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IGNORED

"Führen" in Geschäftsräumen laut WaffG


glocki

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Geschrieben

Irgendwie ist das aber nicht ganz schlüssig. .....

Und ob das schlüssig ist. Wo liegt denn Deine Verfügungsgewalt, wenn Du jemanden in ein Kaufhaus lässt, dem es eh' gestattet ist ein Kaufhaus zu betreten? - Nirgends!

Genausowenig kannst Du jemanden aus einem Kaufhaus entfernen.

Verfügungsgewalt/Hausrecht besitztt Du erst dann, wenn Du jemandem, der ein Haus >nicht< betreten darf, es dennoch rechtskräftig gestatten darfst. Oder eben umgekehrt, wenn Du jemanden des Hauses verweisen kannst (was im Mietshaus natürlich nur dann möglich ist, wenn nicht ein anderer Hausrechtsinhaber den Zutritt gestattet).

Zum Mietshaus: Kein anderer Mieter, weder alleine noch in Gemeinschaft, kann es Deinem Besuch verwehren Deine Wohnung zu erreichen. Weil Du es gestattest. DAS ist Verfügungsgewalt.

Und nur weil in einem großen Mietshaus unbekannte Personen das Haus betreten, heisst das nicht dass sie das dürfen. Sonst wäre Hausfriedensbruch in Gemeinschaftsbereichen von Miethäusern ja niemals möglich.

Und diese Peronen, könntest Du sie identifizieren, darfst Du durchaus des Hauses verweisen.

Im übrigen lohnt es nicht hierüber zu diskutieren. Such das Urteil raus und glaub es - oder nicht. Sollte ja nicht so schwer sein ein Urteil zwischen ca. Anfang der 90'er und ca. 2003 zu finden, wenn das Gericht schon bekannt ist.

Unverpackte Waffe: Natürlich führt das zu Problemen. Jemand fühlt sich bedroht, ruft die Polizei u.s.w.

Und ob ein Richter, sofern Du wie ein Cowboy ständig durchs Treppenhaus marschierst, da nicht irgendeine Möglichkeit findet dies zu unterbinden, sei dahingestellt. Gibt ja auch noch andere Rechtsvorschriften, die Dir den Umgang mit Waffen unter bestimmten Umständen verbieten können. Aber wenn Dein Tresor sich z.B. im Keller befindet, und Du die Waffe nach dem Reinigen dort hinträgst, geladen oder auch nicht, oder Waffe und Munition in einer Box, so ist das kein "Führen", da sich das Treppenhaus eben noch in Deinem befriedeten Besitztum befindet. Darum ging es in dem Urteil - wenn ich mich recht erinnere.

Geschrieben

Im übrigen lohnt es nicht hierüber zu diskutieren. Such das Urteil raus und glaub es - oder nicht. Sollte ja nicht so schwer sein ein Urteil zwischen ca. Anfang der 90'er und ca. 2003 zu finden, wenn das Gericht schon bekannt ist.

Es bringt rechtlich überhaupt nichts, irgendwelche Urteile herauszusuchen. Wie schon geschrieben, das Deutsche Recht kennt keinen Präzedensfall. Jeder Richter trifft eine Einzelfallentscheidung, und ist nicht an die Urteile, schon gar nicht an einzelne, wo man ja nun auch noch lange nicht von gäniger Rechtsprechung sprechen könnte, seiner Vorgänger gebunden.

Geschrieben

Na, na, na... die Zeiten, da Befehl und Gehorsam auch auf ziviler Seite obenan standen, sind ja wohl vorbei (zumindest verbal), Durchsuchungsbeschluß heißt das jetzt.

Heinrich

Hmm..und wie heißt der Haftbefehl dann neuerdings? Vielleicht "Freundliche Einladung zum vorübergehenden Aufenthalt in einem Gästehaus der öffentlichen Hand"?

Geschrieben

Es bringt rechtlich überhaupt nichts, irgendwelche Urteile herauszusuchen...........

Natürlich nicht. Aber je höher die gerichtliche Instanz, umso mehr Bedeutung gewinnt die Entscheidung für andere Gerichte, sogar wenn sie sich ausserhalb der jeweiligen Instanzenhierarchie befinden.

Ein Amtsrichter aus Bayern wird nicht gerade im Ansehen steigen, wenn er ein anders Urteil in ähnlicher Sache fällt, als das OLGD - und dieses Urteil später vom (O)LGB aufgehoben wird, weil sich dieses der Ansicht der Kollegen des OLGD anschliessen. Gewisse Vorteile bietet Bundesrecht hier schon.

So gesehen ist ein OLGD Urteil schon richtungweisend, wenn auch nicht bindend.

Geschrieben

Diese Diskussion ist einfach nur traurig. Wenn es z.B. kein Lieferant von Geld oder Juwelen ist (die haben einen sicher einen "Schein" und keine "Karte"), sollte man nachdenken ob ein alter Laptop und ein Fax den Stress wert ist.

Irgendwie ist geht mir "S...verlängerung" nicht aus dem Sinn.

Rechtlich sehe ich es als umfriedetes Gebiet (wenn es wirklich die eigene Firma ist und auch wirklich eingezäunt). Würde mich aber nicht darf verlassen wollen und es wirklich über "gefährdete Person" lösen.

Ein Punkt ist noch ganz vergessen worden: Wenn die Angestellten es sehen und der Welt verkünden könnte es sein das einige Stellen gern ein Gutachten möchten ;-).

Geschrieben

Diese Diskussion ist einfach nur traurig. Wenn es z.B. kein Lieferant von Geld oder Juwelen ist (die haben einen sicher einen "Schein" und keine "Karte"), sollte man nachdenken ob ein alter Laptop und ein Fax den Stress wert ist.

Gut, meine Waffen liegen auch im Tresor, und Zuhause werden sie bestenfalls geputzt aber sicher nicht geladen. Andererseits kann ich aber durchaus verstehen, dass es einigen nicht unbedingt um ein altes Laptop und das Faxgerät geht. Im Zweifel bedeutet das Zusammentreffen mit einem Einbrecher auch das es um Dein Leben oder bei einer Frau auch oft genug um die "Sexuelle Selbstbestimmung" geht. Scheiß auf meinem Krempel, dafür hab ich eine Hausratversicherung. Nicht dass ich mich wirklich darum reiße die in Anspruch zu nehmen, aber bei meiner Lebens- oder auch nur Krankenversicherung sehe ich doch noch etwas enger.

@Tabs

Wie auch immer, man muss es ja nicht herausfordern. Wie schon gesagt, in dem 140-Parteien Haus hätte es garantiert Ärger gegeben. Da gab es Leute die schon die Polizei angerufen haben wenn man um Abends um 8 noch Müll in den Müllschlucker geworfen hat. Und selbst wenn man gewinnt hat man erst mal jede menge Scherereien und wahrscheinlich noch eine tolle Presse nach dem Motto: "Sportschütze bedroht Nachbarn mit einem 22mm (oder waren es doch 22 Zoll, jedenfalls etwas mit 22) Präzisionsgewehr". <_<

Geschrieben

Diese Diskussion ist einfach nur traurig. Wenn es z.B. kein Lieferant von Geld oder Juwelen ist (die haben einen sicher einen "Schein" und keine "Karte"), sollte man nachdenken ob ein alter Laptop und ein Fax den Stress wert ist.

Bist Du denn der Meinung, daß das Recht auf Selbstverteidigung vom Eigentum abhängt?

Also Laptop und Fax = rechtlos. Juwelier = darf sich selbst verteidigen?

Hoffentlich nicht.

Ich finde, am Wichtigsten ist die Tatsache, dass ich in meiner Wohnung tun und lassen kann, was ich will. (Solange ich niemandem Schade.)

Der Staat hat sich da nicht einzumischen. Was geht es irgendwelche Behörden an, ob ich in meiner Wohnung mit Waffe rumrenne oder nicht, wenn ich das Ding legal habe ist es meine Sache.

Es wurde nun schon mehrfach gesagt. bei einem Einbruch sind eben nicht nur Sachwerte gefährdet.

The Hun

Geschrieben

Interessant wäre der Fall, dass der Eigentümer eines vermieteten Plattenbaus die tatsächlich Gewalt über die Waffe ausüben will.

Geschrieben

Bist Du denn der Meinung, daß das Recht auf Selbstverteidigung vom Eigentum abhängt?

Also Laptop und Fax = rechtlos. Juwelier = darf sich selbst verteidigen?

Hoffentlich nicht.

Ich finde, am Wichtigsten ist die Tatsache, dass ich in meiner Wohnung tun und lassen kann, was ich will. (Solange ich niemandem Schade.)

Der Staat hat sich da nicht einzumischen. Was geht es irgendwelche Behörden an, ob ich in meiner Wohnung mit Waffe rumrenne oder nicht, wenn ich das Ding legal habe ist es meine Sache.

Es wurde nun schon mehrfach gesagt. bei einem Einbruch sind eben nicht nur Sachwerte gefährdet.

The Hun

Hier ging es nicht um meine Meinung. Aber ich keine unsere deutschen Richter. "Sei lieb zum Dieb" und "Böse Sportschützen". Persönlich bin ich der Meinung in der Not hilft Schrot

Geschrieben

Interessant wäre der Fall, dass der Eigentümer eines vermieteten Plattenbaus die tatsächlich Gewalt über die Waffe ausüben will.

Das sollte nach der Begründung des OLGD, in den Bereichen gemeinschaftlichen Hausrechts, auch möglich sein. Denn dort besitzt auch der nicht im Haus wohnende Eigentümer das Hausrecht. In den Mietwohnungen hingegen besitzt er es nicht.

Aber hier gilt natürlich auch: "Auf hoher See und vor Gericht bist Du in Gottes Hand"

T.

Geschrieben

Und wenn man dann auch noch den Beschluß (nicht Urteil) des OLG D'dorf (2 Ss 91/03 - 44/03 II) gelesen hätte...

Dort wird nämlich zutreffend klargestellt, daß es sich bei Gemeinschaftsflächen nicht um "Wohnung", sondern allenfalls um "befriedetes Besitztum" handelt, was für den Betroffenen günstig war, da er Eigentümer des fraglichen Mietshauses war.

Aus dem Beschluß ableiten zu wollen, man wäre auf Gemeinschaftsflächen berechtigt, eine Waffe bei sich zu haben, erscheint mir etwas gewagt. Allerdings finde ich wagemutigen Menschen manchmal ganz toll.

Noch was...

Der Betroffene hatte die Kanone zugriffsbereit von seinem Wohnort zum Tatort transportiert. Das OLG D'dorf hat es für die untere Instanz nicht an dem Hinweis fehlen lassen, daß dies als unerlaubtes Führen zu bestrafen sei.

Geschrieben

Hier ging es nicht um meine Meinung. Aber ich keine unsere deutschen Richter. "Sei lieb zum Dieb" und "Böse Sportschützen".

Hast Du konkrete persönliche Erfahrungen, oder ist das nur Stammtischgeschwätz?

Es soll in diesem Land durchaus schon vorgekommen sein, daß Einbrecher verurteilt wurden. :ninja:

Geschrieben

Und wenn man dann auch noch den Beschluß (nicht Urteil) des OLG D'dorf (2 Ss 91/03 - 44/03 II) gelesen hätte...

Das ist vermutlich nicht der Fall den ich meine. Falls Du an den gesamten Text rankommst, könntest Du ihn ja mal posten. Das was ich meine müsste vor 07/03 gewesen sein. Meine mich zu erinnern, dass es um Führen auf dem Weg in den Kellrraum ging. Meine mich ebenfalls zu erinnern, dass die Anzeige von einem Mitbewohner ausging. Kann da jetzt aber auch was durcheinanderbringen. Habe mir damals nur die Begründung gemerkt.

Ausserdem macht das WaffG keinen Unterschied zwischen eigener Wohnung und eigenem befriedeten Besitztums. Sollte also unwichtig sein.

Aber auch wenn's nicht das Urteil wäre, wäre die Begründung in diesem Kontext hier sicherlich interessant.

Gruß

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