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IGNORED

Mal wieder Gelbe WBk Beschränkung der Hammer


guni

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

In der Praxis komm ich mit der 2/6 Regel aus ;) -

vom Grundsatz her ist und bleibt es ein rotes Tuch :angry2: , daß mich ein Staat bevormundet wie oft und für welche LEGALEN Waffen ich mein Geld ausgeben darf :icon13: .

Ich akzeptiere Sachkundepflicht , Aufbewahrungsregeln und Zuverlässigkeitsanforderungen als grundsätzlich vernünftige Regelungen .

Einzelbedürfnisnachweise , 2/6 Regeln , Grundkontingente etc. sind nichts als staatliche Gängelung , denn wenn einer nicht zuverlässig ist , dann ist schon EINE Waffe zu viel -

ansonsten gibt es keinen sachlichen Grund für irgend eine Beschränkung :contra: .

Ist etwa der Automarkt - mit jährlich tausenden von Toten auch nur in einer Kleinigkeit staatlich geregelt ?

Der 18 jährige Bonzenbengel darf sich am Tag des Führerscheinerhalts praktisch ohne Erfahrung aber mit all seinem Übermut hinters Steuer des geschenkten Porsche schwingen und auf die Allgemeinheit losbrausen .

Das ist in den Augen unseres Gesetzgebers anscheinend in Ordnung -

wenn ich als erfahrener Schütze z.B. eine weitere .22er KW oder eines Sonderangebots wegen mal eine dritte Waffe innerhalb 6 Monaten kaufen möchte - dann werden die Bürokratiemühlen angeworfen -

DAS ist in meinen Augen die Perversion - nicht das praktisch mögliche Arrangement sogar mit etwas so dämlichem wie der 2/6 Regel :gaga: .

Mouche

Geschrieben

Einzelbedürfnisnachweise , 2/6 Regeln , Grundkontingente etc. sind nichts als staatliche Gängelung , denn wenn einer nicht zuverlässig ist , dann ist schon EINE Waffe zu viel -

ansonsten gibt es keinen sachlichen Grund für irgend eine Beschränkung :contra: .

Jepp... und vor allem bei der Grünen WBK (für die die 2/6 Regel ja offensichtlich gedacht ist) macht die meines Erachtens nun gar keinen Sinn. Schließlich muss man (von Exoten wie 4mmM20 abgesehen) ja eh für jede Waffe ein Bedürfnis nachweisen. Das Beißt sich doch irgendwie gewaltig... entweder bin ich bedürftig oder ich bin es nicht.

Aber das man anerkannter Maßen Bedürftig ist, die Waffen aber aufgrund einer anderen Regelung nicht bekommt erscheint mir hochgradig widersinnig.

Na ja ist ja nicht der einzige Punkt im Waffenrecht wo man meinen könnte die haben beim Schreiben :s75: .

Geschrieben

[...]

Aber das man anerkannter Maßen Bedürftig ist, die Waffen aber aufgrund einer anderen Regelung nicht bekommt erscheint mir hochgradig widersinnig.

[...]

Antragsteller auf Sozialhilfe muss seine Bedürftigkeit schlüssig darlegen (OVG Sachsen, 22.11.2005)

Geschrieben

Ich hab 2/6 auch eingetragen bekommen, ein deutlicher Hinweis auf die bestehenden Urteile veranlaßte den SB dazu mir zu erklären, die Regierung hätte dies so angeordnet und wer den Eintrag raus haben wolle, der müsse halt klagen. Nun habe ich ansonsten ein Superverhältnis zu meiner Waffenrechtsbehörde und möchte dies nicht unbedingt durch eine Klage belasten. Vor allem nun die Frage: Würde es sich überhaupt heute noch für mich lohnen in Hinblick darauf, daß 2/6 evtl. mit den Verwaltungsvorschriften bzw. der erneuten Gesetzesnovellierung kommt?

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