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IGNORED

Gefahrenanalyse durch das LKA!


Einzelgänger

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo!

Eine Gefährdungsanalyse für eine besonders gefährdete Person wird doch vom LKA/BKA durchgeführt, richtig? Mich würde jetzt mal interessieren, was die da so prüfen? Kennt sich jemand aus? Bin durch Zufall im Netz auf das Thema gestossen und würde mich über Aufklärung von erfahrenen Mitgliedern freuen!

Gruß

Einzelgänger

Geschrieben

Wenn Du mindestens viermal ermordet wurdest, bist Du eine besonders gefährdete Person, ansonsten nicht.

Als Otto-Normalmensch kannst Du das vergessen. Noch nicht einmal Juweliere oder Tankstellenbesitzer, die bereits mehrfach ausgeraubt wurden, bekommen diesen Status.

Geschrieben

ich glaube nicht, dass Du darauf eine Antwort bekommen wirst, jedenfalls nicht von "erfahrenen Mitgliedern"

Harlekin

Geschrieben

Aber ist es denn nicht Routine, wenn man einen Waffenscheinantrag stellt, dass man dann vom LKA/BKA eine Gefährdungsanalyse bekommt? Oder muss man bereits enorm gefährdet sein, damit man überhaupt an das LKA durch seinen SB "empfohlen" wird?

Geschrieben
Mich würde jetzt mal interessieren, was die da so prüfen?

Prinzipiell wird geprüft, ob bereits Straftaten gegen Deine Person verübt wurden, ob die Wahrscheinlichkeit besteht daß weitere verübt werden und was für Straftaten zu erwarten sind.

Mit anderen Worten: wenn man Dich nach Feinden fragt und du holst eine Liste raus und entschuldigst Dich dafür, daß Du nicht alle im Kopf behalten kannst, bist Du gefärdet.

Geschrieben
Prinzipiell wird geprüft, ob bereits Straftaten gegen Deine Person verübt wurden, ob die Wahrscheinlichkeit besteht daß weitere verübt werden und was für Straftaten zu erwarten sind.

Mit anderen Worten: wenn man Dich nach Feinden fragt und du holst eine Liste raus und entschuldigst Dich dafür, daß Du nicht alle im Kopf behalten kannst, bist Du gefärdet.

Und nicht vergessen: Das Führen einer Schußwaffe muß ein geeignetes Mittel sein, die gefährdung abzuwenden oder zumindest zu vermindern. Die Tatsache allein, besonders gefährdet zu sein, reicht nicht aus für die Erteilung eines Waffenscheins.

Geschrieben
Prinzipiell wird geprüft, ob bereits Straftaten gegen Deine Person verübt wurden, ob die Wahrscheinlichkeit besteht daß weitere verübt werden und was für Straftaten zu erwarten sind.

Aber kann das denn nicht die für den Antragsteller zuständige Behörde? Was kann das LKA/BKA besser?

Geschrieben

Neu heißt das Gefährdungsbeurteilung - meint aber das selbe.

Die Überprüfung von 1. Eintrittswahrscheinlichkeit und 2. zu erwartender Schadensschwere mit anschließender Gefährdungseinstufung und Ableitung adäquater Schutzmaßnahmen.

Kenn ich aus dem Arbeitsschutz.

Derselbe Terminus - die gleiche Sache?

jayman

Geschrieben

Politiker gehören zum Teil dazu bzw haben es relativ leicht eine entsprechende Gefährdungseinstufung zu bekommen (Wären sie ehrlich und gerecht hätten sie es nicht nötig, also sollten sie keine Leibwächter oder Waffen bekommen, sondern anständig sein).

Bei Staatsanwälten dagegen kann ich es gut verstehen das sie teilweise als stark gefährdet gelten, bei den Knallbirnen die heutzutage vor Gericht stehen.

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