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IGNORED

Verkauf Wechselsystem?


Reinhard Bergmann

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo, ich habe über egon ein .22er WS verkauft, das nicht in meiner WBK steht. Allerdings habe ich die Basiswaffe in .45ACP natürlich eingetragen. Ich dachte jetzt, ich lasse mir eine EWB schicken und gut is. Jetzt kam folgende mail:

bitte senden Sie mir eine gescannte Kopie Ihrer WBK, in der das WS eingetragen ist. Warum senden Sie nicht mit Ihrer hinterlegten E-Mail-Adresse? Ich bin Waffenfachhändler und werde Ihre Behörde dann über die Austragung in Ihrer WBK benachrichtigen. Gleichzeitig sende ich Ihnen eine Kopie meine Waffenhandelslizens sowie meines BPA zu Händen Ihrer Behörde.

Ist das wirklich üblich? :confused: Das interessiert doch meine Behörde nicht, das WS ist nicht eintragungspflichtig.

Bin auf eure Antworten gespannt...

Geschrieben

du schickst ihm einen Scan von deiner WBK mit eingetragener Basiswaffe und evt. die Anschrift deines SB`s und er dir seine Waffenhandelslizenz

dass ein WS bzw. WL im Moment nicht registrierungspflichtig ist sollte einem Händler wohl bekannt sein ....

ansonsten wartest du auf seine Überweisung ...

 

und wenn die nich kommt dann mahnen oder neu reinstellen ...

 

 

ist mir noch nicht vorgekommen, meine Wechselsysteme habe ich immer auf die WBK mit Eintragung der Basiswaffe (einer wollte die mal im Original ...) bekommen

Geschrieben

Mal anbdersrum gefragt:

Wenn ich eine Waffe kaufe und der Verkäufer gibt an Händler zu sein, dann muss ich doch trotzdem überprüfen, ob er die Waffe rechtmäßig besaß. Wann macht Ihr diese Überprüfung? Reicht es, wenn mir der Händler mit der Waffe einen Nachweis schickt, oder sollte ich am besten schon vorab was in die Hände kriegen?

Geschrieben

 

bei der Ummeldung von Verkäufer/Käufer kommt es doch ehh raus ...

wenn ich was gekauft hatte wartete mein SB´ine schon ...: ..." naa Herr T...., sie haben doch wieder mal ... " ....

 

die Nachfrage vom Händler ist mM nach unprofessionell und dementsprechend für mich lächerlich

 

 

 

Gruß Klaus

 

 

 

Geschrieben
...............

bitte senden Sie mir eine gescannte Kopie Ihrer WBK, in der das WS eingetragen ist. Warum senden Sie nicht mit Ihrer hinterlegten E-Mail-Adresse? Ich bin Waffenfachhändler und werde Ihre Behörde dann über die Austragung in Ihrer WBK benachrichtigen. Gleichzeitig sende ich Ihnen eine Kopie meine Waffenhandelslizens sowie meines BPA zu Händen Ihrer Behörde.

....................

Der Händler will sich bezüglich deiner Person absichern und keine Ware kaufen, die u. U. sonst wo her kommt.

Ist doch verständlich.

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