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IGNORED

Transport von Kurzwaffen ohne WBK


habe-nix

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Streng nach Gesetzeslaut trifft dies zu. Es ist aber trotzdem umstritten, ob pauschal wirklich alle WBK-Inhaber (also z.B. auch nicht sachkundige Erben oder Altbesitzer) zu bedürfnisumfasster Leihe, Transport und sicherer Verwahrung berechtigt sind.

Verfechter der Pauschalisierung begründen ihre Auffassung damit, dass nur die WBK im eigentlichen Sinne gemeint sein kann (also eine WBK, die unter sämtlichen Grundvoraussetzungen des § 4 Abs. 1 Nr 1 bis 4 WaffG incl. Sachkunde und Bedürfnis erteilt worden ist), nicht aber die "exotischen" Varianten ohne Sachkunde oder Bedürfnis, da hierdurch die Privilegierung der erleichterten Erlaubniserteilung zu weit ausgedehnt werden würde.

Urteile bzw. einschlägige Fachkommentierungen hierzu sind mir bislang nicht bekannt.

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