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IGNORED

Frage zur WBK gelb/grün


Franke

Empfohlene Beiträge

Hallo !

Wurde im SKL, im Verein, beim Lehrgang für Standaufsichten, bei der Weihnachtsfeier und mit befreundeten Schützen diskutiert, brachte aber kein Ergebnis. Deshalb hier mein Hilferuf, damit ICH dann mit Eurem Fachwissen am Stammtisch den Klugscheißer geben kann:

Frage:

Wenn ein Schütze in einem Verein, der einem anerkannten Dachverband (DSB) angehört, seit mindestens 12 Monaten regelmäßig (mindestens 18x über die 12 Monate verteilt usw, usw) mit einer erlaubnispflichtigen KURZWAFFE schießt (in diesem Fall Revolver 38 Spec und 45 ACP), kann er dann ZEITGLEICH die WBK GELB UND WBK GRÜN beantragen? Kann er die Trainingszeiten doppelt verkaufen?

geplant:

WBK grün: 2 KW (9mm und 357Mag)

WBK gelb: Vorderladerrevolver Kal. 44

gilt hier bei "Erstausstattung" die 2/6-Regelung für beide WBK - also, dürfen jeweils 2 Waffen in 6 Monaten auf JEDE WBK angeschafft werden? Ansonsten ist die Teilnahme (GK-Kombi und VL-Revolver) ja gar nicht zeitnah möglich ! Wird Training mit Gebrauchspistole für Erwerb mehrschüssiger VL-Revolver anerkannt?

und: kann man die WBK gelb auch beantragen zum Erwerb einer Langwaffe, obwohl man in dem Jahr NUR Kurzwaffe geschossen hat (weil der Verein z.B. keine Vereinslangwaffen besitzt)? Es wird doch immer nur von "erlaubnispflichtigen Schußwaffen" gesprochen.

letzte Frage (wurde sogar auf Gauebene unbeantwortet gelassen):

Mit was soll ein VL-Schütze, der im Besitz des "Pulverscheines nach 27" ist sein Jahr "runterschießen" um eine WBK für mehrschüssige VL-Waffen beantragen zu können. Interessenlage NUR bei Schwarzpulver. Damit schießt er ja schon ewig. Nur daran hat er sportliches Interesse. Einläufige VL-Waffen sind aber keine "erlaubnispflichtigen Schußwaffen" !! Anfrage an BSSB blieb unbeantwortet. Auf telf. Anfrage war man "sich da nicht sicher".

Soll er also - obwohl er so ein Teil nie mehr anfaßt - 12 Monate KK - Murmeln in die Landschaft jagen? Ich fände so etwas irrsinnig und weit am "Bedürfnis begründen" vorbei !! Das ist m.M. nach so, als würde man von einem zukünftigen Jäger verlangen, dass er erst mal 12 Monate Armbrust schießt. Gibt es hier eine Sonderregelung für VL-Schützen?

.....viele Fragen - trotzdem sicher für andere auch interessant

Danke schon jetzt für jeden Beitrag!

Franke

P.S bitte Hinweis auf SPI, fehlende Aufmerksamkeit im SK-Lehrgang oder Suchfunktion sparen !

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Hier müssen erstmal 2 Dinge getrennt werden - die Mindestvoraussetzungen nach § 14 WaffG einerseits und die Voraussetzungen in den Befürwortungsrichtlinien des Verbandes andererseits. Nach dem Gesetz sind nicht für beide WBKs extra Schießtermine erforderlich. Die 18 bzw. 12 Termine im Jahr mit erlaubnispflichtigen (mancherorts ist selbst das noch umstritten!) Waffen nach einer genehmigten Sportordnung würden also für Grün und Gelb ausreichen, gleichgültig mit welcher Waffenart.

ABER:

Die Verbände erlassen nach § 15 Abs.1 Nr.7a WaffG Befürwortungsrichtlinien, die z.T. weitere Einschränkungen beinhalten. Und der von Dir genannte BSSB hat folgenden Satz bereits im Formblatt "Nachweis der Sportschützeneigenschaften":

Der Nachweis muss mit einer erlaubnispflichtigen Waffe der Art erbracht

werden, die erworben werden will. (Art = Kurzwaffe oder Langwaffe) Für die grüne

WBK werden nur die Waffen angerechnet, für die diese WBK Voraussetzung ist.

Guckst Du hier:

http://www.bssb.de/modules.php?op=modload&...amp;cat_cour=33

Zum Thema 2/6 lasse ich mich nicht aus, denn da findet man in diesem unserem Lande ortsabhängig recht verschiedene Auffassungen.

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Wenn ein Schütze in einem Verein, der einem anerkannten Dachverband (DSB) angehört, seit mindestens 12 Monaten regelmäßig (mindestens 18x über die 12 Monate verteilt usw, usw) mit einer erlaubnispflichtigen KURZWAFFE schießt (in diesem Fall Revolver 38 Spec und 45 ACP), kann er dann ZEITGLEICH die WBK GELB UND WBK GRÜN beantragen? Kann er die Trainingszeiten doppelt verkaufen?

Mal andersherum, nach meinen 12 Monaten regelmäßigigen Trainings, habe ich beim Verband eine "Bedürfnissbescheinigung"

für eine Selbstladepistole 9x19 und ein Repetiergewehr .308 beantragt und bekommen. Das der SB mir dafür eine Gelbe und

eine Grüne ausstellt, was geht das den Verband an ?

und: kann man die WBK gelb auch beantragen zum Erwerb einer Langwaffe, obwohl man in dem Jahr NUR Kurzwaffe geschossen hat (weil der Verein z.B. keine Vereinslangwaffen besitzt)? Es wird doch immer nur von "erlaubnispflichtigen Schußwaffen" gesprochen.

Genau deshalb heisst es ja "Schußwaffen" - weil es egal ist ...

Wenn ICH solche Fragen habe, rufe ich meinen SB an, weil der sagt was geht und nicht der Verband/Verein.

Was mir schon von Leuten die Befürwortungen ausstellen, für ein Scheiss erzählt wurde ...

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Formell gesehen richtig. Auf jeden Fall werden zwei Bedürfnisbescheinigungen benötigt.

Hä ?????? :confused:

...was denn jetzt ? Tut mir leid, aber hilft mir nicht weiter sondern verwirrt mich nur noch mehr.

Ich hab langsam den Eindruck, dass ALLE Sachbearbeiter in den Ämtern lockerer an die Sache herangehn als die D****n in den Verbänden, die Ihrer Waffen ja schon haben und einen Ritterschlag aus ihrer Schei...Unterschrift für den Bedürfnisschein machen. Gerade der BSSB bringt alle Nase lang neue Formblätter heraus. Z.B. wollen die jetzt nicht mehr nur die Bescheinigung des Schützenmeisters auf dem Formblatt sondern auch die der jeweiligen "Schießleiter" des Trainings- oder Wettkampftages mit Ergebnissen und Angabe der Waffenart und des jeweiligen Kalibers.

Früher hat man die Termine aus seinen Schießbuch herausgeschrieben. Das wurde im Verein mit der ausliegenden Schießbüchern abgestimmt und vom Schützenmeister unterschrieben - und gut wars. Wo soll man jetzt die Unterschriften nachträglich zusammenbringen. Auch zählen (so lese ich es aus dem Formblatt) z.B. Schießtermine mit Langwaffe nicht mehr für WBK grün wenn ich Kurzwaffen beantragen will. Das heist im Umkehrschluß: wenn ich jetzt Monate (wie in der Vergangenheit lt. Waffengesetz gefordert) mit einer "erlaubnispflichtigen Waffe" geschossen habe und die halt z.B. ein Schwedenmauser oder ein Kleinkalibergewehr war kann ich die WBK grün für Kurzwaffen vergessen !!!

Das ist S******e und Schikane pur - spinnen die den total im DSB - wollen die den keine Mitglieder mehr ???

:peinlich:

Franke

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Auch zählen (so lese ich es aus dem Formblatt) z.B. Schießtermine mit Langwaffe nicht mehr für WBK grün wenn ich Kurzwaffen beantragen will. Das heist im Umkehrschluß: wenn ich jetzt Monate (wie in der Vergangenheit lt. Waffengesetz gefordert) mit einer "erlaubnispflichtigen Waffe" geschossen habe und die halt z.B. ein Schwedenmauser oder ein Kleinkalibergewehr war kann ich die WBK grün für Kurzwaffen vergessen !!!

Warum wechselst Du nicht den Verband ? Viele Verbände erkennen die Zeit im anderen Verband an ...

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.........noch einige Vorschläge für die D****n in den Verbänden die bitte, bitte ins Regelwerk aufgenommen werden sollten um noch mehr Schwierigkeiten zu machen und die Mitglieder zu schikanieren:

Bedürfnisbescheinigung kann nur noch ausgestellt werden, wenn neben den bisherigen Anforderungen folgende zeitgleich erfüllt werden:

Die Farbe und Form des Griffstückes der beantragten Waffe muß mit der im Training verwendeten übereinstimmen.

Eine Bescheinigung des jeweiligen Eichamtes über die genaue Lauflänge der beantragten Waffe ist vorzulegen. Die Herstellerangaben oder Angaben des Beschußamtes genügen nicht.

Ebenso darf der Munitionserwerb nur für das im Training verwendete Hülsenfabrikat nebst Geschoßform gestattet werden.

Alle Scheiben der 12 Monate sind aufzubewahren, vom Dorfgeistlichen abzeichnen zu lassen und auf Verlangen persönlich in der Geschäftsstelle des DSB vorzulegen.

In den Schießnachweisen ist die genaue Uhrzeit (Anfang und Ende des Trainings) festzuhalten. Diese Zeiten sind von 2 unabhängigen Zeugen zu bestättigen.

Hält der Antragsteller nicht einen Durchschnitt von 9,5 auf der DSB-Scheibe beginnt die 12-Monatsfrist wieder von vorn.

Neben den geforderten Trainingszeiten mit den VERSCHIEDENEN erlaubnispflichtigen Waffen wird ein Mindesttrainingsnachweis von 2 Terminen pro Woche mit der Luftpistole gefordert. Damit die Gefahr der "Gefälligkeitsbescheinigung" auszuschließen ist, muß dieses Training in einem Verein erfolgen der mindestens 50 Km vom Wohnort des Antragstellers entfernt ist.

Dem Antragsformular ist eine Kopie des letzten Sehtestes für Sportschützen sowie der Nachweis über einen Erste-Hilfe-Kurs (dieser darf jedoch nicht älter als 3 Monate sein) beizulegen.

Verläßt der Antragsteller für mehr als 2 Wochen (z.B. Urlaubsreis in das Ausland) den Geltungsbereich des DSB, beginnt die Anwartschaftszeit von 12 Monaten wieder von vorn, da hier eine ernsthafte Sportschützentätigkeit nicht mehr glaubhaft gemacht werden kann.

:peinlich: ............aber inzwischen traue ich denen ALLES zu !!!!!!!!!!1

Franke

Warum wechselst Du nicht den Verband ? Viele Verbände erkennen die Zeit im anderen Verband an ...

....weil "leider" dafür mein Verein sowie die Möglichkeiten des Trainings suuuuuuper sind !!!

Es geht hier eigentlich nicht um "meine" Probleme sondern um Grundsatzfragen. Fragen können hier anscheinend nicht beantwortet werden. Auslegungsspielraum ist offenbar zu groß. Schade, dass dieser Spielraum von den Verbänden nicht auf mal nach unten genutzt wird.

trotzdem danke für die Antworten!

:s75:

O tempora, o mores...

....wem sagst Du das .............vor allem die Zeit, die Zeit !!!! :)

......tschuldigung, dass ich immer wieder das Forum als solches nutze und Fragen frage - gell

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