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Bundesgerichtshof entscheidet über die Verantwortlichkeit des Betreibers eines Meinungsforums im Internet


Gast Daytona

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Geschrieben

ganz frisch...

http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/...os=0&anz=39

Home » Presse / Infos » Pressemitteilungen » Pressemitteilungen aus dem Jahr 2007 » Pressemitteilung Nr. 39/07 vom 27.3.2007

Siehe auch: Urteil des VI. Zivilsenats vom 27.3.2007 - VI ZR 101/06 -

ment

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Bundesgerichtshof

Mitteilung der Pressestelle

Nr. 39/2007

Bundesgerichtshof entscheidet über die Verantwortlichkeit des Betreibers eines Meinungsforums im Internet

...

Gegenstand des Revisionsverfahrens war u. a. die Frage, ob und unter welchen Umständen der Betreiber eines Internetforums vom Verletzten auf Unterlassung einer ehrverletzenden Äußerung in Anspruch genommen werden kann, die ein Dritter in das Forum eingestellt hat.

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass die Verantwortlichkeit des Betreibers eines Internetforums für dort eingestellte ehrverletzende Beiträge nicht deshalb entfällt, weil dem Verletzten die Identität des Autors bekannt ist.

Gegen den Forumsbetreiber kann vielmehr ab Kenntniserlangung ein Unterlassungsanspruch des Verletzten bestehen, unabhängig von dessen Ansprüchen gegen den Autor des beanstandeten Beitrags.

Einem Unterlassungsanspruch gegen den Betreiber des Forums steht auch nicht entgegen, dass der beanstandete Beitrag in ein so genanntes Meinungsforum eingestellt worden ist.

An einer abschließenden Entscheidung war der Senat gehindert, weil der Inhalt des zweiten Beitrags vom Tatrichter noch nicht gewürdigt worden war.

Urteil vom 27. März 2007 - VI ZR 101/06

LG Düsseldorf – Entscheidung vom 14.9.2005 - 12 O 440/04 ./. OLG Düsseldorf – Entscheidung vom 26.4.2006 - I-15 U 180/05

Karlsruhe, den 27. März 2007

Pressestelle des Bundesgerichtshof

76125 Karlsruhe

Telefon (0721) 159-5013

Telefax (0721) 159-5501

Geschrieben
Aber warum soll Tom für Deinen oder meinen Blödsinn geradestehen?

Hi,

ich bin ein juristischer Laie, aber

"

Gegen den Forumsbetreiber kann vielmehr ab Kenntniserlangung ein Unterlassungsanspruch des Verletzten bestehen, unabhängig von dessen Ansprüchen gegen den Autor des beanstandeten Beitrags.

"

klingt für mich wie: "Tom entferne den Beitrag von ... " und nicht nach "Tom Du bist verantwortlich für den Beitrag von ... und musst jetzt xxx E zahlen"

Wie gesagt, ich bin nur ein juristischer Laie...

Gruss

B

Geschrieben
"

Gegen den Forumsbetreiber kann vielmehr ab Kenntniserlangung ein Unterlassungsanspruch des Verletzten bestehen, unabhängig von dessen Ansprüchen gegen den Autor des beanstandeten Beitrags.

"

klingt für mich wie: "Tom entferne den Beitrag von ... " und nicht nach "Tom Du bist verantwortlich für den Beitrag von ... und musst jetzt xxx E zahlen"

Wie gesagt, ich bin nur ein juristischer Laie...

Um bei dem Beispiel zu bleiben: Tom ist IMO auch juristischer Laie. Kann er sicher abschätzen welche Beiträge in Ordnung sind und welche nicht? Oder heißt obiger Text Tom (der Betreiber) haftet erst falls er nach Aufforderung die entsprechenden Beiträge nicht entfernt? Das wäre nach meinem laienhaften Rechtsverständnis ok.

Bin halt auch Laie...

ich lese es wie Beretta.. aber lasse mich gerne vom Fachmann verbessern..

Lg

Ich wills doch nur verstehen... bin zwar im Gegensatz zu Dir nicht betroffen, aber interessiert. Und Laie bin ich auch.

Geschrieben
Aber warum soll Tom für Deinen oder meinen Blödsinn geradestehen?

Braucht er doch nicht, allerdings hat er bei bekanntwerden dafür zu sorgen, dass "seine" Plattform nicht dazu missbraucht wird, in Persönlichkeitsrechte Dritter einzugreifen.

Damit auch weiterhin Foren dieser Art zur Nutzung vorgehalten werden können, ist IMHO ein "regel- / gesetzeskonformes" Posten der Nutzer unabdingbar.

Teilweise habe ich beim Lesen den Eindruck, dass die Anonymität im Netz den einen oder Anderen zu Äußerungen hinreißt, die er nicht posten würde, wenn er mit dem Realnamen zeichnen müsste. Von der Nettikette ganz abgesehen.

Geschrieben
Falcon beleidigt Hermes, Hermes sagt nichts Käse gegessen

Hermes sagt tus wech, muss ich es entfernen, weil sonst ich der Böse bin..

einfacher kann ich es nicht ausdrücken, aber so verstehe ich es..

Danke! :s75:

Jetzt hab ichs auch verstanden. :00000733:

Brauch halt manchmal ein bissel länger... :rolleyes:

Geschrieben
..

Teilweise habe ich beim Lesen den Eindruck, dass die Anonymität im Netz den einen oder Anderen zu Äußerungen hinreißt, die er nicht posten würde, wenn er mit dem Realnamen zeichnen müsste. Von der Nettikette ganz abgesehen.

Ich kenn auch Leute, die schreiben Vor und Nachnamen links hin und beleidigen andere trotzdem...

Manche sind halt so, manche nicht...

Gruss

B (der auch im Netz versucht, so zu handeln wie im RL)

Geschrieben
B (der auch im Netz versucht, so zu handeln wie im RL)

Ich hoffe, Du hast Dich nicht angesprochen gefühlt, es galt eher allgemein. Zum Glück sind die Härtefälle selten und werden entsprechend zurechtgewiesen, dennoch eskalieren manche Freds, was dem Ansehen des Forums und den Legalwaffenbesitzern schadet.

Geschrieben
ist ja noch nicht raus.. ob dies auch so richtig ist... das müssen uns die Fachleute sagen.

Mich betriffts ja eh nicht, aber Dich. Schaun mer mal.. :bb1:

Geschrieben

Ohne daß ich ein Experte in Rechtsfrage wäre:

In Deutschland war die Rechtsprechung zwar vor dem Düsseldorfer Urteil auch nicht immer einheitlich, fiel aber meist deutlich anders aus: Ein Forenbetreiber muss zwar nicht jede einzelne Äußerung auf seiner Plattform kontrollieren. Wenn sich aber jemand beschwert, weil er eine Beleidigung oder andere Rechtsverletzungen sieht, muss der Betreiber der Diskussionsplattform aktiv werden, sobald er davon "Kenntnis erlangt", wie es im Juristendeutsch heißt. "Eine sehr klare Regel: Dann kann der Forumsbetreiber prüfen, ob es sich um einen Rechtsverstoß handelt, und den Beitrag löschen. Oder er lehnt es ab und lässt es auf eine juristische Klärung ankommen", sagt Rechtsanwalt Wolfgang Mews, der den Kinderschutzverein vor dem BGH vertritt, gegenüber tagesschau.de.

Quelle: Tagesschau.de

Meiner Laienmeinung nach passt das ziemlich genau in die hier vertretene Ansicht. Und nebenbei auch noch zu meinem Rechtsverständnis...

Gruß,

Grayon

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