt gilt ein Jahr. Der Fachkundenachweis selbst gilt wie schon gesagt unbefristet, es sei denn man macht zwischendrin mehr als 5 Jahre ein Päuschen.

§ 11 Erlöschen der Erlaubnis

Uaaaah, bitte jetzt nicht auch noch gewerberechtliche Erlaubnisse reinmischeln. :huh:

Geschrieben

Lassen wir's gut sein Sachbearbeiter, wir sind halt unterschiedlicher Meinung.

Schön daß wir in einem Land leben in dem Jeder seine Meinung frei äußern kann. :D

Das mit dem "Pulverschein" interessiert mich jetzt aber auch, da ich in den 3 Jahren die ich den Schein habe lediglich 0,5kg Pulver vor 2einhalb Jahren hab eintragen lassen.

Meint Ihr daß ich dadurch Probleme bekommen kann wenn die Verlängerung in 2009 wieder ansteht?

Gruß Dieter

Geschrieben
Meint Ihr daß ich dadurch Probleme bekommen kann wenn die Verlängerung in 2009 wieder ansteht?

Gruß Dieter

Nein, aber möglicherweise bekommst Du nicht mehr soviel Kilos genehmigt wie vorher. Es zwingt ja keiner das genehmigte Kontingent auszunutzen.

Geschrieben

Du musst im Prinzip nicht mal ein Gramm Pulver selbst kaufen denn Dein Bedürfnis hängt ja nicht davon ab wieviel Pulver Du verorgelst, sondern ob Du Pulver für Deine Zwecke überhaupt benötigst. Und genau das bescheinigt Dir der Verein bzw. beim wiederladenden Jagdscheininhaber reicht sogar der Jagdschein. Im übrigen kann man Pulver ja nicht nur über den Händler beziehen.

Spätestens nach Ablauf von 5 Jahren sollte man natürlich nachweisen können, dass man die Tätigkeit auch ausübt. Sofern eine Folgebedürfnisbescheinigung vorgelegt werden kann, sollte das der Fall sein.

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