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IGNORED

Waffenerwerb Italien


Gamsjager

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Geschrieben

Hallo,

ich möchte mir eine Repetierbüchse In Südtirol kaufen.

Welche Papiere brauche ich dafür?

Jagdschein, EU Feuerwaffenpass, Verbringgenehmigung gibts die beim Zoll oder Landratsamt?

Danke.

Geschrieben

Ich glaube, dass in Italien alle Kaliber militärischen Ursprungs für zivil verboten sind. Daher gibt's z.B. keine KW in 9x19, sondern in 9x21.

Das trifft also 308, 30-06, 223, 8x57 usw.

Geschrieben

Das bedeutet, daß Du auch durch Österreich oder durch die Schweiz mußt! Dafür brauchst Du wahrscheinlich noch ein paar weitere Papiere.

Es ist schließlich so, daß Du die Waffe von dem italienischen Händler vermutlich nicht in Deine WBK / EU Feuerwaffenpaß eingetragen bekommst, und selbst wenn, dann immer noch der Stempel Deiner Behörde dahinter fehlt. Dann brauchst Du für das / die Transitländer eine Genehmigung für Einfuhr, Durchfuhr und Ausfuhr der Waffe, was vermutlich im vorhinein zu beantragen sein dürfte. In Österreich müßte hierfür wohl die Bezirkshauptmannschaft zuständig sein, in der Schweiz die da: http://www.fedpol.admin.ch/fedpol/de/home.html

Erkundige Dich erst einmal, wieviel Du bei der Waffe sparen kannst und dann ziehe die Unkosten ab, wenn es sich dann immer noch lohnen sollte, wovon ich nicht ausgehe, dann kannst Du es ja machen.

Geschrieben

hallo leute,

wie verhällt es sich eurer meinung nach bei sp vorderladern beim kauf und transport? die sind sowohl in italen, österreich, schweiz und sogar in deutschland frei. :confused:

gruß

heiev

Geschrieben
Auf jeden Fall muss zunächst die italienische Behörde die Ausfuhr genehmigen, dann die deutsche Behörde die Einfuhr. Für die Durchfuhr braucht man (noch) keine zusätzliche Erlaubnis.

Gilt doch wohl nur für die EU, bei der Schweiz bin ich mir da nicht so sicher.

Ach ehe ich es vergesse, möglicherweise wird auch noch ein Beschuß fällig.

Geschrieben

Mit der Schweiz kenn ich mich nicht so gut aus. Für Drittstaaten werden jedenfalls erst noch ergänzende Regelungen für die Mitnahme und das Verbringen außer Landes geschaffen (§§ 31a und 32a WaffG). Der umgekehrte Weg bei reiner Durchfuhr scheint meines Erachtens nur rein zollrechtliche Belange zu tangieren.

Italienischer Beschuss wird in BRD jedenfalls anerkannt.

Geschrieben

Italienischer Beschuß schon, nur wenn eine Waffe exportiert wird, muß der italienische Händler möglicherweise unbeschossene ausländische Waffen nicht beschießen lassen...

Problematisch könnte m. E. vielleicht noch die noch nicht erfolgte Eintragung in das deutsche Dokument sein.

Sei's drum, mir wäre das alles viel zu schwammig und geht keinesfalls von heute auf morgen so mal geschwind.

veni, vidi, vici!!!

auguri :beach:

:bb1:

Geschrieben

ok, dann wird der ital. Büchsenmacher die Exportpapiere beantragen und ich hol mir die Verbringgenehmigung.

Vorher Eintragen mit Hilfe der Rechnung geht schon, aber ist doch nicht nötig, dafür hat man 2 Wochen Zeit nach kauf.

Die Waffen haben ital. Beschuss und der ist bei uns anerkannt.

Transitland ist Österrreich.

Das dürfte doch alles nicht so schwer sein dafür gibts doch schliesslich die EU.

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