MM64 Posted October 10, 2006 Share Posted October 10, 2006 Guten Tag, folgender Sachverhalt: auf meiner Sportschützen WBK ist ein Karabiner im Kal.8x57 eingetragen. Dazu habe ich mir nun im allseits bekannten EGXX ein 4mm20 Einsteckläufchen gegen Vorlage der WBK gekauft. Nun folgende Frage: der Händler meinte, ein Eintrag auf der WBK ist nicht notwendig. Nur wie bekomme ich passende Mun dafür ohne das ein entsprechender Eintrag erfolgt ist ?? Gruß MM64 Michael Link to comment Share on other sites More sharing options...
Einzelgänger Posted October 10, 2006 Share Posted October 10, 2006 Hallo! Da 4mmM20 Mun unter 7,5 Joule liegt, sind diese Patronen frei zu erwerben und zu besitzen!Aber nur die Mun, nicht die Waffen dafür! Die sind WBK-Pflichtig Gruß Einzelgänger Link to comment Share on other sites More sharing options...
Shootist Posted October 10, 2006 Share Posted October 10, 2006 aehem, erlaube mir da mal ein kleines veto: das einstecklaeufchen selber ist nicht eintragungspflichtig. allerdings sollte man es sich ueberlegen, ob man es nicht doch eintragen laesst, weil m.w. nach auch die 4mm M20 muni inzwischen erwerbscheinpflichtig ist (war frueher frei, isses aber inzwischen m.e. nach nicht mehr). gegenstimmen ? Link to comment Share on other sites More sharing options...
Norbert_S Posted October 10, 2006 Share Posted October 10, 2006 Wie verhält sich das bei bei 38er in der Einsteckpatrone bei Schrot ? Extra Munerwerb ? Link to comment Share on other sites More sharing options...
AlexG Posted October 10, 2006 Share Posted October 10, 2006 Wie verhält sich das bei bei 38er in der Einsteckpatrone bei Schrot ? Extra Munerwerb ? Falls die LW Fangschußgeber für die Flinte gemeint sind: Einzige mir bekannte Fall: Eintrag in WBK zwecks Munerwerb notwendig aber kein Problem, Kosten für .38 Munerwerbserlaubnis in WBK und gleichzeitig 6,35 Munerwerbserlaubnis in WBK zusammen ( glaube ich ) knappe 20 Euro Link to comment Share on other sites More sharing options...
Shootist Posted October 10, 2006 Share Posted October 10, 2006 Wie verhält sich das bei bei 38er in der Einsteckpatrone bei Schrot ? Extra Munerwerb ? wenn du nicht vielleicht ohnehin einen eintrag fuer .38er (bspw. revolver ?) hast, dann solltest du dir das teil eintragen lassen (wegen muni-erwerb). hast du aber einen .38er eintrag, kannste dir doch .38er-schrotpatronen kaufen...null problemo ! Link to comment Share on other sites More sharing options...
Sachbearbeiter Posted October 10, 2006 Share Posted October 10, 2006 aehem, erlaube mir da mal ein kleines veto:das einstecklaeufchen selber ist nicht eintragungspflichtig. allerdings sollte man es sich ueberlegen, ob man es nicht doch eintragen laesst, weil m.w. nach auch die 4mm M20 muni inzwischen erwerbscheinpflichtig ist (war frueher frei, isses aber inzwischen m.e. nach nicht mehr). gegenstimmen ? In solchen Fällen (Waffe frei, Munition erlaubnispflichtig) wird üblicherweise ein Munitionserwerbsschein erteilt. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Shootist Posted October 10, 2006 Share Posted October 10, 2006 In solchen Fällen (Waffe frei, Munition erlaubnispflichtig) wird üblicherweise ein Munitionserwerbsschein erteilt. oder so... Link to comment Share on other sites More sharing options...
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