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IGNORED

3. KW auf Jagdschein


Zeuss

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Geschrieben

Wo das Thema grad in einem anderen Thread hochkocht: Ich hab eine Walther PP in 7,65 Browning ("Erb"stück vom Opa) und eine Glock 32 und damit mein Jagdscheinkontingent ausgeschöpft. Für's Üben, Stand und Jagd soll jetzt noch eine 9 mm (kein Wechselsystem für die Glock!) eines anderen Herstellers angeschafft werden. Ich habe zwar auch mit GK-KW-Sportschießen angefangen, es besteht allerdings noch kein Bedürfnis. Und bei einem evtl. Ende der Vereinsmitgliedschaft oder unregelmäßiger Übungstätigkeit auf dem Stand möchte ich auch nicht direkt in Erklärungsnot kommen. Die Glock 32 ist fest im Bestand, und die PP ist aus sentimentalen Gründen unangreifbar, auch wenn sie eigentlich nie genutzt wird, schon allein des Kalibers wegen. Unbrauchbarmachen ist aber auch keine Option, da würde mir das Herz bluten. Kann mir jemand Schützenhilfe beim Argumentieren gegenüber dem SB geben? :gaga:

Geschrieben

Doch.

Beduerfnis ueber bessere Uebungsmoeglichkeit begruenden.

Der SB muss mitspielen, ansonsten wirds schwierig, ohne zusaetzliches Sportschuetzenbeduerfnis die 9mm zu kriegen.

Einfacher, bzw ziemlich problemlos muesste in Deinem Fall der Erwerb einer .22er fuer Fangjagd sein, denn dazu sind die anderen zu stark. Die 9mm kriegen wir darfueber aber nicht begruendet.

Also entweder kannst Dus dem SB erklaeren, je nachdem, wie ers haben will, oder Du machst ne Leihe fuer nen Monat oder wartest, bis die Sportschuetzenzeit durch ist.

An dem Fall sieht man mal wieder, wie dumm diese Regel ist.

Geschrieben

Doch.

1.)Beduerfnis ueber bessere Uebungsmoeglichkeit begruenden.

2.) Einfacher, bzw ziemlich problemlos muesste in Deinem Fall der Erwerb einer .22er fuer Fangjagd sein, denn dazu sind die anderen zu stark. Die 9mm kriegen wir darfueber aber nicht begruendet.

3.) An dem Fall sieht man mal wieder, wie dumm diese Regel ist.

1.) Ob das reicht, um ein jagdliches Bedürfnis anzuerkennen? Ich bin da skeptisch. Mein SB ist zwar grundsätzlich nicht bösartig, ich schätze ihn aber auch nicht als das Zentrum gutmütiger Waffengesetzauslegungen ein. Ich möchte halt nur ungern das Thema mit den falschen Stichworten eröffnen, um nicht gleich die Scheuklappen fallen und alles sofort verbrannt sein zu lassen.

2.) Das sehe ich ganz genauso, für eine .22 hab ich allerdings recht wenig Verwendung. Ich hab auch schon überlegt, meine .357 zu überlassen und aus der WBK streichen zu lassen, eine 9mm zu kaufen und nach eine Jahr oder so erneut einen Antrag auf Erwerb einer "stärkeren" Fangschußwaffe für Sauennachsuche zu stellen. Eigentlich wäre das von vorneherein der klügere Weg gewesen, aber manchmal fallen einem Waffen ja preiswert in den Schoß und man muß zuschlagen. Alternative: PP an einen Freund überlassen, 9 mm kaufen, nach einiger Zeit die PP als Fallenjagdwaffe mit etwas Sicherheitsreserve (z.B. Dachs) erneut beantragen. Ist das völlig unrealistisch?

3.) Richtig. Mit mehr als zwei Kurzwaffen kann ich nicht Amok laufen, weil ich nur zwei Hände habe. Tja... Auf jeden Fall will ich ja nicht in den Graubereich der Legalität kommen. Ich denke, ich habe durchaus ein sinnvolles Bedürfnis für alle drei KW, nur ist halt die Frage, ob die Sinnhaftigkeit auch im Sinne des WaffG und vor allem im Ermessensspielraum des SB ist. :huh:

Geschrieben

1. Muss man individuell mit dem SB abklaeren.

Teilnahme an den DJV-Schiesswettbewerben mit KW koennte sicher einen Pluspunkt bringen.

2. Oyweh, ganz schoen kompliziert, auch hier muss man sehen, ob der SB das mitmachen wuerde. Ist als Ferndiagnose schwer. manche muesen sich selbst die Fangjagdpistole erklagen, andernorts gehts locker mit KW 3 und 4, wenn der Antragsteller ne passende Begruendung bringt.

3. Das ist eben die Krux mit diesem elenden Beduerfnisschikanekram. :-(

Ich drueck die Daumen, dass es klappt.

Geschrieben

... denn dazu sind die anderen zu stark.

ich habe bei meinem Antrag auf eine .500 S&W auf die Frage nach der Verwendung "Fallenjagd" angegeben :rotfl2: - hat keine weiteren Nachfragen gegeben.

Unabhängig davon besteht ggfs. die Möglichkeit die 3. Kurzwaffe über einen Jagdaufsseher-Lehrgang zu begründen. Ausserdem würde ich sowas mal mit einem Anwalt mit Vertiefung im Waffenrecht diskutieren. Möglichkeiten gibts da genug - auch ohne auf die "Mithilfe" des SB angewisen zu sein. Man muß es nur wirklich wollen :)

Geschrieben

Der ganze Aufwand bringt doch nichts außer Kosten und Ärger. Letzlich geht es doch nur um das Überbrücken einiger Monate. Der Instanzenweg dauert dagegen locker 5 Jahre.

Was spricht eigentlich gegen ein Wechselsystem, zumindest als Übergangslösung? Das System verkauft sich hinterher doch wieder sehr gut. Alternativ kann man einfach die höheren Munitionskosten der 357 vorübergehend in Kauf nehmen. Bei 1000 Schuß in einem Jahr reden wir da von ca. 400 Euro. Damit bezahlst Du keinen Anwalt.

Die PP würde ich auf keinen Fall hergeben. Wegen ihrer kompakten Form und ihrer Sicherheit ist das die ideale Waffe zum verdeckten Führen. Die Glock 32 ist als Fangschußwaffe extrem gut geeignet, die würde ich auch behalten wollen.

Geschrieben

Der Instanzenweg dauert dagegen locker 5 Jahre.

Was spricht eigentlich gegen ein Wechselsystem, zumindest als Übergangslösung? Das System verkauft sich hinterher doch wieder sehr gut. Alternativ kann man einfach die höheren Munitionskosten der 357 vorübergehend in Kauf nehmen. Bei 1000 Schuß in einem Jahr reden wir da von ca. 400 Euro. Damit bezahlst Du keinen Anwalt.

Die PP würde ich auf keinen Fall hergeben. Wegen ihrer kompakten Form und ihrer Sicherheit ist das die ideale Waffe zum verdeckten Führen. Die Glock 32 ist als Fangschußwaffe extrem gut geeignet, die würde ich auch behalten wollen.

Ich will auch nicht klagen, den Aufwand ist es wahrlich nicht wert. Sowohl Wechselsystem als auch "Abwarten, bis die paar Monate vorbei sind" geht am Kern meines Problems vorbei: Falls ich beruflich gesehen die Zeit zum regelmäßigen Sportschießen auf dem Stand nicht mehr finde, muß ich entweder als Alibi Mitglied des Vereines bleiben oder aber die Waffe wieder verkaufen, weil das Bedürfnis wegfällt, richtig? Deswegen wäre mir die Jagd als Bedürfnis der deutliche wohlere, weil besitzstandswahrendere Weg.

Die PP wird auch nicht hergegeben, das ist ein Familienerbstück. Die Glock war die Endstrecke langer Überlegungen zur optimalen Fangschußwaffe, und ich bin bisher hochzufrieden damit. Deswegen würde ich sie auch nicht weggeben.

Geschrieben

Warum eigentlich? :confused:

Ganz einfach: Weil ich dienstlich eine andere Waffe als eine Glock führe und mit dieser gerne die Möglichkeit hätte, auch privat schießen zu gehen. Der Umfang des dienstlichen Schießens ist nämlich mehr als unbefriedigend; leider ist das vor dem Waffengesetz kein Grund, einem Staatsbediensteten das Training in seiner Freizeit und auf eigene Kosten zu ermöglichen. Deswegen hilft mir ein Wechselsystem für die Glock nur bedingt, schon allein was die Handhabung des Abzugs und der Sicherung angeht. Außerdem fürchte ich Erklärungsnöte, wenn ich mir dann irgendwann mal eine 9mm kaufen würde und schon ein Wechselsystem habe. Und verkaufen tue ich eigentlich prinzipiell nichts...

Geschrieben

OK, das sind neue Informationen. Dann verkaufe die Glock und hole dir die Waffe, die Du auch dienstlich führst. Falls möglich eben wieder in 357 oder in 40S&W mit Wechselsystem in 9Para.

Da Wechselsysteme nicht eingetragen werden müssen hat ein Sportschützenverband recht wenig Möglichkeiten deshalb bei der Befürwortung Ärger zu machen. Auf deinen WBK taucht das Teil ja nicht auf, woher soll er davon wissen? Dem SB auf dem Amt ist es echt wurscht wieviele Waffen Du hast, der hält sich einfach ans Gesetz.

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