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IGNORED

"Explodierende" Gebühren für Sprenfstoffschein- rechtens?


Gast ulrik

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hi Leuts!

Ich bitte Euch um Ratschläge, Verhaltensweise für einen Schützenbruder, der selber nicht "internetfähig" ist.

Er ist seit über 20 Jahren Waffensammler und Wiederlader (Land NRW) und hatte bisher mit Verlängerungen des Pulverscheins keine Schwierigkeiten.

Nun ist er voll ( der Schein- aber anschließend ob des Gebührenbescheids auch der Schütze!)

Also neuen Schein beantragt und nun kam der Hammer:

Der Schütze hat sehr große Mengen an Nitro und Schwarzpulver bisher verbraucht:

Mehrere handgefertigte Vorderlader mit 1a Teilekomponenten, von Steinschloß bis Perkussion,

sowie mehrere Kurzwaffen (Original-Colt SAA's) in verschiedenen Kalibern.

Die beantragten Pulvermengen also nicht übertrieben hoch, da diese tatsächlich auch genutzt wurden.

Beim persönlichen Vorsprechen beim Amt dafür, hat der Sachbearbeiter ihm folgendes (sinngemäß) aufgedröselt:

" Da sie ja keine Patronen kaufen, sondern wiederladen, sparen sie eine ganze Menge-

sind also wirtschaftlicher Nutznießer des beantragten Sprengstoffscheins.

Also werden wir ihnen für jedes beantragte Kilo Pulver soundsoviel Euro berechnen".

Sinngemäßes Zitat Ende.

Ich versichere Euch, das ist hier kein Scherz!!!

Jedenfalls - berechnet auf diese wundersame Weise- sollte der Schützen für den neuen Schein - 360,00 - in Worten: Dreihundertsechzig Euro bezahlen!

Der arme Jung hat erstmal den Schein mit der Menge, die er auch vorher hatte (und auch verbrauchte) beantragt und weiß nun nicht weiter, wie er sich verhalten soll, wenn er den neuen Schein (mit den angesetzten Gebühren) in Händen hält.

Hätte er vorher mit dem Sachbearbeiter diskutieren sollen (nun zu spät) oder soll er anwaltliche

Hilfe im Nachhinein in Anspruch nehmen (Gebühren nicht bezahlen/Einspruch gegen die Höhe).

Ich weiß- wird hier ja auch immer wieder geraten: Mitglied werden im Forum Waffenrecht.

Ist er aber nicht.

Wenn es also Aussicht auf Erfolg hat, WIRD er sich wohl auf eigene Kosten einen Anwalt nehmen.

Nur, ob er Erfolg haben wird, weiß er nicht und ist deshalb ratlos, wie er vorgehen sollte.

Eure geschätzten Antworten werde ich ausdrucken und dem Schützen vorlegen.

Dafür danke ich Euch im voraus!

MfG!

Geschrieben

Es gibt eine Kostenverordnung zum Sprengstffogesetz , veröffentlicht im BGB I 1978,503, zuletz geändert 2005, in der die Kosten genau aufgeschüsselt sind. Nachzulesen in der SprenV 4 , Anlage Geb. Verzeichnis.

Gegen den , sicherlich rechtsfähigen Kostenbescheid ,dann Einspruch einlegen.

Geschrieben

Hallo, dazu habe ich folgenden alten Thread gefunden:

http://foren.waffen-online.de/index.php?showtopic=152993

360,- Euronen sind auf jeden Fall unzulässig, da der Gebührenrahmen für die Erteilung bzw. Verlängerung einer Wiederladerelaubnis bei 255,65 Euro bzw. 204,52 Euro endet ! :o (vgl. hierzu Abschnitt I Ziff. 4 bzw. Ziff. 7 der Anlage zum Gebührenverzeichnis der SprengKostV).

Die Menge des Pulvererwerbs ist absolut irrelevant für die Gebührenerhebung. Zu verfahren ist ausschließlich nach den im o.g. Link zitierten Grundsätzen.

Also sofort Widerspruch einlegen und Stellungnahme zur Gebührenhöhe verlangen ! :bud:

Geschrieben

Danke Euch Allen pauschal! Ich werde Eure Antworten dem Schützen zeigen.

Dennoch: Ist schon erstaunlich hoch, das Limit für eine Neuausstellung, obwohl es sich bei dem besagten Schützen nicht um eine Erstausfertigung handelt, sondern eigentlich um eine Verlängerung.

Da der alte "Schein" "voll" ist, geht es eigentlich nur um ein neues Dokument mit freien

Eintragsmöglichkeiten.

Seltsam an der (fast schon- in Grenzen-) willkürlichen Bemessung der Gebühren ist, daß ich ebenfalls in NRW wohne, in einer Nachbarstadt von der des Schützen.

Also dasselbe Bundesland, aber ein anderer (Regierungs)Kreis.

Da konnte ich ja noch froh sein:

Mein Schein, ebenfalls voll mit Kaufeinträgen, wurde auch neu ausgestellt, und ich bin mit ungefähr 50 Euro wohl noch gut davongekommen.

Nochmals Danke für Eure Antworten!

Geschrieben

Wenn ein alter Schein voll ist und ein neuer ausgestellt werden muss, ist der Aufwand für die Behörde naturgemäß deutlich höher.

Als ungeschriebenes Gesetz gilt bei Rahmengebühren als Anhaltspunkt: im durchschnittlichen Normalfall sollte sich die Gebühr auch in etwa in der Mitte des Rahmens bewegen. Wenn eine Behörde am obersten Ende des Rahmens Gebühren erhebt, muss sie das also besonders begründen können.

Ich finde zu den §27er-Erlaubnissen die Rahmengebühr ohnehin unglücklich. In der Praxis zeigt sich ganz deutlich, dass der Aufwand in solchen Fällen im Einzelfall nur marginal abweicht und keinesfalls so einen weiten Rahmen rechtfertigt.

Noch besser wäre natürlich gewesen, die 27er-Erlaubnisse wie die WBK unbefristet auszustellen und dann mit regelmäßigen Bedürfnis- und Zuverlässigkeitsprüfungen zu operieren. Aber dieser von mehreren Seiten erfolgte Vorschlag wurde im Gesetzgebungsverfahren leider nicht berücksichtigt.

Geschrieben

(Wenn ein alter Schein voll ist und ein neuer ausgestellt werden muss, ist der Aufwand für die Behörde naturgemäß deutlich höher.) -Zitat-

Und eben DAS ist für mich NICHT nachvollziehbar!

Ich bin selber ein Todfreund des öffentlichen Dienstes, da ich deroselbst dort (wenn auch in anderer Funktion) 20 Jahre "abgesessen" habe.

DENN: Der Unterschied zwischen einer Verlängerung oder der Neuausstellung einer Pappe kann (oder sollte) nie und nimmer in der Gebührenordnung 50 Euro ausmachen.

Ich beziehe mich auf die Einlassungen von Euch diesbezüglicher Gebührenbemessungen.

Es ist, ganz einfach ausgedrückt, Abzocke des Bürgers!

Komme mir Keiner (der Beamteten im öffentlichen Dienst) mit erhöhtem Arbeitsaufwand- bitte bleibt ehrlich oder geht (argumentativ bezüglich "Arbeit") auf "Tauchstation"!

Es wird dort in den entsprechenden Behörden (---gottseidank kann ich diesbezüglich aus dem Nähkästchen plaudern, ohne um meinen Job fürchten zu müssen, da ENDLICH in Rente) mehr Zeit- Arbeitszeit verschwendet, über das tägliche Kantinenmenü zu diskutieren, als ruckzuck

einem Antragsteller zu helfen. (Widersprüche gerne zur Kenntnis genommen).

MfG!

Gast God of Hellfire
Geschrieben

(Wenn ein alter Schein voll ist und ein neuer ausgestellt werden muss, ist der Aufwand für die Behörde naturgemäß deutlich höher.) -Zitat-

Und eben DAS ist für mich NICHT nachvollziehbar!

Ich bin selber ein Todfreund des öffentlichen Dienstes, da ich deroselbst dort (wenn auch in anderer Funktion) 20 Jahre "abgesessen" habe.

DENN: Der Unterschied zwischen einer Verlängerung oder der Neuausstellung einer Pappe kann (oder sollte) nie und nimmer in der Gebührenordnung 50 Euro ausmachen.

Ich beziehe mich auf die Einlassungen von Euch diesbezüglicher Gebührenbemessungen.

Es ist, ganz einfach ausgedrückt, Abzocke des Bürgers!

Komme mir Keiner (der Beamteten im öffentlichen Dienst) mit erhöhtem Arbeitsaufwand- bitte bleibt ehrlich oder geht (argumentativ bezüglich "Arbeit") auf "Tauchstation"!

Es wird dort in den entsprechenden Behörden (---gottseidank kann ich diesbezüglich aus dem Nähkästchen plaudern, ohne um meinen Job fürchten zu müssen, da ENDLICH in Rente) mehr Zeit- Arbeitszeit verschwendet, über das tägliche Kantinenmenü zu diskutieren, als ruckzuck

einem Antragsteller zu helfen. (Widersprüche gerne zur Kenntnis genommen).

MfG!

Sorry für das Vollzitat, aber:

:s82::appl::s82::appl::eclipsee_gold_cup:

Geschrieben
Sei froh !

Ich durfte dafür genau so viel löhnen, wie für die Erste.

Das ist nicht in Ordnung, denn der Aufwand ist (wenn auch nicht wesentlich) etwas geringer. Es entfällt zumindest die Prüfung des Fachkundenachweises, wenn wir hier mal wie im Regelfall von einer Antragstellung innerhalb von fünf Jahren nach Erlöschen der alten Erlaubnis ausgehen. Wurde die Verlängerung wenigstens im Anschluss an die alte Erlaubnisdauer erteilt oder stur ab Ausstellungsdatum ?

... DENN: Der Unterschied zwischen einer Verlängerung oder der Neuausstellung einer Pappe kann (oder sollte) nie und nimmer in der Gebührenordnung 50 Euro ausmachen.

Ich beziehe mich auf die Einlassungen von Euch diesbezüglicher Gebührenbemessungen.

Es ist, ganz einfach ausgedrückt, Abzocke des Bürgers!

Komme mir Keiner (der Beamteten im öffentlichen Dienst) mit erhöhtem Arbeitsaufwand- bitte bleibt ehrlich oder geht (argumentativ bezüglich "Arbeit") auf "Tauchstation"!

50 Euro Unterschied sind mit Sicherheit fehl am Platze. Da gebe ich Dir recht.

Ich weiß nicht, bei welcher Behörde Du gearbeitet hast, aber das entspricht nicht meiner eigenen langjährigen Berufserfahrung. Solche Oasen (bezügl. Kantinengesprächen) gibt es überall - auch in der freien Wirtschaft - jedoch gefällt mir eine so pauschale Aussage nicht.

Die Erhebung der Rahmengebühr ohne nähere Ausführungen als Abzocke zu bezeichnen, kann ich so nicht nachvollziehen. Es besteht sehr wohl ein unterschiedlicher Arbeitsaufwand bei Neuausstellung oder Verlängerung einer Erlaubnisurkunde nach § 27 SprengG. Zu beachten sind unter anderem auch die Materialkosten.

Geschrieben

@SBine

Ich bezog mich auf das vorhergehende post von heletz, in dem es um die Ausstellung

einer 2. Neuen Gelben ging, da die 1. Karte voll war.

Die Story steht hier irgendwo ausführlich beschrieben.

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