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IGNORED

Neuantrag bei Austausch einer Waffe?1


mark23operator

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Hallo zusammen!!

Wie ich im Thread "Probleme mit der Mark 23" geschildert habe, wurde meine "alte" Waffe gegen eine "neue" austauscht.

Mein Händler hat meine alte verkauft und eine neue gekauft.

Die WBK war bei mir geblieben,

und er hat mir mit der Waffe eine Erklärung des Vorganges und die Verkaufsmeldung zugeschickt.

Ich hab den Vorgang meinem Sachbearbeiter zugeschickt um die alte Waffe aus meienr WBK austragen zu lassen und die neue Waffe eintragen zu lassen...

Im Grunde ja "eigentlich" nur ein ändern der Waffennummer...

Habe dann nach einigen Wochen, nachdem ich die WBK zum "ändern" eingeschickt hatte,

nachgefragt was denn nun ist... (also vor einer Woche)

Der SB teilte mir eine gewisse Problematik mit, und wollte sich im laufe der Woche bei mir melden...

Dienstags klingelte mein Handy

Da teilte mir der SB mit, dass das nicht so einfach sei,

da es sich um eine NEUE ZWEITE Waffe handelt,

da die alte ja nicht durch den Händler ausgetragen wurde...

(deswegen wurde Ihm ja der Vorgang entsprechend von mir gemeldet...?!)

Er meint auch, dass ich dafür nun eine neue Verbandsbescheinigung benötigen würde... (weil 2. Waffe...)

Das finde ich nicht wirklich logisch, da ich ja eine Waffe abgegeben habe,

und eine neue selben Types erhalten habe, nur mit einer anderen Nummer...

(Die alte besitze ich ja gar nicht mehr, was mir ja auch der Händler bestätigt...)

Der SB meinte noch, er hätte mit dem neuen Nümmerchen kein Problem gehabt,

wenn das "Problem mit der Waffe" innerhalb von 2 Wochen aufgetreten währe...

Am besten währe es natürlich gewesen, wenn die Waffennummer identisch gewesen währe,

aber das hätte ja nur passieren können,

wenn HK die Waffe ausgetauscht hätte und eine neue mit identischer Nummer hergestellt hätte,

das ist ja leider nicht so gelaufen...

Ist es nun richtig,

dass hier eine weitere Bedürfnisprüfung (und der ganze Papierkrieg drum herum?!) notwendig ist?!

Grüße,

ein völlig ratloser mark23operator...

P.S.: Der Händler wurde involviert,

er will sich mit dem SB in Verbindung setzen...

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Moin!

Aus Sicht der Genehmigungsbehörde handelt es sich um um zwei Vorgänge, die rechtlich nichts miteinander zu tun haben.

1. Veräußerung einer Waffe

2. Erwerb einer Waffe

Und für 2. ist nun einmal rechtlich ein kompletter Neuantrag vonnöten, wenn die Behörde nicht bereit ist, das einmal nachgewiesene Bedürfnis für die veräußerte Waffe auch für den Neuerwerb anzuerkennen. Einige Behörden machen das, einen Rechtsanspruch darauf gibt es jedoch nicht.

Vielleicht bekommst Du es ja noch mit Deinem Sachbearbeiter "hingesabbelt". Jedenfalls empfiehlt es sich immer solche Angelegenheiten VORHER mit der Genehmigungsbehörde abzusprechen.

Meine Genehmigungsbehörde erkennt oft das einmal nachgewiesene Bedürfnis auch für einen "Austausch-Antrag" an.

Gruß,

frogger

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Dieser "Tausch" sollte meines Erachtens von der Behörde immer dann akzeptiert werden, wenn sich an den Bedürfnisvoraussetzungen nichts geändert hat. Wenn die zu tauschende Waffe aber noch mit Bedürfnis nach WaffG1976 (also über den Schießsportverein) erworben wurde, sind die Bedenken der Behörde wohl schon begründet.

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@ mark23operator

Oha, der Ärger nimmt ja keine Ende bei dir, mein Beileid. <_<

Vielleicht machst du zur Sicherheit schon mal ein Leih-Formular mit deinem Waffenhändler fertig, damit du nachher nicht noch wegen unerlaubten Erwerbs Ärger bekommst. Zumindest kannst du dann sofort das Leih-Formular zücken... als Plan B.

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...

Vielleicht machst du zur Sicherheit schon mal ein Leih-Formular mit deinem Waffenhändler fertig, damit du nachher nicht noch wegen unerlaubten Erwerbs Ärger bekommst. Zumindest kannst du dann sofort das Leih-Formular zücken... als Plan B.

Was auch nicht bei jeder Waffenbehörde erlaubt ist... :o

@mark23operator:

Tut mir echt leid für Dich, dass Du soviel Ärger hast!

IMI

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SB argumentiert, dass lt. WaffG ein "Waffentausch" nicht vorgesehen ist und er ohne Verbandsbescheinigung nicht wisse, ob das Bedürfnis weiterhin besteht.

Diese Argumentation überzeugt mich nicht, denn der Fortbestand des Bedürfnisses wird ja nicht durch die Vorlage einer neuen Bedürfnisbescheinigung alle paar Jahre nachgewiesen, sondern durch die Aktivität des sportlichen Schießens an sich. Es fällt weg, wenn der Verein den Austritt gemeldet hat und kein anderweitiges Bedürfnis nachgewiesen wird...

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  • 4 Wochen später...

Tach zusammen,

ich wollte mal wieder den Status aktualisieren...

Habe die 20 EUR Bearbeitungsgebühr erfolgreich beim RSB angelegt und werde die Beführwortung in KÜRZE erhalten...

Der SB hat die Überprüfung schon angeleiert,

dann kann es bald wieder losgehen mit den dicken Brummern...

"Vielleicht" klappt es dieses Jahr noch mit der "neuen" WBK...

Bis später...

mark23(baldwieder)operator

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  • 2 Wochen später...

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