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IGNORED

KK-Rechte in der Schweiz


Crosswaver

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo

Bin ganz neu hier in dem Forum und habe mir vor kurzem eine KK (Kartoffelkanone) gebastelt

auf Grund, da diese in der Schweiz noch nicht gegen das WG verstösst.

Jedoch ist jetzt meine Frage ob das WG aus igrgend einem Grund (z.B: Eintritt in die EU) geändert werden kann? Weil dann hat das ganze für mich sowieso keinen Sinn mehr.

Wenn dies nun der Fall währe, gäbe es eine Möglichkeit in der CH an eine Bewilligung für den Gebrauch und Bau einer KK ohne igrgendwelche Einschränkungen des Treibmittels, Kaliber oder Munition, also ja, das man Geschosse wie 10-20 Nägel auf einmal (xD) oder sonstige Sachen in dieser Art nicht verwenden darf ist Klar..., aber ansonsten...

MfG Sämi

Geschrieben

Hallo

Bin ganz neu hier in dem Forum und habe mir vor kurzem eine KK (Kartoffelkanone) gebastelt

auf Grund, da diese in der Schweiz noch nicht gegen das WG verstösst.

Jedoch ist jetzt meine Frage ob das WG aus igrgend einem Grund (z.B: Eintritt in die EU) geändert werden kann? Weil dann hat das ganze für mich sowieso keinen Sinn mehr.

Wenn dies nun der Fall währe, gäbe es eine Möglichkeit in der CH an eine Bewilligung für den Gebrauch und Bau einer KK ohne igrgendwelche Einschränkungen des Treibmittels, Kaliber oder Munition, also ja, das man Geschosse wie 10-20 Nägel auf einmal (xD) oder sonstige Sachen in dieser Art nicht verwenden darf ist Klar..., aber ansonsten...

MfG Sämi

Als Einzelader sollte es dir keine Probleme bereiten :D , Ich glaube beim neuen Waffg hat niemand an soetwas gedacht.

Geschrieben

Als Einzelader sollte es dir keine Probleme bereiten :D , Ich glaube beim neuen Waffg hat niemand an soetwas gedacht.

Um die KK zu verbieten braucht man sie im Gesetzt nicht spezifisch zu erwähnen, da reicht bereits das Gesetzt, dass Schusswaffen jeglicher art verboten sind.

Und ich nehme mal an das wenn die Schweiz in die EU kommt, was in ein paar Jahren sicherlich der Fall sein wird, haben wir die gleiche Gesetzte wie in DE oder Österreich wo die KK bereits jetzt und das Waffegestzt fällt und Haftstrafen zur Folge hat.

Gibt es irgend eine Möglichkeit das irgendwo nachzufragen oder nachzuschauen, also das neue WG.

MfG Sämi

Geschrieben
Und ich nehme mal an das wenn die Schweiz in die EU kommt, was in ein paar Jahren sicherlich der Fall sein wird,

Crosswaver mach dir da keine Sorgen so schnell und in ein paar Jahren wird dies höchstwahrscheinlich auch nicht der Fall sein. Eine Mehrheit der Schweizer ist gegen einen EU-Beitritt und wohl eine Mehrheit der Schweizer wünscht nicht das die direkte Demokratie einfach mir nichts dir nichts verschwindet. Würde nämlich die Schweiz der EU beitreten müsste die direkte Demokrate abgeschafft werden da ja nicht EU-kompatibel und das will ich und die Mehrheit der Schweizer heute und morgen nicht.

Geschrieben

Um die KK zu verbieten braucht man sie im Gesetzt nicht spezifisch zu erwähnen, da reicht bereits das Gesetzt, dass Schusswaffen jeglicher art verboten sind.

Und ich nehme mal an das wenn die Schweiz in die EU kommt, was in ein paar Jahren sicherlich der Fall sein wird, haben wir die gleiche Gesetzte wie in DE oder Österreich wo die KK bereits jetzt und das Waffegestzt fällt und Haftstrafen zur Folge hat.

Gibt es irgend eine Möglichkeit das irgendwo nachzufragen oder nachzuschauen, also das neue WG.

MfG Sämi

Vergiss es, je mehr Zeit vergeht, je weniger Schweizer wollen in die EU, im Moment ist der Stand 70% gegen den Beitritt.

Wenn wir am 26 November die Milliarde für die EU zur Hölle wählen, stehen die Chancen gut das Schengen nie ratifiziert wird.

Joker

Geschrieben

Hi.

Na ja, ich werde jedenfalls mal hoffen, dass wir nicht in die EU kommen.

Wie kommt man eigentlich in der EU an einen Waffenschein für ne KK?

Dann noch eine andere Frage, wie viele Unfälle mit KK's sind eigentlich in der Schweiz schon passiert.

Denn ich nehme mal an das Gesetzt ist auch schwer davon abhängig.

Deswegen gibt es ja auch das SprengG, weil immer so viele Unfälle damit passiert sind.

MfG Sämi

P.s: :s2: :CH: -> :aug: >>attack>> :diablo: = EU

Geschrieben

Hi

Ich wollte noch schnell fragen ob sonst jemand mal bei der Polizei oder dem zuständigen Amt nachfragen (per Mail) könnte wie man an eine Erlaubnis für eine KK kommt wenn sie dem WG unterliegen würde.

Weil eine Waffenschein wiederum ist etwas unlogisch da man bedroht sein muss um ihn zu bekommen, und ne KK braucht man sicherlich nicht zur Verteidigung :rotfl2: .

Ich selbst kann leider nicht nachfragen weil ich schon mal wegen ner Bewilligung für Sprengstoff gefragt habe und dummerweise erwähnt habe, dass ich schon mal welchen gemacht habe :peinlich: .

Na ja, ging dann nicht lange und ich hatte die Polizei vor der Tür :gaga: .

Und wenn ich nun wieder frage heisst es dann: "SprengG und jetzt auch noch WG :rtfm: ".

MfG Sämi

P.s: Auch wenn ihr mich deswegen für Krank haltet, ohne die Gewissheit für immer die KK verwenden zu dürfen muss ich auch dieses Hobby wie schon 1000 andere wegen so einem furz aufgeben.

Geschrieben

Hi

Ich wollte noch schnell fragen ob sonst jemand mal bei der Polizei oder dem zuständigen Amt nachfragen (per Mail) könnte wie man an eine Erlaubnis für eine KK kommt wenn sie dem WG unterliegen würde.

Weil eine Waffenschein wiederum ist etwas unlogisch da man bedroht sein muss um ihn zu bekommen, und ne KK braucht man sicherlich nicht zur Verteidigung :rotfl2: .

Ich selbst kann leider nicht nachfragen weil ich schon mal wegen ner Bewilligung für Sprengstoff gefragt habe und dummerweise erwähnt habe, dass ich schon mal welchen gemacht habe :peinlich: .

Na ja, ging dann nicht lange und ich hatte die Polizei vor der Tür :gaga: .

Und wenn ich nun wieder frage heisst es dann: "SprengG und jetzt auch noch WG :rtfm: ".

MfG Sämi

P.s: Auch wenn ihr mich deswegen für Krank haltet, ohne die Gewissheit für immer die KK verwenden zu dürfen muss ich auch dieses Hobby wie schon 1000 andere wegen so einem furz aufgeben.

Jetzt mach es doch nicht so kompliziert, wenn man auf privat eine SIG552 HA kaufen kann ohne Erwerbschein geschweige denn eines Waffenschein ist doch eine KK ein Witz.

Also noch mal ga.....aaaaaanz langsam.

Waffengesetz:

Art. 4

Begriffe

1 Als Waffen gelten:

a. Geräte, mit denen durch Treibladung Geschosse abgegeben werden können,

oder Gegenstände, die zu solchen Geräten umgebaut werden können (Handund

Faustfeuerwaffen);

Also ist deine KK eine Waffe.

Art. 5 Verbotene Handlungen im Zusammenhang mit Waffen

1 Verboten sind der Erwerb, das Tragen und das Vermitteln an Empfänger und

Empfängerinnen im Inland sowie die Einfuhr von:8

a.9 Seriefeuerwaffen und zu halbautomatischen Hand- oder Faustfeuerwaffen umgebauten

Seriefeuerwaffen sowie ihren besonders konstruierten Bestandteilen;

b. Waffen nach Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe c;

c. Waffen nach Artikel 4 Absatz 1 Buchstaben d und e;

d. Waffen, die einen Gebrauchsgegenstand vortäuschen;

e. Waffenzubehör.

Also deine KK ist keine verbotene Waffe.

Art. 10 Waffen, die ohne Waffenerwerbsschein erworben werden können

1 Keinen Waffenerwerbsschein benötigen Personen, die das 18. Altersjahr vollendet

haben, für den Erwerb von:

a. einschüssigen und mehrläufigen Gewehren sowie Nachbildungen von einschüssigen

Vorderladern;

b. vom Bundesrat bezeichneten Repetiergewehren, die im ausserdienstlichen

und sportlichen Schiesswesen der nach dem Militärgesetz13 anerkannten

Schiessvereine sowie für Jagdzwecke im Inland üblicherweise verwendet

werden.

Deine KK darf ohne Erwerbschein erworben werden, weil es ein Einzellader ist, ausser du bist unter 18 Jahre

Was das schiessen betrifft, das ist nicht geregelt, aber das kommenden Waffg sieht vor das du auf deinem Grund und Boden schiessen darfst, solange der Schütze und das Ziel auf privatem Gelände ist und du sicherstellst das das Geschoss dein Gelände nicht verlässt.

Jetzt heisst es ein bisschen Fingerspitzengefühl zu haben, wenn du die Nachbarschafst nervst mit andauerendem Geballere, dann musst du dich nicht wundern das die Polizei auftaucht. Es gibt auch noch soetwas wie Lärmschutz. Ausserdem kann man sich fragen ob dein KK nicht er unter Feuerwerksköroer fällt. In diesem Fall müsstest du ausser den offiziellen Ballertagen (1 August und Neujahr) um eine Erlaubniss bei deiner Gemeinde fragen.

Joker

Geschrieben

Na ja, warten wir mal ab und schauen was passiert, ich will euch mit meiner Disskusion nicht auf die Palme bringen.

Denn durch die Gewaltzunahme wird logischerweise das WG höchstns verschärft so wie das Chemikaliengesetz.

Und in der EU wird auch die Schweiz früher oder später landen, da bin ich mir zu 100% sicher.

MfG Sämi

Geschrieben

Na ja, warten wir mal ab und schauen was passiert, ich will euch mit meiner Disskusion nicht auf die Palme bringen.

Denn durch die Gewaltzunahme wird logischerweise das WG höchstns verschärft so wie das Chemikaliengesetz.

Und in der EU wird auch die Schweiz früher oder später landen, da bin ich mir zu 100% sicher.

MfG Sämi

Ist es denn so schwierig zu verstehen, die Gesetze betreffend der EU, stehen ja schon wegen Schengen, kannst du dir mal bei admin.ch nachlesen. Desgleichen die Revision des Waffg ist ja am laufen kannst du auch nachlesen.

Schlussendlich deine KK wird darunter nicht zu leiden haben.

Was den EU Beitritt betrifft vergiss, ist nur ein Albtraum deinerseits. Die Engländer denken schon heute darüber nach aus der EU auzutretten oder zu mindestens Sonderkonditionen auszuhandeln.

Joker

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