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IGNORED

Bedingungen für MES


Specialist

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Geschrieben

Hallo zusammen,

welche Bedingungen sind an das Ausstellen eines Munitionserwerbscheines geknüpft?

Meine Sachbearbeiterin war nicht abgeneigt mir auf Antrag eine MES auszustellen, wollte aber vorher im Gesetz nachschauen, welche Bedingungen ich erfüllten muß, Bestätigung eines Bedürfnisses durch den Verband/Verein etc.

Grüne und Neue Gelbe WBK ist bereits vorhanden.

Habe als "Bedürfnis" telefonisch begründet, daß ich öfters mit Waffen von anderen Schützenkameraden, bzw. Vereinswaffen schieße und ich mit einer MES eine bessere Munitionsauswahl hätte.

Hat hierzu jemand nähere Infos?

Vielen dank schon mal und frohe Ostern, Frank

Geschrieben

Du musst ein Bedürfnis glaubhaft begründen. Ein Bedürfsnis kann eine Sammlung sein. D.h. es muss nicht unbedingt ein Gutachten her, aber mache verlangen es.

Geschrieben

Ich kann mich ja jetzt täuschen, aber für mich hört sich das was er will nicht nach einem MES aller Art an sondern für einige ausgewählte Kaliber für die keine eigene Waffe, wohl aber ein Bedürfnis vorhanden sind. Ich dachte immer man kann sich einen MES auch seperat für ein Kaliber austellen lassen?

Geschrieben

@Manurhin73

So ungefähr hatte ich mir das vorgestellt. Sollte natürlich möglichst viele Kaliber umfassen. :00000733:

Mal abwarten, die SBine wollte mir einen Antrag mit den notwendigen Infos zuschicken. Schaun mer mal was dabei raus kommt.

Geschrieben
@Manurhin73

So ungefähr hatte ich mir das vorgestellt. Sollte natürlich möglichst viele Kaliber umfassen. :00000733:

Mal abwarten, die SBine wollte mir einen Antrag mit den notwendigen Infos zuschicken. Schaun mer mal was dabei raus kommt.

Das Schießen mit den Waffen der Vereinskameraden in "anderen Kalibern" könnte tatsächlich ein Bedürfnis begründen, wenn die Ausleihe regelmäßig erfolgt und sich ein gleichzeitiges Munitionsüberlassen durch den Waffeninhaber als "unpraktisch" erweist (Bei einer Ausleihe einer Waffe an WBK Inhaber darf auch dir Munition dafür temporär bis zu einem Monat überlassen werden. Nicht verbrauchte Munition muss zurückgegeben werden).

Denk aber daran, daß dieser MES nur auf 6 Jahre ausgestellt werden kann.

Gruß,

frogger

Geschrieben
... (Bei einer Ausleihe einer Waffe an WBK Inhaber darf auch dir Munition dafür temporär bis zu einem Monat überlassen werden. Nicht verbrauchte Munition muss zurückgegeben werden).

...

Wie kommst Du darauf? Im § 12 ist nur vom erlaubnisfreien Erwerb und Besitz von Waffen die Rede, nicht von der dazugehörigen Munition.

Ich kann mir, nebenbei gesagt, auch keinen Dealer vorstellen, der mir auf Grund eines ihm vorgelegten privaten Leihvertrages Munition jedweden Kalibers verkaufen würde, für die ich nicht explizit eine Berechtigung habe, sprich Eintrag in die WBK, Jagdschein oder eben erwähnten MES.

mfg

Ralf

Geschrieben

kann ich mir auch nicht vorstellen

aber mann kann die mun auch direkt auf dem stand erwerben,oder der verleiher besorgt dir die nötige mun.

  • 2 Wochen später...
Geschrieben

@SL-8:

Hatte nochmal telefoniert, wenn, dann nur für vorher festzulegende Kaliber, da müßte dann mindestens der Verein bestätigen, daß entsprechende Waffen als Vereinswaffen vorliegen.

Damit wäre das für mich relativ uninteressant und den Aufwand nicht wert. Dann beantrage ich lieber gleich eine entsprechende Waffe. ;)

Gruß, Frank

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