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Walther GSP Umbaukit zum Gewehr


Meechen

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wenn man eine Walther GSP .32 mit WS .22 erwerben möchte, und zusätzlich das Umbaukit zum Gewehr, sprich Lauf und Schaft, was wird dann auf die WBK eingetragen und welches Bedürfnis müsste man vorweisen?

Als Grundwaffe solltest Du die GSP in .32 nehmen, für die auf jeden Fall ein Bedürfnis benötigt wird. Damit kannst Du die Wechselsysteme in kleinerem oder gleichem Kaliber ohne weiteren Bedürfnisnachweis erwerben. Diese müssen nach geltendem WaffG nicht in die WBK eingetragen werden. Einige Behörden wollen das aber trotzdem gerne, daher würde ich innerhalb der zwei-Wochen-Frist bei der Behörde nachfragen um Straß zu vermeiden.

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Als Grundwaffe solltest Du die GSP in .32 nehmen, für die auf jeden Fall ein Bedürfnis benötigt wird. Damit kannst Du die Wechselsysteme in kleinerem oder gleichem Kaliber ohne weiteren Bedürfnisnachweis erwerben. Diese müssen nach geltendem WaffG nicht in die WBK eingetragen werden. Einige Behörden wollen das aber trotzdem gerne, daher würde ich innerhalb der zwei-Wochen-Frist bei der Behörde nachfragen um Straß zu vermeiden.

Ich bin kein Waffenexperte,

aber soweit mich meine Sachkunde nicht trügt, benötigt man für ein WS mit kleinerem Kaliber als die eingetragene Waffe keinen Voreintrag in die WBK.

Einen Stempel mußt Du dir auf jeden Fall innerhalb 14 Tage bei deinem SB abholen . (MEB nicht vergessen sonst bekommst Du Probleme beim Murmelkauf :gutidee:

Ein Schaft ist Zubehör und frei.

Lauf ist Lauf sofern er in die Waffe paßt.

Ingo

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Also Du beantragst eine Bedürftigkeiterklärung für eine .32 Sportpistole bei Deinem Verband. Mit Dieser lässt Du dann von deinem SB den Eintrag in Deine grüne WBK machen. Dann kaufst Du Dir eine solche Waffe in .32 (vielleicht auch gleich die Wechselsysteme) und läst die .32 Sportpistole eintragen. Somit hast Du dem Gesetzt genüge getan. Wenn Du jedoch noch keinen Eintrag für .22 lfb, auf einer deiner WBKs, hast würdest Du nun keine Munition zu kaufen bekommen. In diesem und nur in diesem Fall ist es nötig eins dieser Wechselsysteme einzutragen denn nur dann gibt es auch eine Munitionserwerbsberechtigung.

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Ist so 'ne Glaubensfrage....

Für mich gilt dasselbe wie bei den Vor-Postern, also der lange Lauf ist ein WS im kleineren Kaliber.

Die Behörde mag das eventuell anders sehen á la: "Damit haben Sie jetzt aber eine Selbstladebüchse, und für die ist in Ihrem Kontingent nix mehr frei, es sei denn, Sie bringen eine Befürwortung vom Verband....."

Klär mal besser vorher bei dem SB, ist mEn gut investierte Zeit. Denn wenn der Langeweile hat, und von Deinem Händler den Kauf des langen WS unnötigerweise mitgeteilt bekommt, dann macht er Dir und sich Arbeit.

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Die Behörde mag das eventuell anders sehen á la: "Damit haben Sie jetzt aber eine Selbstladebüchse, und für die ist in Ihrem Kontingent nix mehr frei, es sei denn, Sie bringen eine Befürwortung vom Verband....."

Dazu würde ich gerne den Rechtsmittelfähigen Bescheid lesen. Die Definition von Wechselsystemen und Wechselläufen kennt keine Längenbegrenzung und der Schaft ist ohnehin frei. (Wobei es mich auch nicht wundern würde, wenns versucht wird...)

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