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IGNORED

Gewehr legal aus den USA importieren?


davidr

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Guten Abend,

ich habe eine ziemlich spezielle Frage, und ich hoffe, dass man sie mir beantworten kann.

Vor drei Jahren war ich Austauschschüler in den USA und habe von meinem dortigen Gastvater - so komisch es auch klingen mag - ein Kleinkalibergewehr (Ruger 10/22) geschenkt bekommen.

Dieses Gewehr befindet sich zur Zeit noch in den USA, aber ich möchte es nach Deutschland überführen - insbesonders weil es ein Geschenk war.

Natürlich ist und bleibt es eine Waffe, aber auch ein Sport- und Sammlerobjekt.

Wie kann ich das Gewehr legal nach Deutschland überführen?

Problematisch dürfte sein, dass ich erst 19 Jahre alt bin.

Benötige ich einen Waffenschein oder reicht eine Waffenbesitzkarte?

Wie sieht es mit dem Antrag aus - welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Wie sehen die Lagerungsbestimmungen aus (braucht man einen speziellen Schrank?).

Dies mag zwar eine ziemlich ungewöhnliche Frage sein, aber so einen Fall gibt es recht selten und ich habe noch keine hilfreiche Antwort von den zuständigen Behörden bekommen.

Irgendwie kann mir keiner sagen, wie man in einem solche Fall vorgehen soll.

Vielen Dank im voraus,

D

Geschrieben
Guten Abend,

ich habe eine ziemlich spezielle Frage, und ich hoffe, dass man sie mir beantworten kann.

Vor drei Jahren war ich Austauschschüler in den USA und habe von meinem dortigen Gastvater - so komisch es auch klingen mag - ein Kleinkalibergewehr (Ruger 10/22) geschenkt bekommen.

Dieses Gewehr befindet sich zur Zeit noch in den USA, aber ich möchte es nach Deutschland überführen - insbesonders weil es ein Geschenk war.

Natürlich ist und bleibt es eine Waffe, aber auch ein Sport- und Sammlerobjekt.

Wie kann ich das Gewehr legal nach Deutschland überführen?

Problematisch dürfte sein, dass ich erst 19 Jahre alt bin.

Benötige ich einen Waffenschein oder reicht eine Waffenbesitzkarte?

Wie sieht es mit dem Antrag aus - welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Wie sehen die Lagerungsbestimmungen aus (braucht man einen speziellen Schrank?).

Dies mag zwar eine ziemlich ungewöhnliche Frage sein, aber so einen Fall gibt es recht selten und ich habe noch keine hilfreiche Antwort von den zuständigen Behörden bekommen.

Irgendwie kann mir keiner sagen, wie man in einem solche Fall vorgehen soll.

Vielen Dank im voraus,

D

Zäumen wir das Pferd von hinten auf:

Wenn Du die Waffe nach Deutschland verbracht hast,

benötigst Du eine Waffenbesitzkarte (WBK),

desweiteren einen Waffenschrank der Sicherheitsstufe A (ca. 100 Euro).

Tritt in einen Schützenverein ein und schieße dort regelemässig ein Jahr lang, dann bekommst Du, nach abgelegter Sachkundeprüfung, auch eine WBK.

IMI

Geschrieben

Ja, und dann noch das Formular bei deinem Ordnungsamt zum einführen einer Waffe beantragen, und wenn Du die Waffe selber holst, informiere dich über die in den USA von Bundesstaat zu Bundesstaat verschiedenen Gesetze zum transportieren einer Waffe. Dann noch den Beschuß nicht vergessen wenn Du wieder hier in Deutschland bist.

Gruß

Geschrieben

Moin,

für die Ausfuhr aus USA brauchst die eine Genehmigung. Für einen Einzelfall ist die recht teuer, deswegen wende Dich an einen dortigen Waffenhändler mit der entsprechenden Lizenz, z.B. ETSS.

Geschrieben
...z.B. ETSS.

Dort wirds dann noch teurer...

Aber dafür war zumindest ich mit Ihrem Service sehr zufrieden.

Ich denke, für o.g. Gewehr rentiert sich der ganze Aufwand nicht einemal ansatzweise... Es sei denn, man hängt mit sehr viel Herzblut an der Waffe.

IMI

Geschrieben

Also bei mir war das mal ganz einfach. Allerdings über Kanada. Habe dort 2003 den kanadischen Jagdschein und die vorangegangene Prüfung für die Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Waffen gemacht. Dies ist in Kanada und in den nordöstlichen Bundesstaaten der USA(bei den anderen Bundesstaaten weiß ich es nicht) seit 2003 für die Jagd notwendig, außer man hat z.B einen deutschen Jagdschein.(habe ich aber nicht) Dann habe ich dort im Sommer 2006 eine Lee Enfield geschenkt bekommen. Habe ich in Kanada gleich entragen lassen und mir im November von einem Berechtigten(ich hatte nur 3 Wochen Urlaub :traurig_16: und meine WBK in Deutschland bekam ich erst im Oktober) mitbringen lassen. Vorher noch das Formular vom Ordnugsamt für die Einfuhr von Waffen nach Deutschland geben lassen. Da das meine erste gelbe WBK war, war da auch schon der Voreintrag drinnen. Also, dort dann die Waffe in Empfang genommen, zum Zoll, Papiere abgegeben, noch was ausgefüllt und ab nach Hause. Gebühren wurden für die ganze Aktion, außer für dem Eintrag, keine fällig. Der Wert der Waffe war zu gering zum verzollen :00000733:

Fertig.

Geschrieben
Vor drei Jahren war ich Austauschschüler in den USA und habe von meinem dortigen Gastvater - so komisch es auch klingen mag - ein Kleinkalibergewehr (Ruger 10/22) geschenkt bekommen.

Das Ruger 10/22 ist eine wunderbare Spaßwaffe, wird aber wohl als nur bedingt sportgeeigneter Halbautomat einiges Stirnrunzeln verursachen. In Amerika hast Du mit der Inbesitznahme der Waffe übrigens technisch gesehen möglicherweise eine Straftat begangen wenn Du nicht Permanent Resident bist oder vorher einen Jagdschein gelöst hast. Das Gesetz ist so unverständlich, daß Strafverfolgung eher unwahrscheinlich ist, aber Vorsicht empfiehlt sich immer, denn aggressive unterbeschäftigte Polizisten können einem mit etwas Pech überall begegnen.

Wie die anderen schon geschrieben haben, brauchst Du, soll sich wie ich unterstelle das Ganze im legalen Rahmen bewegen, aus Amerika eine Exportgenehmigung und dann den ganzen deutschen Kokolores für den Du ein "Bedürfnis", d.h. im konkreten Fall eine Ausrede, brauchst und beweisen musst. Sportschütze ist wohl am einfachsten, heißt aber, daß Du ein Jahr lang regelmäßig üben musst und dann noch eine Weile bei der Sache bleiben musst. Jäger geht auch noch, Sammler usw. scheiden wohl aus. In jedem Fall gibt's dann auch noch solchen Kram wie die Vorschrift der Aufbewahrung im Tresor, selbst wenn die Waffe billig ist und Du keine Kinder im Haus hast. Mit der beim 10/22 so beliebten Bastelei ist in Deutschland auch nicht viel.

Ich wünsche Dir in jedem Fall, daß Du dieses Andenken an Deinen Amerikaaufenthalt bald wieder stolz in den Händen halten und schießen darfst.

Es sei denn, man hängt mit sehr viel Herzblut an der Waffe.

Das ist doch normal selbst bei solchen, die keine Geschenke sind, der Fall--bei mir jedenfalls. Und es ist wohl auch bei einem großen Teil der in Deutschland nicht ganz legal zirkulierenden Stücke einer der Gründe, warum die Leute das Risiko, mit dem Gesetz in Konflikt zu geraten, eingehen.

Geschrieben
Das Ruger 10/22 ist eine wunderbare Spaßwaffe, wird aber wohl als nur bedingt sportgeeigneter Halbautomat einiges Stirnrunzeln verursachen. In Amerika hast Du mit der Inbesitznahme der Waffe übrigens technisch gesehen möglicherweise eine Straftat begangen wenn Du nicht Permanent Resident bist oder vorher einen Jagdschein gelöst hast. Das Gesetz ist so unverständlich, daß Strafverfolgung eher unwahrscheinlich ist, aber Vorsicht empfiehlt sich immer, denn aggressive unterbeschäftigte Polizisten können einem mit etwas Pech überall begegnen.

Erst mal danke für alle Antworten.

Bei meinem Modell handelt es sich um die Sportausführung mit Stainless Steel 20' Bull Barrel sowie modifiziertem Zielfernrohr

(ähnlich: http://www.ruger.com/Firearms/FAProdView?m...6&return=Y) - das ist durchaus ein Sportgerät. Auf jedenfall wegen dem hohen Gewicht für die Jagd ungeeignet...

Nein, der Gebrauch in den USA war legal. Ich war auch Mitglied in einem Schießsportverein und beim Vernturing (ähnlich den Boyscouts of America, nur für Ältere).

Der Gebrauch von Waffen ist dort recht verbreitet und auf Gesetze wird penibel geachtet.

Also wie ich das hier mitbekomme wäre es am besten, ein Jahr ordentliches Mitglied in einem Schießsportverein in D zu werden um dann eine WBK zu bekommen. Dann die Einfuhrpapiere besorgen und die Ruger nach Deutschland überführen?

Kann ich auch ohne Mitgliedschaft in einem Verein eine WBK beantragen? Die Kenntnisse über Waffen sind durchaus vorhanden!

Schöne Grüße

D

Geschrieben
Kann ich auch ohne Mitgliedschaft in einem Verein eine WBK beantragen?

Ja, ist möglich, aber um das eine Jahr regelmäßig schießen wirst Du nicht herumkommen. Mußt dann Schießbuch führen und bestätigen lassen. Aber von dieser Methode würde ich abraten da es sich bei der Frage um "das Bedürfnis" zu Problemen kommen kann, obwohl es nicht vorgeschrieben ist, in einem Verein zu sein.

Wie genau Du dich mit Waffen auskennst, mußt Du auf jeden Fall in einer Waffensachkundeprüfung beweisen.

Gruß

Geschrieben
Wie genau Du dich mit Waffen auskennst, mußt Du auf jeden Fall in einer Waffensachkundeprüfung beweisen.

Gruß

@davidr

Diese ist mit einem Lehrgang verbunden, den du so bald als möglich besuchen solltest, da er vor allem rechtliche Fragen über die Waffenbesitzkarte und Aufbewahrungsvorschriften beantworten sollte.

Aus rein wirtschaftlicher Sicht könnte es aber günstiger sein, ein Ruger 22 in Deutschland zu kaufen. (vor allem wenn du anfängst deine eigene Zeit für die Importgenehmigung und das Gerenne zum Zoll und zum Beschussamt rechnest)

Viele Grüße,

Chris

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