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IGNORED

KK-Selbstlader erben


MarkusNEW

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Geschrieben

Hallo zusammen,

mein Onkel ist ( schon vor längerem) gestorben und meine Tante muss jetzt seine Waffe innerhalb 14 Tagen abgeben.

Jetzt hat sie mich angerufen und gefragt, obs ich nehmen will. Hab gesagt, klar kein Problem. Nur dann hats mir die WBK vorgelesen und da steht Selbstladebüchse drin.

Ich bin im BSSB, also da ist ja, zumindest im Moment, nix mit Selbstladern. Jetzt meine Frage. Kann ich das Gewehr trotzdem übernehmen, als Erbe oder in der Richtung??

MfG

Markus

Geschrieben

Ob das mit der Testamentsänderung so post mortem noch was wird wage ich zu bezweifeln.

Schaut also schlecht aus mit erben. Folglich auch kein erleichterter Erwerb.

Andere Möglichkeit wäre Bedürfniss beantragen, was, wie du schon festgestellt hast, im BSSB eher schwierig bis unmöglich zur Zeit ist.

Sicherer Weg, Waffe an einen Berechtigten, am ehesten ein BüMa geben, und sich von der Tante ins Testament aufnehmen lassen. Und dann, wir wollen es ihr nicht wünschen, hoffen das du vor übernächsten Jahr die Erbschaft antreten kannst, da ja die Sonderregelung demnächst ausläuft. :ninja:

Oder du suchst dir nen schönen BDS Verein? :gutidee:

Oder du lässt sie auf Einzellader umbauen :contra:

Hab ich was vergessen?

Geschrieben

:)

Eine Antwort hab ich schon, aber ihre Frage passt nicht dazu.

Übernehmen kann er meinen Bierdeckel aber keine Waffe.

Dummerweise sind wir hier in D nun mal an diese Bedürfnisssache gebunden.

Ausnahme?

Genau, die Erben.

Aber wenn du natürlich eine weitere legale Art des Waffenerwerbs für Sportschützen ohne Sammler oder Sachverständigen WBK gefunden hast sind wir hier alle ganz Ohr.

Und wenn wir schon beim Haarespalten sind. Wenn der Onkel schon länger tot ist, und die Tante wirklich seine Frau und damit erbbrechtigt war, wird sie die Waffe wohl auf Erben WBK bekommen haben. Und warum soll sie diese jetzt innerhalb von 14 Tagen abgeben?

Keine Ahnung. Mutmassung: Sie wurde wegen eines Gewaltverbrechens verurteilt und die Waffen eingezogen?

Hätte, könnte, möchte.

Um es kurz zu machen, entweder wie ich oben bereits ausführte oder eben garnix.

:bb1:

Geschrieben

Es gibt erst mal eine Moeglichkeit:

Die Tante erbt. Die Behoerde hat keine Wahl, nichts mit 14 Tage zum abgeben. Sie kriegt die Erben-WBK, ausser sie ist einschlaegig vorbestraft.

Wenn der SB es anders sieht: Anwalt nehmen, klagen. Behoerde zahlt. In dem Fall ist das so sicher, wie das Allahuakbar in der Moschee.

Den Rest wird man dann sehen, sie kann die Waffe ja z. B. monatsweise an den Neffen verleihen.

Geschrieben

Und genau diese Möglichkeit war mein erster Gedanke. Daher meine Eingangsfrage...

Heinrich

Ich denke, die liebe Dame hat die nach §20 vorgeschriebene Meldung (nach Eintritt des Erfalles) nicht gemacht, ob aus Unwissen oder extra, ist lang wie breit.

Darauf deutet doch schon der Hinweis des Posters (schon länger verstorben...) hin.

Ist dies aber der Fall, dann ist eben KEINE Erben-WBK mehr auszustellen, da die dazugehörige Frist verstrichen ist...und dann kann die Behörde schon fordern, die Waffe in kürzester Zeit zu veräussern.

Solange aber hier nur Spekulatius verbrochen wird, ist jede weitere Äusserung dazu, eben genau dieses.

Wenn also der Erstposter sich etwas mehr auslässt, kann man auch mehr dazu sagen, warum evtl. eine solche Veräusserungsfrist Mumpitz ist, oder nicht.

GF

Muni

Geschrieben

Sorry, hab vergessen zu erwähnen, dass meine Tante gesagt hat, sie will "das Ding nicht, weil wenn sie stirbt, geht der ganze Zirkus mit Erben-WBK wieder los". Sie will ihren Hinterbliebenen halt den Ärger ersparen ;-). Deshalb muss sie das Teil innerhalb 14 Tagen loswerden.

Länger heißt 2 Jahre, sie hat nicht gewusst, dass sie den Tod meines Onkels melden muss. Und ich hab nicht gewußt, dass mein Onkel überhaupt ne Waffe hatte, sonst hätte ich das schon früher geklärt.

Ich rede nochmal mit ihr, vll kann ich ihr die Büma-Geschichte schmackhaft machen ;-)

Vielen Dank für eure Antworten!!

MfG

Markus

Geschrieben

Also, als mein lieber Vater 2001 verstorben ist bin ich als Sohn, Jäger und Sportschütze selbstverständlich mit seinen WBK´s zum Amt getreten und habe die Waffen auf mich in eine Erben WBK (allerdings unter Vorlage des Stammbuches (zum Beweis der direkten Verwandschaft) und der Sterbeurkunde) eintragen lassen. Das war überhaupt kein Problem, denn eigentlich wäre ja meine Mutter die Erbin gewesen.

Also einfach machen und fertig, Du bist Verwandter und daher als bereits berechtigter den Herrschaften vom Amt eigentlich lieber als ein nicht sachkundiger, normaler Erbe.

Gruß,

Govt.

Geschrieben

Und er ist der Neffe, da ist ohne Testament sowieso nix mit Erbschaft.

Der einzige Weg daher:

Übergabe an Büchser, WBK oder, falls schon vorhanden, EWB (bedürfnis!) beantragen und Waffe später übernehmen; dürfte aber sehr viel später werden, wenn im momentanen Verband keine SLB geschossen werden.

Da die Büchser die Verwahrung i.d.R. auch nicht für lau machen (können), sollte man sich schon durchrechnen, ob die Plempe den Aufwand wert ist.

Geschrieben

Hallo,

ich hab mit meinem Waffenhändler gesprochen, er lagert das Ding solang ein ( hat auch Vorteile, wenn man alles beim gleichen Händler kauft ;-) ).

Ist übrigens ein ERMA EGM1 Mod. 70.

MfG

Markus

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