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IGNORED

Comblain & Waffenrecht in Österreich


PeterS

Empfohlene Beiträge

Hallo werte Gemeinde,

ein Kollege von mir (auch aus Deutschland) möchte sein Comblain Gewehr (SP-Einzellader mit Kipp-Fallblockerschluss) nach Österreich verkaufen.

Was für Papiere/Berechtigungen (wenn überhaupt) werden von dem Österreichischen Erwerber benötigt, bzw. müssen vorgelegt werden?

Waffengesetz auf der iwoe Homepage habe ich zwar gefunden, bin aber ehrlich gesagt zu faul, alles noch heute Abend durchzuackern.. daher wäre ich für einen Tip/link dankbar...

Grüße & Danke

Peter

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Hallo werte Gemeinde,

ein Kollege von mir (auch aus Deutschland) möchte sein Comblain Gewehr (SP-Einzellader mit Kipp-Fallblockerschluss) nach Österreich verkaufen.

Was für Papiere/Berechtigungen (wenn überhaupt) werden von dem Österreichischen Erwerber benötigt, bzw. müssen vorgelegt werden?

Waffengesetz auf der iwoe Homepage habe ich zwar gefunden, bin aber ehrlich gesagt zu faul, alles noch heute Abend durchzuackern.. daher wäre ich für einen Tip/link dankbar...

Grüße & Danke

Peter

Moin,

eine Einfuhrgenehmigung bei der örtlich zuständigen Waffenbehörde beantragen (problemlos)vom Erwerber..Mit dieser beim SB in Deutschland eine Ausfuhrgenehmigung beantragen.(Veräusserer) Beides zusammen kostet zw.60 - 70€.

MfG Piet/Peader

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Danke Piet,

also doch, wie ich vermutet haben, eine Bewilligung seitens des Österreichischen Käufers nötig. "Unsere" Waffenbhörde will z. B. bei einer Ausfuhr nach Holland (wo die dinger "frei" sind) keine holländische Bewilligung sehen...

Grüße & Danke

Peter

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(3) Für das Verbringen von Schußwaffen oder Munition aus einem

Mitgliedstaat der Europäischen Union in das Bundesgebiet stellt

die nach dem beabsichtigten Verbringungsort zuständige Behörde

auf Antrag eine allenfalls notwendige Einwilligungserklärung nach dem

Muster der Anlage 9 aus, wenn der Inhaber zum Besitz dieser Waffen

oder Munition im Bundesgebiet berechtigt ist.

Ist also eine reine Formsache.

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  • 2 Wochen später...

eine vorherige einwilligungserklärung von der österreichischen behörde muss der käufer auf alle fälle zuvor beantragen.

wenn es sich um eine kat. c waffe handelt, muss sie anschließend bei einem öst. waffenhändler gemeldet werden.

lg mexx

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