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IGNORED

Schnelle Info zum Thema Mindestalter für großkalibrige Waffen benötigt!


tarday

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Leute ich hab hier greade so eine unsäglich dämliche Legalwaffendiskussion und brauche eine kurze Info um diese sinnvoll zu beenden:

in welchen Jahren ab 2000, wurde das Mindestalter für den Erwerb großkalibriger Waffen für Sportschützen jeweils auf welches Alter angehoben?

Geschrieben

In 2002 wurde unter dem Eindruck von Erfurt die Altersgrenze für den Erwerb von grosskalibrigen Waffen von 18 auf 21 Jahre festgesetzt. Darüber hinaus ist von 18 bis <25 ist noch der "Idiotentest" erforderlich.

Sportflinten sind weiter ab 18 Jahren möglich.

Geschrieben

Sportschütze:

Ab 18 Jahren Flinten bis Kal. 12 und Kleinkaliberwaffen.

Ab 21 Jahren auch Großkaliber, zusätzlich zu den üblichen Voraussetzungen MPU notwendig.

Ab 25 Jahre alles erwerbbar

Jäger:

Ab 16 Jahren führen und jagen mit beliebigen Waffen (die das Bundesjagdgesetz nicht verbietet)

Ab 18 Jahren, Erwerb aller Waffen, die das Bundes....

Geschrieben
Sportschütze:

Ab 18 Jahren Flinten bis Kal. 12 und Kleinkaliberwaffen.

Ab 21 Jahren auch Großkaliber, zusätzlich zu den üblichen Voraussetzungen MPU notwendig.

Ab 25 Jahre alles erwerbbar

Jäger:

Ab 16 Jahren führen und jagen mit beliebigen Waffen (die das Bundesjagdgesetz nicht verbietet)

Ab 18 Jahren, Erwerb aller Waffen, die das Bundes....

Dies ist eigentlich eher eine Frage als eine Antwort:

Ich glaube nämlich, daß das Führe von Waffen von minderjährigen Jägern nur in Begleitung eines erwachsenen Jägers erlaubt ist. Ist das immer noch so?

Außerdem habe ich mal gelernt, daß ein Jäger seine Jagdwaffen (also auch seine 9 mm para zur Selbstverteidigung) nicht nur auf der Jagd, sondern auch auf den Wegen zur und von der Jagd führen darf. Ist auch das immer noch so?

Geschrieben
Ich glaube nämlich, daß das Führe von Waffen von minderjährigen Jägern nur in Begleitung eines erwachsenen Jägers erlaubt ist. Ist das immer noch so?

Außerdem habe ich mal gelernt, daß ein Jäger seine Jagdwaffen (also auch seine 9 mm para zur Selbstverteidigung) nicht nur auf der Jagd, sondern auch auf den Wegen zur und von der Jagd führen darf. Ist auch das immer noch so?

In aller Kürze:

Zur ersten Frage: Ja

Zur zweiten Frage:Ja, aber nur ungeladen.

Gruß

Michael

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