Zum Inhalt springen
IGNORED

Laut DWJ fordern LKAs Bolzen, damit nur 2-Schuss-Mags in HA passen


Schwarzwälder

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

gab es mal nicht in irgendeinem waffg-alt diese beschränkung?

unabhängig davon: in den feststellungsbescheiden des bka beispielsweise wird ja auch bei allen halbautomaten erwähnt, dass sie ha mit herausnehmbaren/wechselbaren magazinen sind (kategorie B?) und mittels voreintrag bzw. jj erworben werden können.

wo ist also das problem? @sako222: oder ist das bka auch doof?

mal noch ganz anders gedacht - wären auf jj erworbene selbstlader tatsächlich zur sportlichen nutzung verboten und umgekehrt - würde das nicht erheblich dem grundsatz "so wenig waffen wie möglich im volk" widersprechen? als jäger MUß man sich ja schon die ganzen selbstlader, die man jagdlich besitzt noch mal als sportschütze kaufen - wenn das so geändert würde, müßte ich noch einige käufe tätigen...

Geschrieben

@microte:

Jepp ... jeden einzelnen. Und wenn ich Klarheit über meine Fragen gehabt hätte, hätte ich mir

die Fragen auch gespart.

@Rodney:

Nein - habe ich leider nicht. Ich war wirklich so blauäugig zu glauben, daß die Behörde

weiß, was sie tut ... <_< ... Ich wäre vielleicht doch besser Jurist geworden!

Jedoch besten Dank für die Antwort;

vielleicht sollte ich doch mal meine Rechtsschutzversicherung in Anspruch nehmen.

Wann beginnt denn die Frist. Mit Erteilung des Bescheides oder mit Kenntnis von

seiner Rechtswidrigkeit? Der Mini-14 Eintrag war 2000 - also noch nach alten

WaffR; die Auto-5 soll aktuell eingetragen werden - hier dürfte der Eintrag dann

nicht mehr zulässig sein - richtig?

Grüsse aus D'dorf

TDH

Geschrieben
1. Wann beginnt denn die Frist. Mit Erteilung des Bescheides oder mit Kenntnis von

seiner Rechtswidrigkeit? Der Mini-14 Eintrag war 2000 - also noch nach alten

WaffR;

2. die Auto-5 soll aktuell eingetragen werden - hier dürfte der Eintrag dann

nicht mehr zulässig sein - richtig?

Grüsse aus D'dorf

TDH

1. Mit Ablauf des Tages, an dem der VA bekanntgegeben wurde. Die Kenntnis oder Unkenntnis der Rw ist dabei unbeachtlich. Die Bekanntgabe erfolgte durch Aushändigung der WBK.

2. Richtig.

Archiviert

Dieses Thema ist jetzt archiviert und für weitere Antworten gesperrt.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.