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IGNORED

B-Tresor


BlueFace

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hi,

wenn ein B-Tresor verschraubt mit der Wand ist, dürfen dann 5 oder 10 Kurzwaffen gelagert werden?

UND: Darf in einem B-Tresor eine "Überkreuz-Lagerung" sein?

Sprich z.B. Eine .45er und 9mm Munition?

Zur Info, der B-Tresor hat KEIN extra Innenfach !!!

Danke unf Gruss

Blue

Geschrieben

 

erstens trotzdem nur 5 KW´s

und zweitens "Überkreuz" ist immer möglich ...

 

 

Geschrieben
Hi,

wenn ein B-Tresor verschraubt mit der Wand ist, dürfen dann 5 oder 10 Kurzwaffen gelagert werden?

UND: Darf in einem B-Tresor eine "Überkreuz-Lagerung" sein?

Sprich z.B. Eine .45er und 9mm Munition?

Zur Info, der B-Tresor hat KEIN extra Innenfach !!!

Danke unf Gruss

Blue

Hallo,

bis zu zehn Kurzwaffen, falls Du mit einem Gewicht von mehr als 200kg ziehen mußt um der B-Schrank vom Boden, der Wand oder der Decke abzureissen. Bei weniger sind es nur 5. Egal ob er festgeschraubt ist oder nicht.

Zitat AWaffV §13

... "oder der Sicherheitsstufe B nach VDMA 24992 2)3) (Stand: Mai

1995) entspricht, dürfen nicht mehr als zehn Kurzwaffen (Anlage 1 Abschnitt 1

Unterabschnitt 1 Nr. 2.6, dritter Halbsatz zum Waffengesetz), zu deren Erwerb und

Besitz es einer Erlaubnis bedarf, oder zehn nach Anlage 2 Abschnitt 1 Nr. 1.1 bis

1.2.3 zum Waffengesetz verbotene Waffen aufbewahrt werden; unterschreitet das Gewicht

des Behältnisses 200 Kilogramm oder liegt die Verankerung gegen Abriss unter einem

vergleichbaren Gewicht, so verringert sich die Höchstzahl der aufzubewahrenden Waffen

auf fünf."

Geschrieben

Moin,

ich habe eine Frage zur Zählweise der Waffen. Die 5 bzw. 10 Kurzwaffen rechnen sich nur auf EWB-pflichtige Waffen, oder werden auch Gaswaffen bzw. Luftdruckwaffen angerechnet, wenn ich Sie mit in den Tresor lege? :confused:

Geschrieben

steht schon im Zitat vom Leser:

"zu deren Erwerb und

Besitz es einer Erlaubnis bedarf, oder zehn nach Anlage 2 Abschnitt 1 Nr. 1.1 bis

1.2.3 zum Waffengesetz verbotene Waffen aufbewahrt werden"

Harlekin

Geschrieben
Hallo,

bis zu zehn Kurzwaffen, falls Du mit einem Gewicht von mehr als 200kg ziehen mußt um der B-Schrank vom Boden, der Wand oder der Decke abzureissen. Bei weniger sind es nur 5. Egal ob er festgeschraubt ist oder nicht.

Zitat AWaffV §13

... "oder der Sicherheitsstufe B nach VDMA 24992 2)3) (Stand: Mai

1995) entspricht, dürfen nicht mehr als zehn Kurzwaffen (Anlage 1 Abschnitt 1

Unterabschnitt 1 Nr. 2.6, dritter Halbsatz zum Waffengesetz), zu deren Erwerb und

Besitz es einer Erlaubnis bedarf, oder zehn nach Anlage 2 Abschnitt 1 Nr. 1.1 bis

1.2.3 zum Waffengesetz verbotene Waffen aufbewahrt werden; unterschreitet das Gewicht

des Behältnisses 200 Kilogramm oder liegt die Verankerung gegen Abriss unter einem

vergleichbaren Gewicht, so verringert sich die Höchstzahl der aufzubewahrenden Waffen

auf fünf."

Heisst das, wenn ich jetzt einen B-Schrank von unter 200kg habe, den ich nicht verankern kann/will, darf ich höchstens 5 KWs darin lagern UND die Munition, wenn die in einem extra abschließbarem Fach verstaut ist?

Oder dürfen dann NUR die 5 KWs drin liegen (weil für die Munition die Verankerung auf jeden Fall notwendig ist)?

Ist für mich deshalb relevant, weil in der nächsten Zeit wohl immer wieder der eine oder andere Umzug ansteht und ich deswegen gerne einen transportablen(=von zwei bis drei Menschen tragbaren) Tresor hätte, den ich nicht jedesmal wieder neu anschrauben muss...

Geschrieben
Heisst das, wenn ich jetzt einen B-Schrank von unter 200kg habe, den ich nicht verankern kann/will, darf ich höchstens 5 KWs darin lagern UND die Munition, wenn die in einem extra abschließbarem Fach verstaut ist?

Ja!

Gruss,

r.

Geschrieben

Um noch mal bei der Aufbewahrung von Munition in Innenfächern bei A- oder B-Schränken einzuhaken. Die AWaffV spricht in §13 (4) ja explizit von Innenfächern:

… Im Falle der Aufbewahrung von Schusswaffen in einem Sicherheitsbehältnis der Sicherheitsstufe A oder B nach VDMA 24992 ist es für die Aufbewahrung der dazugehörigen Munition ausreichend, wenn sie in einem Innenfach aus Stahlblech ohne Klassifizierung mit Schwenkriegelschloss oder einer gleichwertigen Verschlussvorrichtung erfolgt…

AFAIR sollte aber hier statt einem Innenfach auch das Einstellen in einer Stahlkassette mit Schwenkriegelschloss ersatzhalber problemlos möglich sein – denn so dürfte man die Mun ja auch außerhalb des Schranks aufbewahren und durch die Kassette sind Waffen und Mun getrennt.

Oder sehe ich das falsch?

Wenn man auf einen bei Umzug transportierbaren Schrank angewiesen ist, brächte das nämlich die kleinen Vorteile, dass erstens der knappe Platz im kleinen Schrank etwas besser einteilbar ist als bei einem fest installierten Innenfach. Zweitens entfällt so vielleicht noch mal das eine oder andere fest installierte Kilo Lebendgewicht, welches beim Umzug gestemmt werden muss.

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