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IGNORED

UHR beim NDSB - Gelbe WBK


Schmausi

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

So weit ich das weiß, darf man auch mit einem Halbautomaten an einem Einzellader-Wettbewerb teilnehmen. Man muss ihn aber als Einzellader laden!

Mit einem Halbautomaten geht beim DSB überhaupt nichts auch nicht wenn einzeln geladen wird.

Einzeln laden bezieht sich nur auf Repetierer.

Karl

Geschrieben

Äääähhh, welcher DSB LV tut denn sowas :confused: Dafür haben wir doch nun wirklich keine Disziplin :rtfm:

Auch wenn ich das schade finde...

...

Schau Dir mal die Internet-Seite der sächsischen Abteilung des DSB an, speziell die Disziplinen, und in Sachsen-Anhalt solls auch möglich sein.

:)

edit: mit HA darf man NICHT an Einzellader-Wettbewerben teilnehmen, das ist korrekt und steht wortwörtlich so in der SPO.

mfg

Ralf

Geschrieben

Mit einem Halbautomaten geht beim DSB überhaupt nichts auch nicht wenn einzeln geladen wird.

Einzeln laden bezieht sich nur auf Repetierer.

Karl

Stimmt, ich hatte irgendwie Mehrlader mit Halbautomaten verwechselt! :peinlich:

Geschrieben
Also bei Beantragung einer gelben benötigt man kein Bedürfnis für irgendeine Waffe, es wird ausschließlich bestätigt das man die Sportschützeneigenschaft inne hat...
Das kommt auf den Verband an. Beim BDMP z.B. wird eine Befürwortung für eine konkrete Waffe ausgestellt. Und beim DSB hat ja jeder LV eigene Befürwortungsrichtlinien. In manchen Landkreisen wird auch beim Antrag für die gelbe WBK die Angabe einer konkreten Waffe gefordert. Eigentlich kein Problem, da es eh nur für die Akten ist. Nur meint manch ein SB deshalb, er müsse die Gelbe mit einem Voreintrag ausstellen - aber das ist Humbug.
Geschrieben

Nur meint manch ein SB deshalb, er müsse die Gelbe mit einem Voreintrag ausstellen - aber das ist Humbug.

Vielleicht liegts daran, dass ich eine "SB in" habe ;)

Geschrieben

Leuteleute, was fuer Probleme ihr euch teils selber macht.

Wenn man schon vorher weiss, dass der fuer einen zustaendige SB das Recht beugen will, dann schliesst man VORHER eine RSV ab und klagt, wenn die Ablehnung kommt.

Ist doch eigentlich ganz einfach.

Nicht lange rumaergern, nicht lange argumentieren, sondern einen rechtsmittelfaehigen negativen Bescheid fordern und dann bei der RSV anrufen, wegen Anwalt. Der macht dann die ganze Arbeit, im Endeffekt zahlt das Amt. Die RSV ist da mehr eine pyschologische Hilfe, um den Klageweg sofort zu waehlen und sich nicht auf die Rechtsbeugerei des Amtes einzulassen.

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