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IGNORED

Brauche Hilfe bei Formalitaten bitte


Dutch05

Empfohlene Beiträge

Hallo, ich bin neu hier und hoffe mir kann jemand weiterhelfen.

Zum Problem:

Wir leben in USA, und wollen 2 Kurzwaffen aus D nach USA mitnehmen.

Die Waffen gehoerten Familienangehoerigen, die mittlerweile verstorben sind, sie sind daher im Moment nicht angemeldet. Die zustaendige Gemeindeverwaltung hat uns nun mitgeteilt dass Waffen nicht aus Deutschland ausgefuehrt werden koennen wenn der Besitzer keinen deutschen Wohnsitz hat. Wo kann man sich denn in so einem Fall hinwenden um die notwendigen Papiere fuer die Ausfuehrung/Zoll auszufuellen?

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Hallo, ich bin neu hier und hoffe mir kann jemand weiterhelfen.

Zum Problem:

Wir leben in USA, und wollen 2 Kurzwaffen aus D nach USA mitnehmen.

Die Waffen gehoerten Familienangehoerigen, die mittlerweile verstorben sind, sie sind daher im Moment nicht angemeldet. Die zustaendige Gemeindeverwaltung hat uns nun mitgeteilt dass Waffen nicht aus Deutschland ausgefuehrt werden koennen wenn der Besitzer keinen deutschen Wohnsitz hat. Wo kann man sich denn in so einem Fall hinwenden um die notwendigen Papiere fuer die Ausfuehrung/Zoll auszufuellen?

Hi...

Ich habe mir vor kurzem eine Peter Stahl aus der Schweiz gekauft.

Dazu habe ich eine Importgenemigung gebraucht,sprich Verbringungsbewilligung.

Diese habe ich in meinem zuständigen Ordnungsamt bekommen. Für kost nix!!!

Vielleicht können die Dir ja bei Deinem Problem weiterhelfen...

Gruß

Andi

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sie sind daher im Moment nicht angemeldet.

Waren die Waffen bei den verstorbenen Familienmitgliedern angemeldet? Wenn ja, kann / muß der Erbe eine so genannte Erben-WBK beantragen.

Möglicherweise genügt es auch einen Waffenhändler / Büchsenmacher (waffenrechtlich berechtigt und in D ansässig) zwischenzuschalten.

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Moin!

Grundsätzlich gibt es zwei Seiten zu beachten

1. Die deutsche Seite hinsichtlich der Ausfuhr

Hier wird für die Ausfuhr eine Ausfuhrgenehmigung der BAFA /Eschborn benötigt. Formulare gibts kostenpflichtig bei jeder IHK vor Ort.

Problematisch kann das Ausüben der tatsächlichen Gewalt über die Waffen zum gegenwärtigen Zeitpunkt sein, wenn keiner eine WBK dafür hat. Am Besten die Waffen bei einem Händler deponieren oder eine WBK beantragen oder sich mit der Genehmigungsbehörde auf eine Sondererlaubnis nach §12 WaffG zum Zwecke der Ausfuhr einigen. Ob die Waffen vom Erblasser legal oder illegal besessen wurden spielt hinsichtlich der Ausfuhr eigentlich keine Rolle. Der jetzige Eigentümer kann unter Beachtung des Waffengesetzes und der Ausfuhrbestimmungen alles mit den Waffen machen, was er möchte.

2. Die amerikanische Seite bei der Einfuhr

http://www.atf.gov/firearms/

Über die aktuellen Bestimmungen bin ich nicht informiert, aber grob gesagt bedarf die Einfuhr einer ATF Genehmigung, die nur an FFL Lizenzhändler erteilt wird. Privatpersonen können garnicht importieren.

Frag doch einmal Marc von http://www.mdwguns.com/start.htm wie es mit den genauen Bestimmungen aussieht. Er müsste sich damit auskennen. Er treibt sich auch auf dem Forum www.gunboard.de als MarcDW herum. Hier im Forum schreibt er wohl nicht mehr mit.

Gruß,

frogger

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