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IGNORED

Altbesitz Wechselsysteme (vor 1988)


consonamus

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo,

ich besitze ein Wechselsystem von Voere für den 98k, gekauft nach meiner Erinnerung etwa 1988 und das Erma-Wechselsystem II für die Pistole Luger 08. Das Voere-WS wurde wohl noch 1988 frei verkauft und soll angeblich ab 1989 als quasi "einzeln schussfähige Waffe" WBK-pflichtig geworden sein. Welche WaffG-Änderung dem zugrunde liegen soll, weiß ich allerdings nicht.

Das WS für die P08 habe ich kurz nach dessen Verkaufsbeginn (Mitte 90er?) gekauft. Damals hatte ich ausdrücklich den Händler gefragt, ob ich das für meine P08 (grüne WBK für Altbesitz 1976) frei erwerben könne. Er hat daraufhin bei der zust KPB nachgefragt und dort die Auskunft bekommen, der Verkauf sei ohne WBK-Eintrag, ohne Genehmigung usw. möglich, da man damit gar nicht ohne die entspr. Grundwaffe schießen könne (Hochsauerlandkreis HSK).

Rein technisch ist die Auss. zum Erma-WS richtig, beim Voere-System sieht das etwas anders aus, obwohl ohne die Abzugseinrichtung der Originalwaffe praktisch auch nicht damit geschossen werden kann.

Wie ist jetzt eigentlich die rechtliche Situation solcher Systeme? Das neue WG verschärft ja die Bestimmungen hinsichtl. der Einstecksysteme. Müssen die nachträglich eingetragen / angemeldet werden? Ich kann mich nicht erinnern, dass es da eine nachtr. Meldefrist od. -pflicht gab.

Es wurden ja nach 1976 eine Menge Teile verkauft (z.B. komplette Faustfeuerwaffengriffstücke), die nachträglich zu wesentlichen Teilen erklärt wurden, aber es gab nie (?) eine nachträgl. Meldepflicht.

Vielen Dank und Grüße

consonamus

Geschrieben

... ein böser Bube. ...)

Hallo Sachbearbeiter,

... böser... Ja, immer doch.

... Bube... Das hört sich so jung an; "freu"!!!

Aber die Grundwaffen sind natürlich auf meiner WBK eingetragen, sowohl grün für Altbesitz 1976 als auch auf einer "rote" von 1977!

Gibt es zu Deiner Aussage einen "belastbaren" Text im Gesetz oder in einer DVO?

Danke

consonamus

Geschrieben

Da wird Dir geholfen. :)

Hallo Sachbearbeiter,

vielen Dank für den Hinweis, werde mir übers Wochende den Text ansehen.

Heißt das nicht auf Neudeutsch: "Da wirst du geholfen."? (Das ist übrigens nicht von Frau Verona, die hat das nur geklaut, das ist von Dr. Stratmann!)

Ach ja, und vielen Dank für das großzügige Angebot, mich derartiger Lasten zu entledigen.

Dank und Grüße

consonamus

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