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IGNORED

wieder ärger mit gelber wbk in köln!


nilsuskölle

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

hallo ihr lieben.

ich wollte euch mal was erzählen.....

vor einiger zeit(6 wochen) habe ich einen antrag auf gelbe wbk für schrot 12/76 und repetierer 8x57 IS gestellt!

heute kam der lappen!!!!!!!!!!!!

vorne alles weggestrichen.....keine einzellader!

hinten der zusatz:

waffenbesitzkarte nach §14 abs. 4 Waffengesetz.

diese waffenbesitzkarte berechtigt zum erwerb und besitz von repetierlangwaffen mit gezogenen läufen im kaliber 6-8mm zentralfeuerpatronen und von einzellader-langwaffen mit glatten läufen im kaliber 12, sofern die länge der patrone nach dem schuss 70mm nicht überschreitet, und der jeweils zugehörigen munition.

was soll das?

8x57er haben einen realen geschossdurchmesser von 8,2mm...........die andere variante:.223 hat einen durchmesser von 5,56mm........

beides darf ich net?

ich hab 12/76 beantragt......die hülse ist nach dem schuss,wie vor dem schuss,länger.......oder bin ich balla?

klar,montag bin ich beim amt....rechtsmittelfähige auskunft mit §,schriftlich und einspruch!!!!!!!!!

jetzt muss ich nur nen anwalt finden,der auf sowas bock hat und keine anzahlung will....weil wir eh gewinnen :D

was meint ihr?

gruß,nils

(scans der wbk und des schreibens setze ich gleich ein!!!)

Geschrieben
Ist so eine Seuche aus NRW :angry2:

Das ist m. E. keine Seuche sondern Rechtsbeugung. (Man möge mich belehren, wenn es anders ist).

Diese Beamten, Sachbearbeiter und sonstige Beteiligten sind strengstens darauf bedacht, daß wir die Gesetze buchstabengenau beachten, kümmern sich aber selber einen Sch... darum.

Gruß Hägar

Geschrieben

Hallo

mal wieder ein Beamter, der sich auf Weisung aus dem Innenministerium nicht um das Gesetz schert. Da sollte man doch mal die dicke Kelle auspacken und Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft wegen Rechtsbeugung stellen. Die Jungs sind ansonsten nicht lernfähig.

Steven

Geschrieben

Hab ähnliche Probleme und warte seit 4 Wochen auf eine Reaktion auf meinen Widerspruch!!!

Noch nicht mal nen Eingangsbescheid!!!

Traurig, wo sind Beamte mit preußischen Tugenden, wenn man sie braucht????

Geschrieben
Das ist m. E. keine Seuche sondern Rechtsbeugung. (Man möge mich belehren, wenn es anders ist).

Diese Beamten, Sachbearbeiter und sonstige Beteiligten sind strengstens darauf bedacht, daß wir die Gesetze buchstabengenau beachten, kümmern sich aber selber einen Sch... darum.

Gruß Hägar

Auch in diesem Fall gilt: "Wo kein Kläger, da kein Richter"!

Ich glauben mehr muss man hier nicht dazu schreiben. Dieses Thema ist hier schon x-mal hoch und runter erörtert worden!

Geschrieben
Auch in diesem Fall gilt: "Wo kein Kläger, da kein Richter"!

Ich glauben mehr muss man hier nicht dazu schreiben. Dieses Thema ist hier schon x-mal hoch und runter erörtert worden!

grundsätzlich hast du recht!!!!

wir müssendas net erörtern!!!!

es wurde alles schonmal gesagt..........

ich platze halt gerade und überlege,was ich mache....ohne rechtsschutz!

meine hoffnung ist,das ein anwalt das liest und bock hat jemand den hintern zu versohlen!

Geschrieben
grundsätzlich hast du recht!!!!

wir müssendas net erörtern!!!!

es wurde alles schonmal gesagt..........

ich platze halt gerade und überlege,was ich mache....ohne rechtsschutz!

meine hoffnung ist,das ein anwalt das liest und bock hat jemand den hintern zu versohlen!

Ja ohne Rechtsschutzversicherung ist die Sache nicht so einfach. Eigentlich brauchst du auch keinen Anwalt. Im verwaltungsgerichtlichen Verfahren kannst du bis zur ersten Instanz dich selbst verteidigen. Muss dann aber wissen wovon du sprichst. Die Informationen für einen schriflichen Widerspruch und evtl. der Klageschrift kannst du hier über die Suchfunktion finden. Außerdem gibt es auch auf der Homepage der Verwaltungsgerichte in NRW schon "veröffentlichte" Gerichtsentscheidungen zur "Gelben WBK".

Evtl. kann dir ein Freund im Verein helfen. Beamte wissen in der Regel wie man sich richtig in den Schriftsätzen ausdrückt!

Aber bitte "ohne" Gewehr!

Geschrieben
Versuche es aber erst lieber mal mit einem Gespräch mit deinem SB.

Das kann man sich sparen, da dies ohnehin fruchtlos verlaufen wird. Ich verstehe auch nicht, warum hier eine Rechtsschutzversicherung zwingend erforderlich sein soll. Wenn man den Prozess gewinnt, zahlt eh der Verlierer die Kosten. Widerspruch einlegen, Ablehnung des Widerspruchs abwarten, Klage einreichen, zwei Jahre warten, dann mit dem ergangenen Urteil sich eine vollwertige WBK ausstellen lassen. Anders gehts nicht.

Geschrieben

Oh wie drollig!

NRW ist nicht gleich NRW. Neueste Vorgehensweise bzgl. gelber WBK bei uns (Süd-Westfalen):

Man bekommt nun alles abgestempelt (also WBK ohne einschränkung wie´s sein soll) darf also auch alles kaufen, aber um eintragen zu lassen, muss nun

jedesmal ein Verbandsbescheinigung beigebracht werden! :gaga:

Was ist schlimmer als verlieren? SIEGEN

Nodda

MaD

Geschrieben
...(Süd-Westfalen):

Man bekommt nun alles abgestempelt (also WBK ohne einschränkung wie´s sein soll) darf also auch alles kaufen, aber um eintragen zu lassen, muss nun

jedesmal ein Verbandsbescheinigung beigebracht werden! :gaga:

Dafür haben wir hier in Ostwestfalen die neuen gelbe WBK mit VOREINTRAG.

Ja, Ihr habt richtig gelesen.

V O R E I N T R A G wie bei einer grünen WBK.

Vor ca. 2 Jahren habe ich schon mal ein Bild dieser WBK inkl. Voreintrag hier abgebildet.

Geschrieben

Und warum lasst Ihr Euch das alles gefallen?

Unterwürfigkeit vor der Behörde?

Aus Angst sonst garnichts ausgestellt zu bekommen?

Es lebe die Willkür der Behörden!

IMI

Geschrieben
grundsätzlich hast du recht!!!!

wir müssendas net erörtern!!!!

es wurde alles schonmal gesagt..........

ich platze halt gerade und überlege,was ich mache....ohne rechtsschutz!

meine hoffnung ist,das ein anwalt das liest und bock hat jemand den hintern zu versohlen!

Hallo, wenn du Mitglied im BDS LV 4 bist, sprech mit Ingo Sebode, der LV 4

hat für seine Mitglieder eine Rechtsschutz für Waffenangelegenheiten.

Vielen Mitgliedern leider nicht bekannt.

Gruß Klaus

Geschrieben
Hallo, wenn du Mitglied im BDS LV 4 bist, sprech mit Ingo Sebode, der LV 4

hat für seine Mitglieder eine Rechtsschutz für Waffenangelegenheiten.

Vielen Mitgliedern leider nicht bekannt.

Das ist sehr interessant, wusste ich auch noch nicht. Bin nämlich mit mir am hadern, ob ich die ÖRAG RSV kündigen soll. Aber meine gelbe WBK wird auch irgendwann demnächst erteilt und der unsinnige Schmonzes muss dann da runter geklagt werden.

Geschrieben

Es steht jedem geschädigtem frei sich eine Rechtschutzversicherung zu besorgen und sobald der VS Schutz greift dagen mit Rechtsbeistand vorzugehen.

Ich habe das Glück das bei uns im Kreis die Behörde sehr Korrekt ist und sich sehr ordentlich an die gesetzesvorlagen hällt, aber im Sinne von Pro Schützen. Wenn das Gesetz ermessensspielraum einräumt wird dieser fast immer im Sinne des Schützen ausgelegt.

Wobei ich immer klarstellen muss der Ton macht die Musik und wie mann in den Wald hineinruft so schallt es auch hinaus.

Wenn mann mit der Harley vorgefahren kommt komplett in der Lederkutte mit Riesen Totemkopfaufnäher auf dem Rücken, haaren bis zum Arsch, drei Ohrringe in jedem Ohr, einen Nasenring, zwei ringe in der Lippe und nen vollbart. Ohne anklopfen reinpoltert, " Hey Alter, isch hab hier ne Befürwortung für ne 50er Dessert, kannste ma die Karte fertddisch mache. Kann isch die dann gleich mitnehmme oder wie ? " ! So einer kam mal vor ein paar jahren rein als ich beim SB saß. Ob der was bekommen hat, weiß ich nicht, aber dem hätte ich noch nicht mal nen strohalm gegeben.

Mann muss sich immer vor Augen hallten , "Ich will was von diesen Leuten !" Und nicht, ich hab jetzt, und ich will jetzt, und hab ein recht auf, und du musst jetzt.

Mal ganz im ernst, ich möchte nicht wissen was über den Monat so für gestallten bei so einem SB erscheinen und waffen haben wollen.

Ich weiß Idioten gibt es überall, aber manchmal ist echt sinnvoller mal vernünftig mit dem Mann zu reden, und auch mal rüberschwingen lassen das mann weiß das er nicht muss, aber mann weiss das er kann und das mann sich da sehr freuen würde und auch dankbar wäre.

Wir sind alles nur Menschen, und wenns gut gelaufen ist, oder mal was schneller als sonst gemacht wurde, sind 10€ für die Kaffeekasse immer ne schöne Anerkennung.

Also das ist nicht der SB Arsch, sondern mein Sachbearbeiter, mein zweitbester freund.

Dann sollte es auch mit der WBK klappen, wir sind alles nur Menschen und JEDER möchte mit ein wenig Respekt behandelt werden, sogar der mann der Montag morgens um 6 Uhr deine Mülltonnen ausleert.

Respekvolle Grüsse an alle hier.

Herc.

Geschrieben
...

Mann muss sich immer vor Augen hallten , "Ich will was von diesen Leuten !" Und nicht, ich hab jetzt, und ich will jetzt, und hab ein recht auf, und du musst jetzt.

...

Also das ist nicht der SB Arsch, sondern mein Sachbearbeiter, mein zweitbester freund.

...

Herc.

Das mit dem Respekt, da gebe ich Dir natrürlich Recht.

Aber dass man was vom SB will, das ist völliger Blödsinn. Wenn ich hingehe, dan weiss ich, was meine Rechte sind und diese fordere ich auf freundliche, aber nachdrucksvolle Weise!

Wenn der SB einem dann auch noch Freund, oder wenigstens sympythisch ist umso besser - aber das Arschkriechen sollte man deshalb noch lange nicht anfangen; irgendwie geht nämlich genau dieses unterschwellig aus Deinem Post hervor :peinlich:

IMI

Geschrieben
Respekvolle Grüsse an alle hier.

Leider Schreibst du nicht, ob du auch aus NRW kommst. Nehme an, eher nicht!

Übrigens:

Das mit der Kaffeekasse würde ich - nicht nur - in NRW lieber bleiben lassen!

Könnte sein, dass du es dir dann nicht nur beim SB sondern auch bei seinem Vorgestzten verscherzt hast.

Geschrieben
Wobei ich immer klarstellen muss der Ton macht die Musik und wie mann in den Wald hineinruft so schallt es auch hinaus.

manchmal ist echt sinnvoller mal vernünftig mit dem Mann zu reden

Wir sind alles nur Menschen, und wenns gut gelaufen ist, oder mal was schneller als sonst gemacht wurde, sind 10€ für die Kaffeekasse immer ne schöne Anerkennung.

Also das ist nicht der SB Arsch, sondern mein Sachbearbeiter, mein zweitbester freund.

Dann sollte es auch mit der WBK klappen, wir sind alles nur Menschen und JEDER möchte mit ein wenig Respekt behandelt werden

Ich weiß nicht was du dir vorstellst, wie wir mit unseren SB umgehen, aber sicherlich nicht in einer respektlosen Art, sondern einfach sachlich neutral. Mit dem SB in Köln reden bringt nicht, denn der hat seine Anweisungen von der Chefin und die ist absolut anti-gun eingestellt. Schnell wird da auch nichts gemacht, da helfen auch keine 100 Euro in die Kaffeekasse. Mal abgesehen davon, das die Leute auch so für den Bürger ihren Dienst zu tun haben, ohne das da finanzielle Anreize im Raum stünden. :contra:

Geschrieben

Nein, keiner soll irgendwem in den Arsch kriechen, aber Ihr versteht nicht das ein SB sowie sein vorgesetzter einen ermessensspielraum hat, und den braucht er auch und muss er auch haben da ja nicht alle Menschen gleich sind. Diesen kann er ein wenig pro oder contra auslegen, und hierfür braucht er auch noch nicht mal eine Begründung oder Rechtfertigung. Da erreicht mann auch mit einer Klage nichts, außer das der SB einen dann erst recht gefressen hat.

Ihr seit alle keine Babys mehr, und mit Arroganz und Überheblichkeit, und "ich will und du jetzt mache" kommt man hallt bei manchen SB´s nicht weiter ( insbesondere nicht bei denen die eine seht stabiele Deckung von Ihrem Vorgesetzten haben den gibts nämlich auch noch ). Wenn Ihr in eurer Firma der Boss seid und da den ganzen Tag auf die Kakke hauen könnt ist das schön für euch, aber auf ner Behörde kommt ihr mit so einer Einstellung nicht sehr weit.

Es gibt immer solche und solche. Und darum hat der SB einen Ermessensspielraum.

Ihr könnt klagen, vor Gericht gehen, euch nen Anwalt nehmen etc. ist alle OK und legitim. ABER, was wenn euer SB recht bekommt, wie solls dann weiter gehen ? Ihr müsst mit dem Mann noch klarkommen solange Ihr in dem Landkreis lebt.

Ihr könnt es gerne mit Anwalt etc. probieren, aber längerfristig gesehen hat der SB und sein vorgesetzter den längeren arm.

Geschrieben

@ Herc.2400

Das ist nun wirklich Unsinn. Wenn man so wie du hier in Köln verfahren würde, wäre ganz Köln legalwaffenfrei. Wer der Behörde hier den kleinen Finger reicht hat schon verloren. Ermessensspielräume werden so oder so zum Nachteil des Schützen ausgelegt, egal ob der einen auf Schönwetter macht oder nicht. Das der SB eben nicht den längeren Arm hat, zeigt doch das die Behörde die Gerichtsverfahren am laufen Band verliert. Hier mal ein Link wie und warum man sich so verhalten sollte.

Geschrieben

Hi Nils,

machs einfach und ziehe 30 km nach Osten ins Oberbergische, da stellen sie richtige Gelbe aus, ohne Streichungen und nur mit dem Zusatz: waffenbesitzkarte nach §14 abs. 4 Waffengesetz

Gruss,

Rainer

hallo ihr lieben.

ich wollte euch mal was erzählen.....

vor einiger zeit(6 wochen) habe ich einen antrag auf gelbe wbk für schrot 12/76 und repetierer 8x57 IS gestellt!

heute kam der lappen!!!!!!!!!!!!

vorne alles weggestrichen.....keine einzellader!

hinten der zusatz:

waffenbesitzkarte nach §14 abs. 4 Waffengesetz.

diese waffenbesitzkarte berechtigt zum erwerb und besitz von repetierlangwaffen mit gezogenen läufen im kaliber 6-8mm zentralfeuerpatronen und von einzellader-langwaffen mit glatten läufen im kaliber 12, sofern die länge der patrone nach dem schuss 70mm nicht überschreitet, und der jeweils zugehörigen munition.

was soll das?

8x57er haben einen realen geschossdurchmesser von 8,2mm...........die andere variante:.223 hat einen durchmesser von 5,56mm........

beides darf ich net?

ich hab 12/76 beantragt......die hülse ist nach dem schuss,wie vor dem schuss,länger.......oder bin ich balla?

klar,montag bin ich beim amt....rechtsmittelfähige auskunft mit §,schriftlich und einspruch!!!!!!!!!

jetzt muss ich nur nen anwalt finden,der auf sowas bock hat und keine anzahlung will....weil wir eh gewinnen :D

was meint ihr?

gruß,nils

(scans der wbk und des schreibens setze ich gleich ein!!!)

Geschrieben

Also, wenn sich eine Behörde grob rechtswiedrig verhällt, sollte man klagen, wenns nicht anders geht, gehts hallt nicht.

Meine frage aber ist, dann klage ich alsogegen die Kölner behörde wegen z.B. ner gelben WBK das geht dann vor gericht, ich kriege recht und die Gelbe Karte, wenn ich dann mal ein jahr später einen 44er Revolver haben will, geht dann der ganze Zirkus von vorne los ?

Nachdem was Ihr erzählt vermute ich ja ?

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