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IGNORED

Frage zur Schießleiterausbildung


klausnr1

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Geschrieben

MIr wurde von einem kommerziellen Anbieter eine Schießleiter Ausbildung angeboten. 1 Tag 185 Euro. Ist diese Ausbildung in den verschiedenen Verbänden gültig oder wäre alles nur rausgeworfenes Geld?

Geschrieben
MIr wurde von einem kommerziellen Anbieter eine Schießleiter Ausbildung angeboten. 1 Tag 185 Euro. Ist diese Ausbildung in den verschiedenen Verbänden gültig oder wäre alles nur rausgeworfenes Geld?

Wirklich Schießleiter?!? Ich glaube kaum dass da eine 1-Tages Ausbildung vom DSB anerkannt werden würde.

Da bringt man bei uns 5 Wochenenden zu. Immerhin wird auch die gesamte Sportordnung "durchgeackert" und es gibt einen Praktischen Teil in dem man vor allem die bei uns "Exotischen Disziplinen" wie Laufende Scheibe, Trap/Skeet, Flitzebogen (die Referentin wird mich Töten wenn sie das liest :D ) Armbrust, Vorderlader, Ordonanzgewehr und noch ein paar mehr mal ausprobiert. Es gibt sogar Hausaufgaben wie Standbelegungspläne und Ausschreibungen die man dann am nächsten Wochenende abgeben muss.

Schwer anzunehmen das man das in einen Tag komprimieren kann.

Und der Preis… bei uns kosten die 5 Wochenenden zusammen 50€. (Na ja, bei mehr würden sicher auch noch viel weniger hingehen. Und der Verband hat ja ein viel stärkeres Interesse Schießleiter zu haben als die Leute die sich dann hinterher mit solchen Ämtern herumschlagen müssen.)

Der Kurs wird angeblich im geamten DSB anerkannt, aber bei den anderen Verbänden garantiert nicht. Die haben doch ganz andere Sportordnungen...

Geschrieben

Klaus meint dies hier:

Ausbildung zum Schießleiter

1-tägige Ausbildung zum Schießleiter / zur allgemeinen Schießstandaufsicht verantwortlichen Person nach §27 WaffG bzw. §§ 10 und 11 AWaffV. Dieser Lehrgang eignet sich besondern für Bewachungs- und Securityunternehmen, die deren Personal auf Schieständen trainieren möchten

Der Lehrgang schließt mit einem Besuch eines Schießstands und praktischen Übungen ab. Im Preis sind sowohl die Unterlagen, als auch die Standgebühr und der Verbrauch der Munition enthalten.

Jeder Teilnehmer erhält neben des Schießleiterausweises auch den dazugehörigen Stempel mit fortlaufender registrierter Nummer.

Hat nichts mit den Verbänden zu tun, man lernt keine Schießsportordnung!

Klaus geht es darum, ob er mit dieser Ausbildung, in verschiedenen Schießständen als Schießleiter tätig sein kann.

meine Meinung dazu:

Rechtlich dürftest Du als Schießleiter tätig sein, nur die Vereine/Verbände werden diese Ausbildung wahrscheinlich nicht anerkennen und somit darfst Du in deinem Verein, nicht als Schießleiter tätig sein.

Geschrieben
Hat nichts mit den Verbänden zu tun,

Es is so schön, dass alle, immer erst alles lesen, bevor Sie posten. :traurig_16:

nein, das Angebot ist von keinem Verband, sondern von einer Sicherheitsschule!

Geschrieben

Geht es um Schießleiter oder Standaufsicht?

Diese beiden Begriffe werden gerne mal durcheinander geworfen.

Der Schießleiter ist für die Einhaltung der Sportordnung, Training, Wettkämpfe, Waffenkontrolle etc. verantwortlich. Dazu muss er vom jeweiligen Verband anerkannt sein. Da kocht (fast) jeder Verband sein eigenes Süppchen. Mit der Anerkennung der Zulassung in anderen Verbänden ist es leider nicht weit her. Ist aber auch verständlich, bei den unterschiedlichen Sportordnungen, die er im Zweifel alle kennen und auslegen muss.

Die Standaufsicht ist für die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften, der DSB Schießstandordnung, Sicherheit, Hausordnung usw. zuständig. Dazu bedarf es keinen Besuch eines speziellen Lehrgangs, der Behörde genügt die Meldung der betreffenden Person als Standaufsicht durch den Standbetreiber und der Nachweis der Sachkunde, z.B. die bestandene Sachkundeprüfung oder der Besitz einer WBK. Bei vereinseigenen Ständen ist es noch einfacher geregelt, da genügt die Meldung an den Verband und die Bestätigung über die Meldung.

Sicher schadet eine umfassende Ausbildung nicht, dafür aber 185,00 Euro zu verlangen, ist m.M. etwas (zu)viel. Kommt natürlich auch darauf an, was an Wissen vermittelt wird.

Grüße

P88

Geschrieben

Guten Abend,

für die DSB`ler:

Standaufsichten werden hier bei uns in Hamburg nach den dafür geltenden Richtlinien des DSB ausgebildet.(Homepage des DSB, Infothek-Recht-Waffenrecht-Richtlinien) und bekommen dann eine entprechende Bescheinigung und einen entsprechenden Ausweis, dem auch die Bestellung durch den jeweiligen Verein zu entnehmen ist.

In jedem Fall lohnt es sich, einmal die Richtlinien anzusehen. Auch erfahrene Standaufsichten können dann ermessen, was an Basiswissen heute gefordert wird.

Gruß

Spopi

Geschrieben

Jawohl, ein ordentlicher BDMP Schiessleiter hat Ausweis, Stempel und Aufnäher! Und inzwischen auch noch einen Ausweis zum Standaufsicht abhalten. Der Kurs ist allerdings etwas länger als dort beschrieben. Allerdings ist Schiessleiter, soweit ich weiss, ja kein geschützer Begriff und damit darf sich dann jeder Schiessleiter nennen und sei es für Erbsenpistolen.

Einen Stempel habe ich nicht. Das zitierte ist bestimmt vom BDMP, oder? Ich glaube die haben Stempel.
Geschrieben
Guten Abend,

für die DSB`ler:

Standaufsichten werden hier bei uns in Hamburg nach den dafür geltenden Richtlinien des DSB ausgebildet.(Homepage des DSB, Infothek-Recht-Waffenrecht-Richtlinien) und bekommen dann eine entprechende Bescheinigung und einen entsprechenden Ausweis, dem auch die Bestellung durch den jeweiligen Verein zu entnehmen ist.

In jedem Fall lohnt es sich, einmal die Richtlinien anzusehen. Auch erfahrene Standaufsichten können dann ermessen, was an Basiswissen heute gefordert wird.

Gruß

Spopi

ich bleibe dabei: ein Lehrgang für Standaufsichten ist gesetzlich nicht gefordert und daher vollkommen überflüssig!

Wenn ein Verband dieses vorschreibt, muss er sich die Frage gefallen lassen, ob er noch im Interesse seiner Mitglieder agiert; vor allem dann, wenn dieser Lehrgang auch noch teuer bezahlt werden muss!

Leider ist der DSB dem Gesetzgeber immer ein Stück voraus. Das Schlimme daran ist, das irgendwelche Ministerialen diese unsinnigen Vorgaben dann ganz schnell als Vorschrift umsetzen. Fei nach dem Motto: "wieso Protest? Das schreibt doch Eurer Verband sowieso schon vor!"

Harlekin

PS: Basiswissen? Wer schreibt dieses Basiswissen vor? Der Gesetzgeber?

Geschrieben
PS: Basiswissen? Wer schreibt dieses Basiswissen vor? Der Gesetzgeber?

Indirekt schon, oder?

Gemäß § 10 Abs.4 AWaffV.

Und in § 10 Abs.6 AWaffV wird darauf hingewiesen:

Zitat:

"Die Qualifizierung zur Aufsichtsperson oder zur Eignung zur Kinder und Jugendarbeit kann durch die Jagdverbände oder die annerkannten Schießsportverbände erfolgen; bei Schießsportverbänden sind die Qulalifizierungsrichtlinien Bestandteil des Anerkennungsverfahrens nach § 15 des Waffengesetzes."

Zitat ende.

Da es nun diese Richtlinien des DSB gibt, warum soll man sie nicht in der Ausbildung umsetzen?

Gruß

Spopi

Geschrieben

mal ne andere Frage:

was qualifiziert einen sachkundigen WBK-Besitzer nicht zur Aufsicht?

Der von Dir zitierte Passus bezieht sich auf die Jugendarbeit und hat nichts mit der Standaufsicht nach der AWaffV zu tun. Das besondere Qualifikationen für die Jugendarbeit erforderlich sind, spricht ja niemand ab.

Aber einen besonderen Lehrgang für die bloße Aufsicht beim Schützen zu verlangen spricht von einem großem Misstrauen gegenüber den eigenen Verbandsmitgliedern oder ist bloße Geldschneiderei. Für mich ist das genau so ein Blödsinn, wie seinerzeit die roten Fähnchen.

Harlekin

Geschrieben
mal ne andere Frage:

was qualifiziert einen sachkundigen WBK-Besitzer nicht zur Aufsicht?

nach meiner Meinung sind sachkundige WBK Inhaber dann qualifiziert, wenn Sie sich mit den einschlägigen Vorschriften des WaffG und der AwaffV auskennen.

es spielt dann für mich auch keine Rolle, wann die Sachkundeprüfung abgelegt wurde. Sachkundig i.S. des WaffG ist und bleibt sachkundig.

Es ist doch aber nur zu begrüßen, wenn sich auch "altgediente" Standaufsichten über die Neuerungen des WaffG. und der AWaffV informieren.

Meinetwegen im Selbststudium.

Der von Dir zitierte Passus bezieht sich auf die Jugendarbeit und hat nichts mit der Standaufsicht nach der AWaffV zu tun.

Das sehe ich anders, ich lasse mich aber gern belehren. §10 AWaffV regelt die Verfahrensweise zur Bestellung und in Abs. 6 eben auch zur Qualifizierung

von Aufsichtspersonen und die Obhut über das schießen durch Kinder und Jugendliche. In § 11 AWaffV sind dann die Pflichten der Aufsicht definiert. Aber ich lasse mich, wie gesagt, gerne eines besseren belehren.

Aber einen besonderen Lehrgang für die bloße Aufsicht beim Schützen zu verlangen spricht von einem großem Misstrauen gegenüber den eigenen Verbandsmitgliedern oder ist bloße Geldschneiderei.

es ist meinem Empfinden nach kein Mißtrauen, wenn man den Schützenkollegen das benötigte Wissen vermittelt, die Leute kommen freiwillig.

Ich halte ebenfalls nichts davon, mit "Verbandsautorität" etwas durchzusetzen. Wir haben alle das gleiche Hobby, also kann jeder von dem anderen etwas lernen, wenn er möchte.

Bei den "roten Signalfahnen" stimme ich zu, die waren mir immer ein Dorn im Auge. Das Gefummel an den Waffen auf den Ablagen ist m.E. ein Unsicherheitsfaktor.

Gruß

Spopi

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