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IGNORED

Definition Ordonnanzwaffe


Scorpus

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Geschrieben

Hallo, hätt da mal ne Frage. Eine Ordonnanzwaffe ist ja bekanntlich eine Waffe, die mal offiziell an irgendwelche Streitkräfte abgegeben wurde!

ABER: Stimmt das, dass sie mindestens 60 Jahre alt sein muß, um zur Ordonnanzwaffe zu werden.

UND: Geht es dabei um die einzelne spezielle Waffe, oder könnte man beispielsweise jede 1911 als O.W. bezeichnen, da ja andere 1911 mal an Streitkräfte ausgegeben wurde. Mit anderen Worte: Muss der Soldat genau diese Waffe in der Hand gehalten haben, oder reicht es, baugleich zu sein??

Geschrieben
Hallo, hätt da mal ne Frage. Eine Ordonnanzwaffe ist ja bekanntlich eine Waffe, die mal offiziell an irgendwelche Streitkräfte abgegeben wurde!

Ja. Betonung auf "offiziell ausgegeben"

ABER: Stimmt das, dass sie mindestens 60 Jahre alt sein muß, um zur Ordonnanzwaffe zu werden.

Nein, lediglich bestimmte Sportordnungen legen fest, bis zu welchem Datum eingeführte Ordonnanzwaffen auch sportlich genutzt weren können.

UND: Geht es dabei um die einzelne spezielle Waffe, oder könnte man beispielsweise jede 1911 als O.W. bezeichnen,

Eigentlich nein, da 1911er auch zivil verkauft wurden. Die militärischen und die zivilen sind aber anhand der Bestempelung gut zu unterscheiden.

Mit anderen Worte: Muss der Soldat genau diese Waffe in der Hand gehalten haben...

streng genommen ja.

oder reicht es, baugleich zu sein??

Nein. Das wird aber bei Sammlern und Sportschützen unterschiedlich gehandhabt.

Geschrieben

Bei Sportschützen kommt es auch drauf an, in welchem Verband sie schießen.

Der DSB definiert wie folgt:

Repetiergewehre, die bis 31.12.1963 als Ordonnanzwaffen geführt worden.

Der BDS dagegen hat entsprechend die Disziplin "Dienstsportgewehr":

Zugelassen sind Repetier- oder Selbstladegewehre mit offener Visierung (Kimme und Korn) / bzw. mit Diopter (andere Klasse)

und einer Magazinkapazität von mindestens 5 Patronen,

die als Standardbewaffnung bis zum 31.12.1965 bei einer Armeeeinheit oder

Polizeieinheit eingeführt waren. Die Waffen müssen sich im Originalzustand

im Sinne von Randziffer L 2.05.1 befinden.

Geschrieben
Ordonnanzwaffe im Sinne von Sportordnungen oder nach den Begriffsinhalten für Waffensammler???????

Im konkreten Fall geht es um eine 1911 A1, die unter der Überschrift "Ordonnanzwaffe" angeboten wird.

Ich bin Sortschütze.

Geschrieben
Im konkreten Fall geht es um eine 1911 A1, die unter der Überschrift "Ordonnanzwaffe" angeboten wird.

Ich bin Sortschütze.

Beim Reservistenverband geht das, da muss die Waffe nur nachweislich bei einer Organisation (Armee, Polizei, Zoll) eingeführt worden sein (nicht Truppenversuch).

Geschrieben
Beim Reservistenverband geht das, da muss die Waffe nur nachweislich bei einer Organisation (Armee, Polizei, Zoll) eingeführt worden sein (nicht Truppenversuch).

Ja wie; und als hundsgewöhnlicher Sportschütze kann ich die nicht kaufen, obwohl ich mir die gleiche Waffe ohne militärische Vorbesitzer jederzeit besorgen kann?!?!!? :eek2:

Geschrieben

Aha - eine Kurzwaffe!!!

Natürlich kannst du dir die Ordonnanz-1911er kaufen!

Im BDS kann man die originale/originalgetreue 1911A1 zum Bleistift als "Dienstsportpistole" u.a. bei der 25m-Disziplin einsetzen.

Oder als Sportpistole grösser 9mm. Dort aber eher keine Konkurrenz zu modernen Waffen.

Im DSB natürlich als GK-Pistole. Aber auch hier - eine "originale" ist meist nicht so die Präzisionsmaschine für die oberen Ränge. Dafür ist die weder entwickelt noch gebaut worden.

Geschrieben

Die zu erwerbende Waffe muß nicht in der Hand irgendeines Soldaten oder Polizisten gewesen zu sein, um den Status einer Ordonnanzwaffe zu erhalten. Das ist völliger Unfug. Das steht auch nirgendwo so geschrieben. Beim BDMP gibt es eine Liste über die zugelassenen und auch nicht zugelassenen Waffen für die jeweilige Disziplin. Wobei die u. a. auch fehlerhaft bzw. unvollständig ist.

Wenn die von Dir gewünschte Colt 1911 A 1 oder Remington 1911 A 1 oder Ithaca 1911 A 1 den Anforderungen der Sportordnung entspricht, ist sie eine Ordonnanzwaffe. So wäre z. B. eine offensichtlich zivile Colt 1911 A 1, die von der Herstellung im Jahre 1928 bis zu dem Tage, an dem Du sie in die Finger bekommst, noch keinen Schuß Pulver gesehen hat, auch eine Ordonnanzwaffe.

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