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IGNORED

Frankonia Hannover trägt jedes Wechselsystem ein


08/14

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Ich habe weder unterschrieben (wo auch?), noch abgestempelt (womit denn auch?), trotzdem wurde mir eine Anzeige wegen Urkundenfälschung vom SB angedroht, die erst zuzrückgezogen wurde, nachdem ich einen kurzen Plausch mit dem Amtsleiter hatte.

Lt. Amtsleiter darf nur SB, Händler und Inhaber von roter WBK selber Eintragungen vornehmen.

Ich hätte meinem SB damit nur Arbeit abgenommen, aber die Meinungen von Beamten sind natürlich immer Gesetz.

BTW, eine interessante Frage an Deinen Amtsleiter wäre doch im Falle des Kaufes von einem Sammler gewesen, ob Du neben dem Kaufvertrag auch ein graphologisches Gutachten vorlegen sollst, denn wie will er denn sonst nachvollziehen, wer die Waffe in die WBK eingetragen hat? :confused:

mfg

Ralf

Geschrieben

Hallo

auch in die Rote wird nur vom Händler oder vom SB was eingetragen. Steht so irgendwo im WaffG. viele SB tollerieren den Eintrag von dem Inhaber der Roten, aber richtig erlaubt ist das so nicht.

Zu Frankonia: Was bilden die sich eigentlich ein, gegen den Willen des Käufers einen Eintrag vorzunehmen? Ich würde einen geharnischten Brief an die Geschäftsleitung schicken und mich da nicht mehr blicken lassen. Benötigt man denn ein Argument, daß die nichts eintragen. Nach meiner Auslegung des WaffG ist es nicht möglich, ein WS einzutragen. Ich bekomme auch kein LG unter 7,5 J eingetragen. Auch auf meine Bitte nicht. Also, was soll da mit dieser Eintragerei? Kennen die das Waffengesetz nicht? Also, Brief an die Geschäftsleitung, Ross und Reiter nennen und es davon abhängig machen, ob man als Kunde bleibt.

Steven

Geschrieben

Zu Frankonia: Was bilden die sich eigentlich ein, gegen den Willen des Käufers einen Eintrag vorzunehmen? Ich würde einen geharnischten Brief an die Geschäftsleitung schicken und mich da nicht mehr blicken lassen. Benötigt man denn ein Argument, daß die nichts eintragen. Also, Brief an die Geschäftsleitung, Ross und Reiter nennen und es davon abhängig machen, ob man als Kunde bleibt.

Steven

Wo er Recht hat, hat er Recht!

Selbstherrliche Rechtsauslegungen würde ich auch nicht hinnehmen!

Dasselbe mit der Hohlspitzmunition. Weshalb soll ein Sportschütze keine Hohlspitzmunition erwerben können? Wo steht das im Gesetz? Ich bin zwar Jagdscheininhaber, und von daher könnte es mir egal sein. Aber wenn ich so was höre, geht mir die Hutschnur hoch!

Ich habe volles Verständnis, wenn ein Mitarbeiter einer anerkannten Waffenfiliale nicht das gesamte Waffengesetz kennt.

Aber man kann dann verlangen, dass er sich an einen Kollegen oder Vorgesetzten wendet, der sich auskennt, und wenn er sich telefonisch informiert.

Geschrieben
Nach meiner Auslegung des WaffG ist es nicht möglich, ein WS einzutragen.

Das ist aber eine recht freie Auslegung. Da kann ich mich nur wiederholen:

...sonst wäre der Erwerb eines WS in einem größeren Kaliber ja überhaupt nicht möglich. Bei einem WS in einem kleineren Kaliber mußt Du es eben nur nicht. Und wenn Du keine anderweitige Erwerbsberechtigung für die passende Munition hast, bleibt Dir ja auch nichts anderes übrig als es eintragen zu lassen, um eine Munitionserwerbsberechtigung dafür zu erhalten.
Geschrieben

Das ist aber eine recht freie Auslegung. Da kann ich mich nur wiederholen:

Hallo

es geht hier um ein WS Kalibergleich oder kleiner. Eine Eintragung wird vom Gesetz nicht gefordert. Wenn es nicht gefordert wird, kann es auch nicht eingetragen werden. Der persönliche Wunsch des Einzelnen zählt nicht. Die Problematik Munerwerb entsand durch die dilletantische Gesetzeserarbeitung.

Steven

Geschrieben
Wenn es nicht gefordert wird, kann es auch nicht eingetragen werden.

Zitat aus dem Entwurf zur WaffVwV:

"Auf Antrag können die in Nummern 2.1 bis 2.3 bezeichneten Waffenteile in die Waffenbesitzkarte eingetragen werden; ohne Eintrag in die WBK ist ein Munitionserwerb im diesen Waffenteilen entsprechenden Kaliber auf der Grundlage der WBK nicht möglich."

Dies ist die Erläuterung zu Anlage 2 Abschn. 2 Unterabschn. 2 WaffG (2.1. Wechsel- und Austauschläufe gleichen oder geringeren Kalibers einschließlich der für diese Läufe erforderlichen auswechselbaren Verschlüsse [Wechselsysteme])

Geschrieben

Hallo

zuallererst gilt das WaffG. Aber ich hätte doch nichts dagegen, daß ein WS auf ANTRAG eingetragen wird. Aber bis zur Korrektur des WaffG und der Verabschiedung der VwV leben wir (Sluggy in seiner Unfähigkeit sei dank) im gesetzlichen Wilden Westen.

Steven

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