Gamsjager Posted August 5, 2007 Share Posted August 5, 2007 Hallo, ich möchte mir eine Repetierbüchse In Südtirol kaufen. Welche Papiere brauche ich dafür? Jagdschein, EU Feuerwaffenpass, Verbringgenehmigung gibts die beim Zoll oder Landratsamt? Danke. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Floppyk Posted August 5, 2007 Share Posted August 5, 2007 Ich glaube, dass in Italien alle Kaliber militärischen Ursprungs für zivil verboten sind. Daher gibt's z.B. keine KW in 9x19, sondern in 9x21. Das trifft also 308, 30-06, 223, 8x57 usw. Link to comment Share on other sites More sharing options...
XP-100 Posted August 5, 2007 Share Posted August 5, 2007 Mal was zum Erwerb: http://www.poliziadistato.it/pds/ps/armi/a...oneacquisto.htm und den Waffen: http://www.poliziadistato.it/pds/armi/index.php Leider alles nur in Italienisch. Kleine Nachfrage, willst Du die Waffe selbst vor Ort kaufen und mitnehmen oder Dir schicken lassen?! Link to comment Share on other sites More sharing options...
Gamsjager Posted August 5, 2007 Author Share Posted August 5, 2007 Ich will die Waffe vor Ort kaufen und dann mitnehmen, also verbringen. Link to comment Share on other sites More sharing options...
XP-100 Posted August 6, 2007 Share Posted August 6, 2007 Das bedeutet, daß Du auch durch Österreich oder durch die Schweiz mußt! Dafür brauchst Du wahrscheinlich noch ein paar weitere Papiere. Es ist schließlich so, daß Du die Waffe von dem italienischen Händler vermutlich nicht in Deine WBK / EU Feuerwaffenpaß eingetragen bekommst, und selbst wenn, dann immer noch der Stempel Deiner Behörde dahinter fehlt. Dann brauchst Du für das / die Transitländer eine Genehmigung für Einfuhr, Durchfuhr und Ausfuhr der Waffe, was vermutlich im vorhinein zu beantragen sein dürfte. In Österreich müßte hierfür wohl die Bezirkshauptmannschaft zuständig sein, in der Schweiz die da: http://www.fedpol.admin.ch/fedpol/de/home.html Erkundige Dich erst einmal, wieviel Du bei der Waffe sparen kannst und dann ziehe die Unkosten ab, wenn es sich dann immer noch lohnen sollte, wovon ich nicht ausgehe, dann kannst Du es ja machen. Link to comment Share on other sites More sharing options...
XP-100 Posted August 6, 2007 Share Posted August 6, 2007 so, jetzt hab ich auch den italienischen Vordruck zwecks Export wiedergefunden: http://www.poliziadistato.it/pds/cittadino...sportazione.pdf Link to comment Share on other sites More sharing options...
Sachbearbeiter Posted August 6, 2007 Share Posted August 6, 2007 Auf jeden Fall muss zunächst die italienische Behörde die Ausfuhr genehmigen, dann die deutsche Behörde die Einfuhr. Für die Durchfuhr braucht man (noch) keine zusätzliche Erlaubnis. Link to comment Share on other sites More sharing options...
heiev Posted August 6, 2007 Share Posted August 6, 2007 hallo leute, wie verhällt es sich eurer meinung nach bei sp vorderladern beim kauf und transport? die sind sowohl in italen, österreich, schweiz und sogar in deutschland frei. gruß heiev Link to comment Share on other sites More sharing options...
XP-100 Posted August 6, 2007 Share Posted August 6, 2007 Auf jeden Fall muss zunächst die italienische Behörde die Ausfuhr genehmigen, dann die deutsche Behörde die Einfuhr. Für die Durchfuhr braucht man (noch) keine zusätzliche Erlaubnis. Gilt doch wohl nur für die EU, bei der Schweiz bin ich mir da nicht so sicher. Ach ehe ich es vergesse, möglicherweise wird auch noch ein Beschuß fällig. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Sachbearbeiter Posted August 6, 2007 Share Posted August 6, 2007 Mit der Schweiz kenn ich mich nicht so gut aus. Für Drittstaaten werden jedenfalls erst noch ergänzende Regelungen für die Mitnahme und das Verbringen außer Landes geschaffen (§§ 31a und 32a WaffG). Der umgekehrte Weg bei reiner Durchfuhr scheint meines Erachtens nur rein zollrechtliche Belange zu tangieren. Italienischer Beschuss wird in BRD jedenfalls anerkannt. Link to comment Share on other sites More sharing options...
XP-100 Posted August 6, 2007 Share Posted August 6, 2007 Italienischer Beschuß schon, nur wenn eine Waffe exportiert wird, muß der italienische Händler möglicherweise unbeschossene ausländische Waffen nicht beschießen lassen... Problematisch könnte m. E. vielleicht noch die noch nicht erfolgte Eintragung in das deutsche Dokument sein. Sei's drum, mir wäre das alles viel zu schwammig und geht keinesfalls von heute auf morgen so mal geschwind. veni, vidi, vici!!! auguri Link to comment Share on other sites More sharing options...
Gamsjager Posted August 6, 2007 Author Share Posted August 6, 2007 ok, dann wird der ital. Büchsenmacher die Exportpapiere beantragen und ich hol mir die Verbringgenehmigung. Vorher Eintragen mit Hilfe der Rechnung geht schon, aber ist doch nicht nötig, dafür hat man 2 Wochen Zeit nach kauf. Die Waffen haben ital. Beschuss und der ist bei uns anerkannt. Transitland ist Österrreich. Das dürfte doch alles nicht so schwer sein dafür gibts doch schliesslich die EU. Link to comment Share on other sites More sharing options...
XP-100 Posted August 6, 2007 Share Posted August 6, 2007 speriamo bene! Link to comment Share on other sites More sharing options...
Sachbearbeiter Posted August 6, 2007 Share Posted August 6, 2007 Vorher Eintragen mit Hilfe der Rechnung geht schon, aber ist doch nicht nötig, dafür hat man 2 Wochen Zeit nach kauf. Äh, das Fettgedruckte solltest Du bitte mal näher erläutern... Link to comment Share on other sites More sharing options...
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