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Einstecklauf 4mm20 Eintragungspflichtig ?


MM64

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Guten Tag,

folgender Sachverhalt: auf meiner Sportschützen WBK ist ein Karabiner im Kal.8x57 eingetragen. Dazu habe ich mir nun im allseits bekannten EGXX ein 4mm20 Einsteckläufchen gegen Vorlage der WBK gekauft. Nun folgende Frage: der Händler meinte, ein Eintrag auf der WBK ist nicht notwendig. Nur wie bekomme ich passende Mun dafür ohne das ein entsprechender Eintrag erfolgt ist ??

Gruß

MM64

Michael

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aehem, erlaube mir da mal ein kleines veto:

das einstecklaeufchen selber ist nicht eintragungspflichtig.

allerdings sollte man es sich ueberlegen, ob man es nicht doch eintragen laesst, weil m.w. nach auch die 4mm M20 muni inzwischen erwerbscheinpflichtig ist (war frueher frei, isses aber inzwischen m.e. nach nicht mehr).

gegenstimmen ? :confused:

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Wie verhält sich das bei bei 38er in der Einsteckpatrone bei Schrot ? Extra Munerwerb ?

Falls die LW Fangschußgeber für die Flinte gemeint sind:

Einzige mir bekannte Fall: Eintrag in WBK zwecks Munerwerb notwendig aber kein Problem,

Kosten für .38 Munerwerbserlaubnis in WBK und gleichzeitig 6,35 Munerwerbserlaubnis in WBK zusammen ( glaube ich ) knappe 20 Euro

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Wie verhält sich das bei bei 38er in der Einsteckpatrone bei Schrot ? Extra Munerwerb ?

wenn du nicht vielleicht ohnehin einen eintrag fuer .38er (bspw. revolver ?) hast, dann solltest du dir das teil eintragen lassen (wegen muni-erwerb).

hast du aber einen .38er eintrag, kannste dir doch .38er-schrotpatronen kaufen...null problemo !

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aehem, erlaube mir da mal ein kleines veto:

das einstecklaeufchen selber ist nicht eintragungspflichtig.

allerdings sollte man es sich ueberlegen, ob man es nicht doch eintragen laesst, weil m.w. nach auch die 4mm M20 muni inzwischen erwerbscheinpflichtig ist (war frueher frei, isses aber inzwischen m.e. nach nicht mehr).

gegenstimmen ? :confused:

In solchen Fällen (Waffe frei, Munition erlaubnispflichtig) wird üblicherweise ein Munitionserwerbsschein erteilt.

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