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IGNORED

Schießstand von 1500J auf 3000J erhöhen


7.65 Arg.

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Hallo,

unser Verrein plant für unseren Kurzwaffenstand eine erhöhung der max. Schußenergie von 1500J auf 3000J. Beschußrechtlich ist alles geklärt, nur will das Gewerbeaufsichtsamt von uns eine: Anzeige einer Änderung nach § 15 Abs. 1 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG).

Zusätzlich zur Kurzwaffenbahn haben wir auch noch eine Langwaffenbahn auf der wir 7000J schiessen können.

Nun die Frage:

Hat von euch einer ein Gutachten über die Entwicklung des Schußlärmes bei Erhöhung der Schußenergie.

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Ja es ist ein Schießsachverständiger mit eingebunden.

Aber die Dame vom GAA hätte auch gern eine Stellungnahme des Verreins.

Sowas hatten wir letztes Jahr. ging um die Erweiterung eines 50m Standes von .22lfb auf LW mit KW Patronen (mehr ging nicht ohne Lärmgutachten, zu nahe am Ort, 1500J KW Stand ist direkt nebendran)

in dem Schrieb stand nur drin, dass wir die Nutzungserweiterung anzeigen möchten und was geschossen werden soll. Dazu der Hinweis, dass eine Steigerung der Lärmemissionen nicht zu erwarten ist, da 1500J KW eh lauter sind als LW in KW Kalibern.

Ausserdem wollten die noch unsere Schießzeiten wissen (nicht festlegen!!! ne Formulierung wie "schießzeit ist in der regel di und do von 18.00 - 22.00, bei wettkämpfen und sonderveranstaltungen kann hiervon abgewichen werden" ist ganz gut ;))

Besorgt euch -wenn möglich- Schallpegelangaben für ne Langwaffe mit 7000J (.338 Lama) und für ne Kurzwaffe mit <3000J. Eventuell lässt sich das Amt auch mit Quickloadberechnungen beeindrucken (Mündungsdruck)

Gruß

Hilli

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