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IGNORED

Voreintrag für Waffenteile?


Tesching

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

eben: durch einen Kaufvertrag (z.B. selbst aufgesetzt) bzw. Rechnung lässt sich die Herkunft

zweifelsfrei belegen. Sollte somit selbst bei Kontrolle keine Probleme bzw. offenen Fragen ergeben.

Außerdem macht es einen guten Eindruck, wenn man sofort alle Dokumente aushändigen kann, so kommt man nicht ins "stottern" ... :-)

Svenni

Geschrieben

Teilweise richtig, wenn Wechselsysteme parallel zur Grundwaffe gefertigt wurden bekamen sie Werksseitig bereits die Nummer der Grundwaffe. Bei einer Nachbestellung eines Wechselsystemes war die Nummer der Grundwaffe möglich. (Nummer wurde von SIG erfragt)

Alles was bei SIG unter der Rubrik "Austausch" lief, bekam gar keine Nummer wie diverse Läufe und Griffstücke. Bei Griffstücken mit Nummer stellt sich die Sache als "Kanibalisierte" (Zitat: Waffen Zimmermann) ehemalig, vollständige Waffe dar.

Gruß

Frank

Bei Sig-Sauer erhielt mein nachträglich bestelltes WS von selbst die Nummer der Grundwaffe.

Grüsse

Geschrieben

Doch schon, siehe Anlage 2 WaffG

(erlaubnsifreier Erwerb UND BESITZ).

Eigentlich logisch.

Eben nicht, ich mag lieber komplette Waffen, und hier steinigen lassen, weil ich wertvolles Kulturgut wie einen 98er unnötigerweise zerlege, will ich mich auch nicht.

Karl

Geschrieben

...Daß WS nrgl. mit Grundwaffe ist stellt eher die Ausnahme als die Regel dar (auch bei SIG, da wurden nrgl. Systeme- bzw Griffstücke nur auf Kundenwunsch gefertigt, normalerweise kommt ein WS von der Stange

und hat "irgendeine" Ser.-Nr.)

Svenni

Selbst mein Wechsellauf der Desert Eagle hat die gleiche Seriennummer wie die Grundwaffe...

IMI

Geschrieben

hmmm ... dann bin ich wohl der einzige, der keine nrgl. WS hat (habe 2 Stk):-(

Dann könnte man die sache in etwa so zusammenfassen:

Nrgl. WS sind/waren möglich bei SIG, SIG-Sauer, IMI und ggf div. anderen bei Neu- oder Nachbestellung. Bei Katalogbestellung, Gebrauchtkauf etc. ergibt sich eine undefinierte Waffen-Nr.

Hat auch keinen Einfluss auf die Anlage 2 Waffg. Wer es eintargen lassen will kann es tun, wer nicht der soll es lassen.

(wer sich im übrigen mal Blaser-Kipplaufwaffen näher ansieht wird feststellen, daß in 80% der Fälle Lauf und Basküle NICHT nrgl. sind)

Svenni

Geschrieben
(wer sich im übrigen mal Blaser-Kipplaufwaffen näher ansieht wird feststellen, daß in 80% der Fälle Lauf und Basküle NICHT nrgl. sind)

Bei Ordenanzgewehren ist es doch das gleiche. Die sind munter zusammengesteckt wie es gerade passt.

Wer dann ein nummerngleiches Gewehr haben will muss gleich das 3 fache bezahlen.

Niemand sagt dass alle Waffenteile die gleiche Nummer haben müssen

  • 2 Jahre später...
Geschrieben

Sorry dafür dass ich hier den alten Fred mal wieder hochhole, aber ich wollte noch einmal nachfragen ob sich etwas an der Erlaubnispflicht für leere Systemhülsen geändert hat. Ein Büchsenmacher sagte mir, dass diese als wesentliche Waffenteile nun EWB-Pflichtig seien und letztes Jahr hätten angemeldet werden müssen. Leider habe ich versäumt ihn nach der Rechtsgrundlage zu fragen, werde ich aber nachholen.

Wisst Ihr was darüber ?

Gruß

Markus

Archiviert

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