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Anzeigepflicht bei An- Verkauf von Austauschlauf


Frank222

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Für eine Jagdwaffe im Kaliber xyz wird ein Austauschlauf bei einem Händler, speziell für diese Waffe, mit identischem Kaliber als spezieller Matchlauf bestellt. Der Lauf wird mit bereits auf den Verschlußabstand abgestimmtem Patronenlager geliefert und bedarf keiner weiteren Nacharbeit zur Anpassung an die Waffe.

Der Matchlauf soll montiert, und der Jagdlauf da nur wenige Schuß alt, veräußert werden.

Muß der Kauf des neuen Laufes und der Verkauf das alten der Behörde angezeigt werden?

Welche Erwerbsberechitigung benötigt der Käufer des Jagdlaufes?

Frank

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Wenn der Käufer den Lauf für eine Waffe mit gleichem oder größerem Kaliber erwirbt muss der An-/Verkauf nicht angezeigt werden.

Auf jeden Fall die WBK mit der eingetragenen Waffe zeigen lassen, nicht nur den Jagdschein!

Meine SB hat empfohlen den Wechsellauf eintragen zu lassen. Ging ohne Mehrkosten, da die Waffe ohnehin eingetragen wurde.

Würde das mit dem Käufer besprechen. Wenn er eine Eintragung will, meldest Du den Verkauf.

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